Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen werden für diverse Produkte wie Funktionskleidung, Kosmetika oder Pfannen-Antihaftbeschichtungen genutzt. Experten des Bundesinstituts für Risikoforschung warnen nun davor, dass es Gruppen in der Bevölkerung gibt, die zu viel dieser Industriechemikalie über die Nahrung aufnehmen.
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen werden wegen ihrer wasserabweisenden Funktion für unter anderem für die Beschichtung von Outdoor-Bekleidungen verwendet.
Berlin – Einige Bevölkerungsgruppen in Deutschland überschreiten mit ihrer Ernährung den gesundheitsbasierten Richtwert für bestimmte industriell hergestellte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Dies ist das Ergebnis einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). „PFAS sind in Lebensmitteln unerwünscht“, sagt Professorin Dr. Tanja Schwerdtle, Vizepräsidentin des BfR. „Obwohl die PFAS-Gehalte im Blut der Bevölkerung in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen sind, weisen aktuelle Untersuchungen darauf hin, dass auch die derzeitigen Gehalte noch zu hoch liegen.“ Es bestehen derzeit allerdings noch wissenschaftliche Unsicherheiten bei der Abschätzung, wieviel PFAS tatsächlich aufgenommen werden und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. „Die Menschen in Deutschland können die Aufnahme von PFAS kaum beeinflussen. Umso wichtiger ist es, Datenlücken zu schließen und die Aufnahme von PFAS trotz des rückläufigen Trends weiter zu vermindern“, ergänzt Vizepräsidentin Schwerdtle.
Datenlage muss noch weiter untersucht werden
Die Gesamtschau der Ergebnisse zeigt, dass Teile der Bevölkerung in Deutschland gegenüber bestimmten PFAS oberhalb des gesundheitsbasierten Richtwerts exponiert sind. Betrifft dies Mütter, kann es bei ihren lange gestillten Säuglingen in den ersten Lebensjahren zu einer verminderten Konzentration an Impfantikörpern im Blutserum kommen. Bisher ist die Datenlage nicht ausreichend um zu beurteilen, ob für diese Kinder tatsächlich ein allgemein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Ebenfalls unzureichend ist gegenwärtig die Datenlage zur Frage, ob es bei entsprechender Expositionshöhe auch bei Erwachsenen und Jugendlichen zu Auswirkungen auf die Höhe der Konzentrationen von Impfantikörpern kommen kann. Möglichen Risiken durch eine verminderte Bildung von Impfantikörpern bei lange gestillten Kindern stehen die zahlreichen und gut untersuchten Vorteile langen Stillens für Kind und Mutter entgegen.
Hohe Gehalte bei Innereien, Wildtieren und bestimmten Fischen
Die mediane Exposition Erwachsener und Jugendlicher liegt im Bereich der tolerierbaren Aufnahmemenge für PFAS. Das heißt, dass bei etwa 50 Prozent der Erwachsenen und Jugendlichen die langfristige Aufnahme über die Ernährung den gesundheitsbasierten Richtwert von PFAS überschreitet. Besonders hohe Gehalte an PFAS wurden in Innereien, im Fleisch von Wildtieren und in bestimmten Fischarten nachgewiesen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA, European Food Safety Authority) hat im Jahr 2020 eine neue tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge publiziert. Das BfR hat in der aktuell vorliegenden Stellungnahme die Ableitung des neuen gesundheitsbasierten Richtwerts überprüft und empfiehlt, diesen für Risikobewertungen zukünftig anzuwenden.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.