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Überarbeitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Das empfehlen Forscher für eine bessere Wasserqualität in Europa

Autor / Redakteur: Susanne Hufe* / Dr. Ilka Ottleben |

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) soll bis zum Jahr 2019 überarbeitet werden. Bereits jetzt ist der Arbeitsprozess dafür in vollem Gange – wichtiger Input kommt auch aus der Wissenschaft. In einer aktuellen Studie etwa, die unter Federführung des UFZ entstand, hat ein internationales Forscherteam Empfehlungen formuliert, die die Überwachung, Bewertung und das Management von Schadstoffen verbessern sollen.

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Wie erreichen wir, dass Europas Gewässer möglichst nur geringfügig durch Schadstoffe belastet werden und Pflanzen und Tieren einen naturnahen Lebensraum bieten?
Wie erreichen wir, dass Europas Gewässer möglichst nur geringfügig durch Schadstoffe belastet werden und Pflanzen und Tieren einen naturnahen Lebensraum bieten?
(Bild: UFZ/André Künzelmann)

Leipzig – Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist seit dem Jahr 2000 in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser spätestens bis zum Jahr 2027 einen „guten Zustand“ erreicht haben: Die Gewässer sollen möglichst nur geringfügig durch Schadstoffe belastet sein und Pflanzen und Tieren einen naturnahen Lebensraum bieten.

Das Besondere an der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist, dass die Gewässer länderübergreifend – bei Flüssen von der Quelle bis zur Mündung – betrachtet werden. „Das ist in dieser Form weltweit einmalig. Von vielen Ländern wird die Europäische Wasserrahmenrichtlinie deshalb als Vorbild angesehen“, sagt Umweltchemiker Dr. Werner Brack vom UFZ.

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Von der Erreichung des Ziels ist Europa jedoch noch weit entfernt. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Oberflächengewässern sowie zur Reduzierung des Eintrags von Nähr- und Schadstoffen, müssten vielerorts wesentlich konsequenter als bislang umgesetzt werden. „Aber auch das Regelwerk selbst hat Schwächen und soll deshalb bis 2019 überarbeitet werden“, sagt Werner Brack. Unter seiner Leitung haben Wissenschaftler des europäischen Forschungsprojekts SOLUTIONS sowie des Europäischen Forschungsnetzwerks NORMAN diese Schwächen genauer unter die Lupe genommen und leiten daraus Empfehlungen für ein verbessertes Schadstoff-Monitoring und Gewässermanagement ab.

Bisheriges Schadstoff-Monitoring verbessern

Derzeit sind in der Wasserrahmenrichtlinie 45 Schadstoffe, sogenannte prioritäre Schadstoffe, gelistet. Sie dürfen in einem Gewässer mit guter Wasserqualität nicht oder nur in geringem Maße vorkommen. Demgegenüber stehen allerdings mehr als 100.000 verschiedene chemische Substanzen, die wir täglich benutzen und die in unsere Umwelt und Gewässer gelangen. Die meisten Substanzen werden bei der Bewertung der Gewässerqualität nach der derzeitigen EU-Wasserrahmenrichtlinie also gar nicht berücksichtigt. „Das auf einzelne Schadstoffe orientierte Monitoring ist teuer, ignoriert den größten Teil der Schadstoffe und läuft den eigentlichen Problemen hinterher. Denn die meisten prioritären Schadstoffe sind längst vom Markt und durch andere sehr ähnlich wirkende chemische Substanzen ersetzt. Neue Stoffe auf die Liste zu bekommen, ist ein langwieriger politischer Prozess“, kritisiert Brack.

Außerdem beschränkt sich die Wasserrahmenrichtlinie bislang nur auf die Prüfung von Einzelstoffen. Schadstoffe wirken in der Umwelt aber nicht einzeln, sondern zusammen und können sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken. „Nicht das Vorkommen eines Schadstoffes ist ausschlaggebend, sondern seine Wirkung im Gewässer“, sagt Brack. Deshalb empfehlen die Wissenschaftler, die Überwachung der Gewässerqualität von der chemischen Analytik einzelner Schadstoffe wo immer möglich auf effektbasierte Methoden – wie etwa biologische Wirkungstests – umzustellen. So würden alle Stoffe mit derselben Wirkung erfasst, auch Stoffgemische. Und teure chemische Analytik wäre nur noch erforderlich, falls bestimmte Wirkschwellen überschritten werden.

Differenziertere Bewertung der Gewässerqualität

Überarbeitungsbedarf sehen die Forscher auch bei der Bewertung der Gewässerqualität. Bislang ist immer die schlechteste Teilkomponente maßgeblich dafür, ob ein Gewässer in einen guten chemischen oder ökologischen Zustand eingestuft wird – selbst wenn diese wie im Falle von Schadstoffen aus Verbrennungsprozessen durch das Gewässermanagement kaum zu beeinflussen ist. Das führt dazu, dass viele Gewässer auch bei signifikanten Verbesserungen wesentlicher Komponenten die Bewirtschaftungsziele nicht erreichen können. Brack: „Die derzeitige Regelung gibt zu wenig Anreize, Probleme zu beheben und führt in vielen Fällen zu Untätigkeit.

Wir schlagen deshalb vor, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität künftig durch eine differenziertere Bewertung belohnt werden.“ Das schließt auch die Schaffung von Anreizen für gutes Monitoring ein. Denn derzeit scheitern viele Mitgliedsländer bereits daran, Schadstoffe regelmäßig zu messen und zu analysieren, deren Überwachung eigentlich vorgeschrieben ist. Und sie werden dafür noch belohnt, denn je weniger sie messen, je seltener sie messen, je schlechter die Analytik ist, desto geringer ist das abgeleitete Risiko und damit der Handlungsbedarf für Reduzierungsmaßnahmen. Die Wissenschaftler schlagen für die neue Wasserrahmenrichtlinie deshalb eine umgekehrte Beweisführung vor: Dort, wo durch unzureichendes Monitoring keine Daten erhoben werden, könnten für die Gewässerbewertung Modellwerte herangezogen werden. So müssten die „Säumigen“ dann mit Messungen nachweisen, dass der tatsächliche Gewässerzustand besser ist als der Vorhergesagte.

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