Deckenwärmer Memmert klassifiziert Deckenwärmer als Medizinprodukt
Nachdem der Memmert CO2-Brutschrank Icomed als Medizinprodukt ausgewiesen wurde, folgen nun die Deckenwärmer IFbw.
Anbieter zum Thema

Sie sind Medizinprodukte der Klasse I nach EU-Richtlinie 93/42/EWG und sind gemäß der Zweckbestimmung zum Erwärmen von nicht sterilen Decken und Tüchern vorgesehen. „Ein Deckenwärmer darf unter gar keinen Umständen überhitzen, selbst dann nicht, wenn er bis zum letzten Winkel mit Decken und Tüchern befüllt wird.“, erklärt Stephan Eberlein, Leiter Außendienst Deutschland. Um eine Überhitzung der Baumwolltextilien im Fall der Überladung zu vermeiden, ist die Heizleistung des Memmert-Deckenwärmers auf 80 °C begrenzt. Drei Platinsensoren überwachen die Oberflächentemperaturen im Innenraum, ein mechanischer Temperaturbegrenzer unterbricht die Stromversorgung spätestens bei 85 °C. Im hermetisch abgeschlossenen Innenraum wird die Luft dauerhaft umgewälzt und eine automatische Tür-Auf-Erkennung sorgt dafür, dass Heizung und Lüfter bei geöffneter Tür abgeschaltet werden.
(ID:45015915)