Betriebliche Altersversorgung Flexibilität bei der betrieblichen Altersvorsorge bringt Wettbewerbsvorteile
Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung bieten, fragen sich oft, ob ihre bestehenden Pläne noch optimal ausgestaltet sind. Vor dem Hintergrund der Niedrig-Zinsphase liegen eindeutige Antworten nicht gerade auf der Hand.
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Mit der Einführung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) wollten einst die Arbeitgeber ihrer Fürsorgeverpflichtung gegenüber ihren Mitarbeitern nachkommen. Die bAV sollte zusammen mit den Säulen der gesetzlichen und privaten Vorsorge einen wichtigen Platz bei der Finanzierung des Lebensabends und der Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall oder bei Invalidität einnehmen. Heute geht es bei der bAV vor allem auch darum, im War for Talents einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen und zusammen mit einem attraktiven Vergütungspaket die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden.
Der Arbeitnehmer trägt das Risiko
Gegenwärtig hat es sich etabliert, dass bAV-Regelungen keine Renten als Festbeträge oder Anteile des letzten Gehaltes vor Eintritt in den Ruhestand mehr vorsehen. Die Entwicklung der Gehälter ist langfristig nicht absehbar und führt mit jeder einzelnen Erhöhung zu einer riesigen Welle der Nachfinanzierung. Auch die Entwicklung der Kapitalanlage zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer stellt ein hohes Risiko dar und letztlich ist die Zusage einer Rente abhängig von der Lebenserwartung, die in der Vergangenheit ständig gestiegen ist.
Daher werden hierzulande in neuen Versorgungsregelungen nahezu standardmäßig Beiträge zugesagt, die an den Kapitalmärkten angelegt werden. Dies gilt nicht nur für die externen Versorgungswerke, sondern auch für beitragsorientierte Pläne in Form von Direktzusagen. Bis zu einem gewissen Grad trägt der Arbeitnehmer das gesamte Anlagerisiko, denn der Arbeitgeber muss bislang lediglich die Summe der eingezahlten Beiträge, also eine Nullverzinsung, zusagen.
Bei der Ausgestaltung betrieblicher Versorgungsregelungen können einige zusätzliche Aspekte die Attraktivität des bAV-Pakets deutlich erhöhen. So sollte der Arbeitgeber einen Anreiz zur Eigenvorsorge durch die Mitarbeiter schaffen. Dies erhöht nicht nur das Versorgungsniveau, sondern auch das Bewusstsein und die Sensibilität für die Altersabsicherung. Die Eigenvorsorge kann durch Matching-Systeme gestärkt werden, bei denen der Arbeitgeber über eine bestimmte Mindestverbeitragung hinaus weitere Beiträge dann leistet, wenn auch der Mitarbeiter aus seinem Gehalt oder einer Bonuszahlung eine Investition tätigt.
Darüber hinaus kann ein Angebot von Wahlmöglichkeiten, etwa im Hinblick auf die Absicherung von Risiken, die Wertschätzung der Mitarbeiter für die bAV deutlich erhöhen. Aus Erfahrung entscheidet sich zwar der Großteil der Mitarbeiter zumeist für ein Standardangebot, die bloße Option steigert jedoch in aller Regel den Wert für alle. Hier sollte jedoch mit Augenmaß vorgegangen werden, damit die Regelungen administrativ handhabbar bleiben.
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