Sicher für den Fall der Fälle: Mit einer brancheneigenen Pflege-Zusatzversicherung haben ab 1. Juli zahlreiche Chemie-Beschäftigte Anspruch auf ein Pflege-Monatsgeld von 300 Euro. Dazu ist keine Gesundheitsprüfung nötig, wie sie bei Pflegeversicherungen sonst üblich ist.
Hannover/Wiesbaden (dpa) – Mehr als eine halbe Million Beschäftigte der Chemie- und Pharmaindustrie in Deutschland haben ab dieser Woche Anspruch auf eine brancheneigene Pflege-Zusatzversicherung. Die Arbeitgeber zahlen dabei Extra-Prämien für die Arbeitnehmer, um die Kosten im Fall späterer Pflegebedürftigkeit über die Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen hinaus besser abzudecken. Das Modell war in der letzten Tarifrunde zwischen der Gewerkschaft IG BCE und dem Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) Ende 2019 vereinbart worden. Es greift von Donnerstag (1. Juli) an nun in einer ersten Stufe.
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Die Basisleistung ist ein „fest vereinbartes Pflege-Monatsgeld“ von 300 Euro, sollte ambulante Versorgung nötig werden. Für stationäre Pflege sind es 1.000 Euro pro Monat. Eine gesonderte Gesundheitsprüfung müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Eintritt in die Zusatzversicherung nicht vornehmen lassen.
Grundsätzlich dürfen alle rund 450.000 Tarifbeschäftigten „Careflex“ nutzen. Voraussetzung ist eine Mindestzeit von einem halben Jahr im Betrieb. Hinzukommen können schrittweise etwa 130.000 außer Tarif bezahlte sowie leitende Angestellte – zum Start sind es aus dieser Gruppe zunächst 90.000. Am Ende soll die überwiegende Zahl aller Belegschaftsmitglieder in den gut 1.900 deutschen Chemie- und Pharmaunternehmen über das neue Konzept pflegeversichert sein.
Der vom Arbeitgeber übernommene Pro-Kopf-Monatsbeitrag beläuft sich in der Grundvariante auf 33,65 Euro. Falls ab Anfang 2024 Erhöhungen oder veränderte Leistungen beschlossen werden sollen, bedarf dies der Zustimmung eines Treuhänders, der IG BCE und des Arbeitgeberverbands.
Die Zusatzversicherung selbst wird von einem Konsortium gemanagt. Beschäftigte können die Leistungen freiwillig weiter aufstocken und Familienmitglieder mitversichern. Dann sind allerdings zusätzliche Gesundheitsprüfungen erforderlich.
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Stand vom 15.04.2021
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