DOSSIER EU-Chemikalienverordnung REACH
Die erste Frist zur REACH-Vorregistrierung ist abgelaufen
23.01.2009 | Redakteur: Olaf Spörkel
Am 1. Dezember 2008 lief eine erste Frist zur Vorregistrierung von bestimmten Stoffen ab, in der Chemikalien-Hersteller und Importeure der Europäischen Chemikalienagentur melden müssen, ob eine Registrierung geplant ist. Wurde die Frist nicht eingehalten, gilt das Prinzip „ohne Daten kein Markt“. Die dann erforderliche Neuregistrierung ist sehr viel aufwändiger und kostenintensiver.
REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) ist eine europaweit geltende Chemikalienverordnung, die das bisherige
Chemikalienrecht zentralisieren und vereinfachen soll. In Kraft getreten ist REACH am ersten Juni 2007. Sowohl die Hersteller und Importeure von Chemikalien als auch die nachgeschalteten Anwender und Branchen wie Pharmakonzerne oder Unternehmen der Öl- und Gasindustrie übernehmen im Rahmen dieser Verordnung die Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Stoffen. Eigens für die Organisation und Kontrolle der EU-Verordnung wurde die
Europäische Agentur für chemische Stoffe (EChA) mit Sitz in Helsinki als zentrale Meldestelle eingerichtet.

Neu an der Verordnung ist die Ausweitung der Informationspflicht auf die Anwender. Für alle Chemikalien, die in den Geltungsbereich von REACH fallen, muss der Anwender den jeweiligen Herstellern oder Importeuren Informationen zu deren Verwendung liefern. Basierend auf diesen Angaben kann der Hersteller wiederum geeignete Risikominderungsmaßnahmen formulieren, nach denen sich der Anwender richten muss.
Vorregistrierung bis Ende 2008
Die Vorregistrierung bis zum ersten Dezember 2008 erfolgte gebührenfrei und wurde elektronisch bei der EChA durchgeführt. Unternehmen können Chemikalien vorregistrieren, die bereits auf dem Markt sind. Zu diesen Phase-in-Stoffen gehören:
EINECS (European inventory of existing commercial chemical substances)-Stoffe mit etwa 100 000 Substanzeinträgen
Neue Substanzen, die zwischen dem 1.Juni 1992 und 1. Juni 2007 hergestellt wurden, ohne in den Verkehr zu gelangen.
No-longer Proteine, Stoffe, die aufgrund neuerer Definitionen nicht mehr zu den Polymeren zählen
Hersteller und Importeure eines bestimmten Stoffes können sich nach der Vorregistrierungsphase im Rahmen eines Forums (SIEF, Substance Information Exchange Forum) austauschen. Ziel dieser Einrichtung besteht u.a. in der Erstellung eines gemeinsamen Datensatzes und der Vermeidung unnötiger Tierversuche. Letztendlich dient das Forum auch der Kosteneinsparung.
Versäumt es ein Unternehmen die Meldefrist einzuhalten, wird die entsprechende Substanz als neu definiert und eine Vermarktung erst nach der Registrierung möglich. Nutzt ein Unternehmen dagegen die Vorregistrierung, hat es die Möglichkeit, von einer Übergangsregelung Gebrauch zu machen.
Dokumentationspflichten
Mit REACH sind die betroffenen Unternehmer verpflichtet, sowohl die physikalisch-chemischen als auch die gesundheits- und umweltbezogenen Eigenschaften der jeweiligen Substanzen zu dokumentieren. Zusätzlich müssen sie Richtlinien für die Verwendung der Stoffe erstellen und in einem
Sicherheitsdatenblatt festhalten. Im Rahmen eines Registrierungsdossiers erhält die EChA die Daten und Beurteilungen.
Unterstützung für alle Beteiligten
Neben den Materialien der EChA bietet die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle weitere Leitfäden und technische Hilfestellung in Form von z. B. Workshops, in denen kritische Fragen diskutiert und potenzielle Stolpersteine bereits im Vorfeld aus dem Weg geräumt werden. Antworten auf häufig gestellte Fragen geben auch die vier Broschüren der Reihe
REACH-Info.
Darüber hinaus hat das
Umweltbundesamt Unterstützungsmaterialien für Anwender und Überwachungsbehörden zu anspruchsvollen Themen und ein E-Learning-Tool speziell für REACH entwickelt. Eine umfangreiche Hilfestellung gibt auch ein neues
Handbuch, das Leitfäden, Checklisten und weitere Dokumente zur praktischen Umsetzung von REACH enthält.
Wie die Zulieferer der Elektronikbranche mit der neuen Verordnung umgehen, lesen Sie
hier.
Softwarelösungen für REACH
Das Europäische Chemikalienbüro (ECB) stellt mit IUCLID (International Uniform ChemicaL Information Database) eine kostenlose Software zur Verfügung, die es Unternehmen erlaubt, verschiedene Eigenschaften von Chemikalien zu erfassen, zu speichern, zu pflegen und auszutauschen. Version 5 (
IUCLID 5) ist seit dem 13. Juni 2007 verfügbar. Die Software wird von REACH als das für die Datensammlung und Übermittlung zu verwendende Werkzeug erwähnt und in der Regel von den betroffenen Unternehmen für die Umsetzung der Datenmeldeverpflichtungen genutzt.
REACH-Fristen
Nach Inkrafttreten der EU-Verordnung am 01. Juni 2007 erfolgt jetzt ein Jahr später mit der Vorregistrierung der nächste Schritt zur Umsetzung. Bis zum Abschluss von REACH werden noch weitere zehn Jahre vergehen. Im Folgenden finden Sie eine tabellarische Übersicht über die weiteren Fristen.
1. Juni 2008:
1. Dezember 2008:
1. Januar 2009:
1. Dezember 2010:
Hersteller und Importeure müssen für ihre gefährlichen Stoffe entsprechende Einstufungen und Kennzeichnungen an die Agentur liefern.
Ende der Übergangsfristen für die Registrierung der CMR-Stoffe (Kategorie 1+2), R50/53 Stoffe mit mehr als 100 Tonnen pro Jahr und Stoffe mit mehr als 1000 Tonnen pro Jahr.
1. Juni 2013:
1. Juni 2018:
Einen kompakten Überblick über REACH erhalten Sie in unserem
REACH-Glossar.
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