Chemie-Tarifrunde 2014 Tarifpaket geschnürt – Entgelte steigen um 3,7 %
Es ist vollbracht: Nach neun regionalen und zwei zentralen Verhandlungsrunden haben Chemie-Arbeitgeber und IG BCE eine Einigung in der Tarifauseinandersetzung erzielt: Die Entgelte der 550 000 Beschäftigten in den 1900 Betrieben der chemischen und pharmazeutischen Industrie steigen um 3,7 %. Zudem sollen die Unternehmen von 2014 bis 2016 bundesweit 9200 neue Ausbildungsplätze pro Jahr anbieten.
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Würzburg; Hannover – „Das Ergebnis steht in der Tradition einer erfolgreichen Tarifpolitik, die der wirtschaftliche Stärke der chemischen Industrie entspricht. Gleichzeitig sind wir einen weiteren Schritt auf dem Weg voran gekommen, den demographischen Wandel in der Branche zu gestalten. Mehr junge Menschen in Ausbildung zu bringen und ihnen gute Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen, das ist die richtige Zukunftsstrategie“, meint der IG-BCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis zum Abschluss.
BAVC-Präsidentin Margret Suckale zum Tarifabschluss: „Wichtig ist, dass die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben – gerade in einer Zeit, in der immer mehr Belastungen auf die Wirtschaft zukommen. Mit dem Abschluss beteiligen wir die Beschäftigten angemessen am Erfolg unserer Branche. Und wir denken heute schon an die Fachkräfte von morgen.“
Die Elemente des Tarifpakets im Detail:
Entgelterhöhung
Nach 1 Leermonat steigen die Tarifentgelte für die Chemie-Beschäftigten sowie die Ausbildungsvergütungen um 3,7 %. Die Entgeltsteigerung wird damit in den Tarifbezirken Hessen, Nordrhein und Rheinland-Pfalz zum 1. Februar 2014 wirksam. In den Bezirken Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (West), Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein sowie Niedersachsen und Westfalen gilt dies ab 1. März 2014. Im Saarland und im Tarifbezirk Ost tritt diese Regelung am 1. April 2014 in Kraft. Die bezirklichen Entgelttarifverträge laufen jeweils 14 Monate und gelten entsprechend bis Ende Februar 2015 bzw. Ende März und Ende April 2015.
Flexibilisiertes Inkrafttreten der Tarifsteigerung
Die Betriebsparteien können mittels freiwilliger Betriebsvereinbarung festlegen, dass der Beginn der Tariferhöhung nach dem Leermonat aus wirtschaftlichen Gründen um einen weiteren Monat verschoben wird. Unternehmen in besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten (Verlust im abgelaufenen oder laufenden Geschäftsjahr) können eine Verschiebung um zwei Monate ohne Zustimmung des Betriebsrats vornehmen.
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