BfS untersucht Radon-Situation an Arbeitsplätzen Radon am Arbeitsplatz erfassen
Arbeitsschutz ist ein vielfältiges Thema, zu dem auch die Belastung mit dem natürlich vorkommenden, radioaktiven Gas Radon zählt. Eine aktuelle Studie des Bundesamts für Strahlenschutz soll die Radon-Konzentration an mindestens 2.000 Arbeitsplätzen in verschiedenen Branchen und Regionen erfassen.
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Um einen besseren Überblick über die Radon-Situation an Arbeitsplätzen in Deutschland zu erhalten, lässt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in einer Studie Radon-Messungen an Arbeitsplätzen durchführen. Das radioaktive Gas Radon kommt deutschlandweit im Boden vor und kann sich in Gebäuden sammeln. Ist man längere Zeit erhöhten Radon-Mengen ausgesetzt, steigt das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Arbeitgeber in Radon-Vorsorgegebieten sind bereits seit Anfang 2021 dazu verpflichtet, die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen in Keller- und Erdgeschossen bestimmen zu lassen und bei Werten über dem gesetzlichen Referenzwert Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Die Ergebnisse dieser Radon-Messungen stehen dem BfS in anonymisierter Form für die Forschung zur Verfügung.
„Zusammen mit den Messdaten aus den Radon-Vorsorgegebieten ermöglichen uns die Daten aus der aktuellen Studie, die Radon-Situation an Arbeitsplätzen in Deutschland besser zu erfassen“, sagt BfS-Präsidentin Inge Paulini. „Dies wird uns dabei unterstützen, Empfehlungen für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Radon zu entwickeln, und wird möglicherweise Hinweise auf Branchen liefern, in denen ein bisher nicht bekanntes, erhöhtes Radon-Risiko besteht.“
Wenn eine erhöhte Radon-Belastung festgestellt wird...
Insgesamt sollen mindestens 2.000 Messungen, quotiert nach Branchen und Regionen, stattfinden. Pro Betrieb kann die Radon-Konzentration i. d. R. an bis zu zwei Arbeitsplätzen bestimmt werden. Dazu werden kleine Messgeräte ausgegeben, die ein Jahr lang an dem Arbeitsplatz bleiben und dann zur Auswertung an das Projektteam zurückgeschickt werden.
Die Messergebnisse werden den Arbeitgebern im Anschluss zur Verfügung gestellt. „Mit der Teilnahme an der Studie können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Fürsorgepflicht für die Beschäftigten wahrnehmen, und erste Hinweise erhalten, ob Radon für sie ein Thema sein könnte“, sagt Paulini.
Sie weist darauf hin, dass sich aus einer Messung auch Verpflichtungen ergeben könnten: „In den meisten Fällen werden die Messungen Entwarnung geben. Liegt ein Messergebnis allerdings über dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Becquerel Radon pro Kubikmeter Raumluft, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Maßnahmen gegen Radon ergreifen.“ Dies kann z. B. gründliches Lüften oder Absaugen der belasteten Luft in Bodennähe sein.
Details zur Studie und zu den Teilnahmebedingungen sind unter www.bfs.de/radon-studie-2022 abrufbar.
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