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Novel Food Hausgrillen in Pasta und Brötchen – Chancen und Risiken

Von Christian Lüttmann Lesedauer: 5 min |

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Pasta aus Insektenmehl? Dies kann durchaus beabsichtigt sein, wenn man bestimmte Fertigprodukte aus dem Supermarkt erwischt. So sind seit Anfang dieses Jahres nach Mehlwürmern und Heuschrecken auch Buffalowürmer und Grillen als Lebensmittel in der EU zugelassen. Warum es sinnvoll sein kann, stärker auf Insekten als Lebensmittel zu setzen, und welche Risiken es gibt, erklären wir hier.

In verarbeiteten Lebensmitteln wie Pasta sind seit Januar 2023 auch Hausgrillen als Zutat zugelassen. Für die Verbraucherakzeptanz möglicherweise eine Chance, da der optische Ekelfaktor entfällt. Allergiker müssen jedoch aufpassen, da Insekten ähnliche Allergene enthalten können wie Krusten- und Schalentiere (Symbolbild).
In verarbeiteten Lebensmitteln wie Pasta sind seit Januar 2023 auch Hausgrillen als Zutat zugelassen. Für die Verbraucherakzeptanz möglicherweise eine Chance, da der optische Ekelfaktor entfällt. Allergiker müssen jedoch aufpassen, da Insekten ähnliche Allergene enthalten können wie Krusten- und Schalentiere (Symbolbild).
(Bild: Ester_K - stock.adobe.com)

Wenn wir demnächst im Supermarkt Brötchen, Pizza oder Schokolade kaufen, könnten damit auch Teile der Hausgrille im Einkaufswagen landen. Denn seit dem 24. Januar 2023 ist „Acheta domesticus“, die Hausgrille, als Bestandteil verarbeiteter Lebensmittel von der EU zugelassen.

Der Verzehr der Hausgrillen bzw. Heimchen als neuartige Lebensmittel wurde von der europäischen Kommission als gesundheitlich unbedenklich eingestuft. Damit können nun herkömmliche Produkte z. B. mit zugesetztem Grillenmehl frei verkauft werden. Zunächst beschränkt sich dieses Recht auf den Antragsteller, das vietnamesische Unternehmen Cricket One. Erst nach fünf Jahren läuft dieses Exklusivrecht aus und auch andere Hersteller dürfen Lebensmittel mit Bestandteilen der Hausgrille verkaufen.

Für diese Produkte gilt die Zulassung der Hausgrille Acheta domesticus in verarbeiteten Lebensmitteln:

  • Mehrkornbrot und -brötchen
  • Cracker und Brotstangen
  • Getreideriegel
  • trockene Vormischungen für Backwaren
  • Kekse
  • trockene gefüllte und ungefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren
  • Soßen
  • verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
  • Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
  • Pizza
  • Erzeugnisse aus Teigwaren
  • Molkenpulver
  • Fleischanaloga
  • Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver
  • Snacks auf Maismehlbasis
  • bierähnliche Getränke
  • Schokoladenerzeugnisse
  • Nüsse und Ölsaaten
  • Snacks außer Chips
  • Fleischzubereitungen

Warum sollten wir Insekten als Lebensmittel eine Chance geben?

Insekten haben einige Vorteile als Lebensmittel, etwa dass sie sehr nahrhaft sind: Sie stellen eine reichhaltige Proteinquelle dar und liefern zudem wertvolle Omega-3-Fettsäuren, B-Vitamine und Mineralstoffe. Damit könnten sie eine Alternative zum klassischen Fleischkonsum bieten, mit dem Vorteil, dass Insektenzucht deutlich weniger Ressourcen pro erzeugtem Kilogramm „Fleisch“ benötigt. Insekten gelten insgesamt als deutlich klimafreundlicheres Lebensmittel, vergleichen mit Rinder-, Schweine- oder Hühnerfleisch (s. Grafik zu CO2-Emissionen). Durch die effiziente und platzsparende Aufzucht von Insekten in großen Farmen könnte man leichter die Ernährung der weiter wachsenden Weltbevölkerung sichern. Rund zwei Milliarden Menschen weltweit essen Insekten. Insgesamt etwa 2.000 essbare Arten sind bisher bekannt, die vor allem in weiten Teilen Asiens regelmäßig verzehrt werden.

Was sind die Nachteile und Risiken von Insekten als Nahrungsmittel?

Von einem kulturell anerzogenen „Ekelfaktor“ abgesehen, sind Insekten beziehungsweise Lebensmittel daraus tatsächlich aus gesundheitlicher Sicht nicht für jeden Menschen zum Verzehr geeignet – Stichwort: Allergie. Laut Verbraucherzentrale können Menschen, die allergisch auf Krebs-, Weichtiere oder Hausstaubmilben reagieren, eine ähnliche Reaktion auch bei Insekten zeigen, da manche Insekten-Proteine als Allergene wirken. Daher müssen Lebensmittel mit oder aus Insekten immer einen Allergie-Hinweis tragen.

Die Kennzeichnungsbestimmungen des europäischen Lebensmittelrechts sehen zudem vor, dass Lebensmittel eindeutig mit den Namen der verarbeiteten Insektenarten in der Zutatenliste gekennzeichnet sein müssen. Eine einheitliche und sofort auf der Vorderseite der Verpackung erkennbare Kennzeichnung im Stil von „enthält Insekten“ ist bisher allerdings nicht verpflichtend.

Sind Insekten als Nahrungsmittel die Zukunft?

Dass in den kommenden Jahren der Markt von Insekten-Produkten dominiert wird, ist derzeit wohl unwahrscheinlich. Denn noch sind die Insekten hierzulande sehr teuer und allein dadurch für die meisten Verbraucher unattraktiv. In einem Marktcheck der Verbraucherzentrale sind beispielsweise gefriergetrocknete Heimchen mit 40 Euro pro 100 Gramm aufgeführt und eine Pasta mit Buffalowürmerpulver (Insektenanteil 14%) für 2 Euro pro 100 Gramm. Die zunehmende Kommerzialisierung von Insektenprodukten kann den Preis allerdings erheblich senken und so eines Tages konkurrenzfähig zu anderen Lebensmitteln machen.

Auch wenn der Verzehr von Insekten durch die EU als gesundheitlich unbedenklich eingestuft wurde, sieht die Verbraucherzentrale das Risiko von Zoonosen kritisch, also Infektionskrankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden können und umgekehrt. Hier sei – im Gegensatz zu bereits gut erforschten tierischen Produkten wie von Rind und Schwein – noch zu wenig über Krankheiten bekannt, die Insekten befallen. Insbesondere beim Übertragungspotenzial von Insekten-Erregern auf den Menschen gebe es noch viel Forschungsbedarf.

Auch würden derzeit noch klare Verarbeitungsregeln fehlen sowie neutrale Kontrollinstanzen für den Einsatz von Arzneimitteln wie Antibiotika in der Insektenzucht. Hier sei man vorerst auf die Auskunft der Hersteller angewiesen.

Forschungsbedarf bei Insekten als Lebensmittel

Grundsätzlich sind die als Lebensmittel zugelassenen Insektenprodukte den gleichen Gesetzen unterworfen wie andere vergleichbare Lebensmittel auch. Das heißt zum Beispiel, dass im Hinblick auf die mikrobielle Belastung von den neu zugelassenen Heimchen Höchstwerte gelten, die nicht überschritten werden dürfen.

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Damit Insekten auch in Europa und Deutschland flächendeckend als Ergänzung des täglichen Nahrungsangebotes zum Erfolg werden, ist sicher noch einiges an Aufklärungsarbeit nötig, ebenso wie die weitere Erforschung von Chancen und Risiken dieser Nahrungsquelle für uns Menschen. Dieser Aufgabe widmet sich zum Beispiel Lebensmitteltechnologe Dr. Oliver Schlüter vom Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie (ATB). Er forscht im Verbundprojekt food4future an der Entwicklung eines nachhaltigen Indoor-Produktionssystems für die Insekten. Mit seinem Team hat Schlüter untersucht, welche Maßnahmen die Belastung von Grillen mit Mikroorganismen minimieren können.

Ein Ergebnis: Zur Risikominimierung können beispielsweise Nachernte-Behandlungen mit thermischen Verfahren beitragen, welche auch die Zeit für die Erreichung der empfohlenen Restfeuchte bei der Herstellung von Grillenmehl reduzieren. „Bei der mikrobiologischen Sicherheit spielen viele Faktoren eine Rolle: daher müssen beispielsweise die Keimzahlen bereits bei der Insektenproduktion ebenso kontrolliert werden wie bei den Aufbereitungsschritten und den nachfolgenden Prozessierungspfaden, einschließlich der jeweiligen Lagerungs- und Verpackungsregime bis hin zum Endprodukt“, erläutert Schlüter in einer Pressemeldung des ATB. „Hier besteht prinzipiell kein Unterschied zu vergleichbaren herkömmlichen Lebensmittelverarbeitungsketten. Eine sichere Produktion und Verarbeitung beherrscht mögliche Risiken und ist die Grundvoraussetzung, um auch die Vorteile von Grillen als eine alternative Ressource für nachhaltige und gesundes Lebensmittel bei der Humanernährung zu nutzen.“

Insekten essen – auch in Deutschland längst nichts Neues

Neu sind Hausgrillen zum Verzehr durch den Menschen übrigens auch hierzulande nicht. Bereits im vergangenen Frühjahr hat die europäische Kommission nach einer ausführlichen wissenschaftlichen Evaluierung durch die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Vermarktung von Hausgrillen getrocknet, gefroren oder in Pulverform als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) zugelassen. Lediglich der Einsatz in verarbeiteten Lebensmitteln ist erst im Januar dieses Jahres dazugekommen.

Bereits für Lebensmittel zugelassene Insekten (Auflistung der Verbraucherzentrale, Stand Januar 2023):

  • Mehlwurm: gefrorene, getrocknete oder pulverförmige Larven des Mehlkäfers (seit Mai 2021)
  • Wanderheuschrecke: gefroren, getrocknet oder in Pulverform (seit November 2021)
  • Heimchen, Hausgrille: gefroren, getrocknet, pulverförmig (seit März 2022) sowie teilweise entfettetes Pulver (seit Januar 2023).
  • Buffalowurm: gefrorene, pastenartige, getrocknete oder pulverisierte Larven des Getreideschimmelkäfers (seit Januar 2023).

Generell nutzt die Lebensmittelindustrie schon viel länger Substanzen aus Insekten für ihre Produkte. So findet sich beispielsweise der rote Farbstoff „Echtes Karmin“ als E210 in natürlich gefärbten Getränken, Süßwaren und Wurstersatz. Er wird aus Weibchen der Scharlachschildlaus gewonnen; für ein Gramm braucht es etwa 100 Schildläuse.

Ebenfalls von der Laus stammt E904. Der Zusatzstoff aus dem Sekret der Lackschildlaus findet sich als Überzug auf Obst und Nüssen oder im Kaugummi und ist auch unter der Bezeichnung Schellack bekannt. Insekten sind also längst nicht so neu in Lebensmitteln, wie viele annehmen. (clu)

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