English China

Verschärfte Abgasgrenzwerte Biogasanlagen: Neue Formaldehyd-Grenzwerte ab Juli 2018

Redakteur: Alexander Stark

Ab 1. Juli 2018 müssen Betreiber von Biogasanlagen neue Abgasgrenzwert für den Formaldehyd-Ausstoß einhalten.

Anbieter zum Thema

Biogasanlagen müssen ab Juli 2018 neuen Grenzwert einhalten.
Biogasanlagen müssen ab Juli 2018 neuen Grenzwert einhalten.
(Bild: Dekra)

Stuttgart — Die Neueinstufung von Formaldehyd als "wahrscheinlich beim Menschen karzinogen" durch die EU, resultierte in verschärften Anforderungen an die Qualität der Emissionen von Biogasanlagen. Deshalb dürfen Biogasanlagen künftig den Grenzwert von 20 mg/m3 nicht mehr überschreiten.

Um den Anspruch auf die Zusatzvergütung nach EEG von einem Eurocent/kWh zu erhalten, müssen die Betreiber einmal jährlich den Nachweis erbringen, dass die Anlage diesen neuen Wert dauerhaft nicht überschreitet. Dies gilt somit auch für Betreiber, denen der so genannte Formaldehyd-Bonus gewährt werden kann. Die Messung muss durch eine nach § 29 BImSchG bekanntgegebene Stelle erfolgen.

Anlagenbetreiber sollten bei der nächsten Messung — auch bereits vor dem Stichtag — den neuen Wert erfüllen, um aufwändige Nachmessungen und Terminprobleme zu vermeiden, empfiehlt Dekra.

Emissionsmessungen nach BImSchG

(ID:45099433)