Gendiagnostikgesetz Gendiagnostikgesetz schafft Rechtssicherheit
Der Verband der Diagnostica-Industrie hat das vom Bundestag beschlossene Gendiagnostikgesetz grundsätzlich begrüßt. Laut Geschäftsführer Dr. Martin Walger schaffe es Rechtssicherheit für Bürger, ärztliche Labore und für die Hersteller von Labordiagnostica.
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Berlin – Dr. Martin Walger, Geschäftsführer des Verbands der Diagnostica-Industrie (VDGH), betonte, das das Gendiagnostikgesetz die Schutz- und Informationsbedürfnisse des Betroffenen in den Mittelpunkt stelle und genau an der richtigen Stelle ansetze, um Vorbehalte gegen gendiagnostische Untersuchungen abzubauen.
Durch den strengen Schutz der Persönlichkeitsrechte würde das verbreitete Misstrauen gegen Gentests entkräftet. Denn in den Befürchtungen, Hinweise über die durch Gentests entdeckten Veranlagungen für eine spätere Erkrankung könnten in falsche Hände geraten, sieht der VDGH eine der Ursachen dafür, dass das medizinische und wirtschaftliche Potenzial der Gendiagnostik bisher nicht ausgeschöpft wurde.
Durch die Vorschriften des Gentechnikgesetzes werde die Gefahr des Missbrauchs persönlicher Daten wirksam eingeschränkt, betonte VDGH-Geschäftsführer Dr. Walger. Sein Verband hatte sich seit langem für entsprechende Vorschriften eingesetzt.
Der VDGH begrüßt auch, dass Betroffene vor jedem Test durch einen besonders qualifizierten Arzt umfassend über die Aussagekraft eines Testergebnisses und seine möglichen Folgen für die persönliche Lebensplanung aufgeklärt werden. Damit werde sichergestellt, dass ein Betroffener ein Testergebnis richtig einschätzen und gegebenenfalls auf einen Test ganz verzichten kann.
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