Gefahrstofflagerung Gleiches mit Gleichem – Zusammenlagerung von Gefahrstoffen im Labor
Druckgase, entzündbare oder ätzende Stoffe und sonstige umweltgefährdende Chemikalien erfordern nicht nur ein sicheres Handling sondern auch die geeignete, gesetzeskonforme Lagerung im Labor. Dabei gilt es auch zu beachten, welche Stoffe überhaupt zusammen gelagert werden dürfen.
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Ob als Verdünner, Indikator oder als Probe – Gefahrstoffe werden vielseitig und häufig in Laboren eingesetzt. Dabei ist das Wissen um die Eigenschaften der einzelnen Substanzen unbedingt notwendig, um geeignete Sicherheits- und Schutzmaßnahmen für Gefahrstoffhandling und -lagerung zu ergreifen. Denn nur wer weiß, wie sich die verschiedenen Stoffe in diversen Situationen und untereinander verhalten, kann gefährliche und kostspielige Unfälle vermeiden.
Von Lagerung spricht man, sobald eine Handmenge von ca. einem Liter Nennvolumen eines potenziell gefährlichen Stoffs überschritten wird. Gesetzlich geregelt ist die Lagerung von Gefahrstoffen in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und weiteren Regeln und Vorschriften. Im Großen und Ganzen gilt: Ungeordnete Lagerung ist nicht erlaubt. Denn einige Stoffe können in Kombination miteinander gefährlich werden oder Gefahren untereinander noch verstärken. Aus Sicherheitsgründen ist deshalb in vielen Fällen Getrenntlagerung geboten.
Für die Innenlagerung von Gefahrstoffen verschiedener Art gilt, dass diese entweder in separaten Räumen oder durch feuerbeständige Bauteile getrennt stattfindet. Die vorgeschriebenen Maximallagermengen sind außerdem stets zu beachten. Für die Lagerung in Arbeitsplatznähe gibt es spezielle Sicherheitsschränke, deren Einsatz zum Beispiel das Regelwerk „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ der DGUV empfiehlt. Durch gezielt abgestimmte Materialien und Konstruktionen können die einzelnen Modelle den jeweiligen Schutz vor den verschiedenen Eigenschaften von Gefahrstoffen gewährleisten.
Je nach zu lagernden Gefahrstoffen und je nach Stellplatz oder zu lagernder Menge eignet sich eine der verschiedenen Varianten und Ausführungen besonders. Welcher Sicherheitsschrank im Einzelfall der richtige ist, sollte mit Experten vor Anschaffung in einer Bedarfsanalyse geklärt werden. Dieser beantwortet auch Fragen zur geeigneten Entlüftung und andere wichtige Details unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten.
Gefahrstofflagerung – Für jeden Topf ein Deckel
Die im Labor gängigsten Gefahrstoffe lassen sich in vier große Klassen nach ihren Eigenschaften gliedern: Druckgase, entzündbare Stoffe, ätzende Stoffe und sonstige umweltgefährdende Chemikalien.
Die Lagerung von Druckgasen findet in streng geprüften Druckgasflaschenschränken statt. Das Gefährliche an Druckgasen ist, dass die Flaschen mit dem komprimierten Gas bei starker Erwärmung bersten und explodieren können. Strömt Gas aus der Flasche, so kann dies bei unsachgemäßer Lagerung nicht nur zu Bränden, sondern auch zu Vergiftungen, Verätzungen oder zu Erstickung führen – je nachdem, welche Gase gelagert werden. Druckgasflaschenschränke sollten ihren Inhalt über den Zeitraum von 90 Minuten vor Hitze und Flammen schützen. Außerdem ist eine effektive Entlüftung unabdingbar, sobald explosionsgefährliche oder giftige Gase gelagert werden – zum Beispiel: Lagerung von Sauerstoff und Argon.
Auch zur Innenlagerung von entzündbaren Flüssigkeiten sollten laut deutschem Stand der Technik Sicherheitsschränke eingesetzt werden, die eine Feuerwiderstandsfähigkeit von wenigstens 90 Minuten aufweisen. Dies ist die Zeitspanne, die der Schrank im Brandfall garantiert vor seinem Inhalt schützt. So ist gewährleistet, dass entstehende Feuer nicht durch die gelagerten z.B. brandfördernden Stoffe verstärkt werden. Ebenso wie bei Druckgasflaschenschränken sorgen Brandschutzplatten in Verbindung mit speziellen Dichtungselementen zur Versiegelung des Schrankinnenraumes im Brandfall für diese Feuerwiderstandsfähigkeit.
Auch Sicherheitsschränke für entzündbare Substanzen sollten ständig entlüftet werden, da sich im Inneren gesundheitsschädliche oder explosionsgefährliche Gas-Luft-Gemische bilden können. Zusätzlich muss dafür gesorgt werden, dass Leckagen sicher in geeigneten Bodenauffangwannen erfasst werden – z.B. Lagerung von Isopropanol oder Aceton.
Säuren und Laugen haben selten brandgefährliche Eigenschaften. Deshalb muss bei der Konstruktion der Gefahrstofflagerungschränke nicht auf Feuerwiderstandsfähigkeit geachtet werden. Die Gefahrenquellen liegen in den reizenden und ätzenden Eigenschaften dieser Stoffe, weshalb hier Entlüftung besonders wichtig ist, damit sich keine Dämpfe im Schranknnenraum anstauen, die dann bei Öffnung auf den Nutzer treffen.
Schränke aus metallischem Material würden innerhalb kürzester Zeit korrodieren. Deshalb werden korrosionsbeständige sowie mit den gelagerten Substanzen verträgliche Materialien für Säuren- und Laugenschränke genutzt. Spezielle Konstruktionen ermöglichen sogar, Säuren sowie Laugen gefahrlos in einem Schrank zu lagern. Denn moderne Säuren- und Laugenschränke sind in zwei Kammern unterteilt, die nicht nur separat zu öffnen sind, sondern auch separat durchlüftet werden, sodass die diversen Gase erst in der ständig gut belüfteten Abluftanlage aufeinandertreffen – zum Beispiel: Lagerung von Phosphorsäure.
Für nicht entzündbare, nicht stark aggressive aber durchaus giftige Stoffe gibt es so genannte Chemikalienschränke. Diese bieten eine geordnete Lagerung sowie das Auffangen von Leckagen und Entlüftung, was das Austreten oder gefährliche Anstauungen verhindert – zum Beispiel: Lagerung von Kochsalzlösung.
Auf der sicheren Seite ist man bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer, wenn man sich an die Regel „Gleiches mit Gleichem“ hält. In einem Lagerabschnitt sollten immer ähnliche Gefahrstoffe gelagert werden. Ein solcher Lagerabschnitt kann dabei auch ein Sicherheitsschrank sein. Für Unternehmen, die nur ab und an und kleine Mengen an Gefahrstoffen nutzen gibt es sogenannte Kombischränke, die zugleich entzündbare Flüssigkeiten sowie Säuren und/oder Laugen lagern können. Möglich wird das durch die Unterteilung des Schrankes in zwei separate Kammern – eine Kammer ist dabei auf den Schutz vor den gefährlichen Eigenschaften entzündbarer Flüssigkeiten ausgerichtet, die andere ist von Material und Funktionsweise auf die Lagerung von Säuren und/oder Laugen angepasst.
Grundsätzlich ist bei der Lagerung von Gefahrstoffen auf engem Raum zu beachten, dass oft erst die Mischung zweier Stoffe die gefährliche Substanz ergibt oder andere Gefahren verursacht, bei denen die ergriffenen Schutzmaßnahmen ggf. nicht wirken. Vor der Einrichtung des Gefahrstofflagers sollte deshalb stets eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Zum einen um sich zu vergewissern, was vorhanden ist und wo man lagern darf und zum anderen welche Mengen auftreten. Expertenrat kann hier helfen.
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* M. Krawetzke: asecos GmbH, 63584 Gründau
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