Die TRGS 510 definiert den Stand der Technik für die Lagerung von Gefahrstoffen in Deutschland. Sie fasst alle relevanten Anforderungen an die Lagerung in ortsbeweglichen Behältnissen zusammen. Asecos hat nun eine umfangreiche Interpretation zu den Neuerungen der TRGS 510 in Bezug auf Sicherheitsschränke veröffentlicht. Sie ist anwenderorientiert sowie übersichtlich aufbereitet und gibt einen guten Überblick über die relevanten Aspekte der Neufassung.
Wie Gefahrstoffe sicher gelagert werden, steht in der TRGS 510. Asecos hilft dabei, die Regeln bezüglich Sicherheitsschränken umzusetzen (Symbolbild).
(Bild: Asecos)
Das Regelwerk der TRGS 510 ist für viele Anwender in der täglichen Arbeit eine Herausforderung. Die Struktur, der Aufbau und die Verweise auf andere Abschnitte für die konkreten Lager- sowie Anwendungsbedingungen und den damit verbundenen Maßnahmen ist sehr komplex. Aus diesem Grund erscheint Anfang August eine Ausarbeitung, in der sich der Sicherheitsschränke-Hersteller Asecos intensiv mit der Neufassung der TRGS 510 vom 16. Februar 2021 auseinandergesetzt und diese mit erklärenden Kommentaren für Anwender versehen hat. Diese Interpretation ist kostenlos und soll die Entscheidungsfindung des passenden Sicherheitsschranks und die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Sie kann bereits jetzt unter info@asecos.com mit dem Stichwort „TRGS 510 Interpretation“ vorbestellt werden.
Was ist neu in der TRGS 510 und zu beachten?
Abgesehen von einer neuen Struktur, wie beispielsweise das Streichen bisheriger Anlagen oder deren Integration in den Hauptteil, gibt es besonders auf inhaltlicher Ebene einige Anpassungen. So ergänzt nun das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen den Anwendungsbereich der TRGS 510. Zu den Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern zählen v. a. gefährliche Stoffe und Gemische. Wie auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) selbst, gilt die TRGS 510 aber auch für andere Gefahrstoffe, wie brennbare aber nicht entzündbar eingestufte Gefahrstoffe. Angepasst und erweitert wurden die Gefahrstofftabelle und die mengenabhängigen Lagerbedingungen. Ebenso sind die ehemaligen Anlagen nun Anhänge und somit ab sofort Bestandteil des Hauptdokuments der TRGS 510. Die Neufassung eröffnet u. a. die Möglichkeit, die Anforderungen zur sicheren Lagerung von folgenden Gefahrgütern durch die Unterbringung in Typ-90 Sicherheitsschränken zu erfüllen:
akut toxische Gefahrstoffen
oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe
Gase unter Druck
Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen
entzündbare Flüssigkeiten
Die Lagerung von Gefahrstoffen in Typ 90 Sicherheitsschränken findet sich in allen Abschnitten der TRGS 510 an prominenter Stelle.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.