Lebensmittel aus Deutschland Nur noch geringe Rückstandsmengen von Pflanzenschutzmitteln
Bei in Deutschland produzierten Lebensmitteln werden immer seltener unzulässig hohe Rückstände an Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Nur noch bei einem Prozent der untersuchten Erzeugnisse war dies im Jahr 2010 der Fall. Diese Ergebnisse aus der BVL-Berichterstattung 2010 bestätigen den positiven Trend der Vorjahre.
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Berlin, Braunschweig – „Die Bemühungen von Erzeugern, Wirtschaft und Behörden, die Pflanzenschutzmittel-Rückstände zu minimieren, zeigen Wirkung“, erklärte Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), bei der Vorstellung der „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2010" in Berlin.
Bei Produkten aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten wurde das niedrige Niveau von Beanstandungen aus dem Vorjahr beibehalten. Erzeugnisse aus Nicht-EU-Staaten fallen hingegen deutlich häufiger auf, obwohl auch hier eine positive Entwicklung erkennbar ist.
Nach Einschätzung Tschiersky-Schöneburgs ist die positive Entwicklung bei deutschen Erzeugnissen auch auf die Arbeit der im Jahr 2010 eingerichteten Task Force Pflanzenschutzmittel zurückzuführen. Dort arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Pflanzenschutzdienste und amtlichen Lebensmittelkontrolle der Länder sowie der Wirtschaft unter Vorsitz des BVL zusammen. Die Task Force versucht Ursachen von Höchstwertüberschreitungen aufzuspüren und durch geeignete Maßnahmen abzustellen.
Vereinheitlichung der Gesetzeslage zeigt Wirkung
Im Jahr 2010 wurde nur noch in 1,0 Prozent der untersuchten Erzeugnisse deutscher Herkunft eine Überschreitung des geltenden Rückstandshöchstgehaltes festgestellt. Der positive Trend der Vorjahre setzte sich damit fort. Im Jahr 2008 hatten die Untersuchungsämter noch in 1,9 Prozent der Proben Überschreitungen der Höchstgehalte gemessen, im Jahr 2009 in 1,6 Prozent der Proben.
Bei Lebensmitteln aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) blieb die Überschreitungsquote auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres von 1,5 Prozent der untersuchten Proben. Im Jahr 2008 hatte die Zahl der Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte noch bei 3 Prozent der untersuchten Proben gelegen. Dieses Ergebnis stützt erneut die Annahme, dass die bis 2008 stets höheren Überschreitungs- und Beanstandungsraten bei Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten der EU auch auf die unterschiedliche Gesetzeslage in diesen Ländern zurückzuführen waren. Mit dem vollständigen Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gelten seit dem 1. September 2008 EU-weit einheitliche Rückstandshöchstgehalte.
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