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Verbraucherschutz Weizenmehl, Wild & Co: Bei diesen 6 Produkten sollten Sie vorsichtig sein

Von Harald Händel*

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Warum der Plätzchenteig nicht nur zur Weihnachtszeit besser nicht roh verzehrt werden sollte und Wildfleisch sowie Sportlernahrung zumindest mit Vorsicht zu genießen sind – dies und mehr zeigen die aktuellen Ergebnisse der Überwachungsbehörden. Die sechs Wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengefasst.

9,1 % der untersuchten Weizenmehl-Proben aus Mühlenbetrieben enthielten potentiell krankmachende Bakterien. (Symbolbild)
9,1 % der untersuchten Weizenmehl-Proben aus Mühlenbetrieben enthielten potentiell krankmachende Bakterien. (Symbolbild)
(Bild: ©New Africa - stock.adobe.com)

Berlin – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – sagt man so. Das stimmt spätestens dann, wenn im Fall der Fälle Menschen gefährdet werden könnten. Lebensmittel oder Dinge des täglichen Bedarfs sollte also v.a. eines sein: sicher.

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Im vergangenen Jahr kontrollierten die Überwachungsbehörden der Bundesländer 368.888 Betriebe und 596.993 Erzeugnisse. Die wichtigsten Überwachungsergebnisse stellten das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Bundesländer auf der Pressekonferenz „Lebensmittelsicherheit in Deutschland“ in Berlin vor.

STEC-Bakterien im Weizenmehl

Shiga-Toxin bildende E. coli (STEC) sind Bakterien, die akute Darmentzündungen hervorrufen können, die zum Teil einen schweren Verlauf nehmen. Insbesondere bei Kindern kann eine Infektion mit STEC zur Ausbildung eines hämolytisch-urämischen Syndroms (HUS) führen, das oftmals mit einem akuten Nierenversagen einhergeht.

Für das Zoonosen-Monitoring wurden 242 Proben von Weizenmehl aus Mühlenbetrieben auf STEC untersucht. 22 Proben (9,1 %) enthielten die potentiell krankmachenden Bakterien.

Mit Blick auf das vorweihnachtliche Plätzchenbacken empfiehlt Friedel Cramer, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), daher: „Essen Sie Keks- oder Plätzchenteig möglichst nicht roh. Erst bei vollständiger Erhitzung im Backofen werden mögliche STEC-Bakterien im Mehl abgetötet; vorher sollten Sie Ihre Kinder nicht naschen lassen.“ Zudem sollte eine angemessene Küchenhygiene eingehalten werden, um die Übertragung von STEC-Bakterien vom Mehl auf andere Lebensmittel zu verhindern.

Pflanzlicher Ursprung unterschätzt

STEC kommen besonders häufig im Darm von Wiederkäuern vor. Sie werden daher traditionell eher mit tierischen Lebensmitteln in Verbindung gebracht. Die aktuellen Ergebnisse des Zoonosen-Monitorings zeigen jedoch, dass auch pflanzliche Lebensmittel wie Mehl eine mögliche Quelle für STEC-Infektionen sein können.

Blei in Wurstwaren mit Wild

In 72 % der untersuchten Wurstwaren mit Wild wurde Blei nachgewiesen. (Symbolbild)
In 72 % der untersuchten Wurstwaren mit Wild wurde Blei nachgewiesen. (Symbolbild)
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Durch die Verwendung bleihaltiger Munition bei der Jagd kann Wildfleisch Blei enthalten. Bei rund drei Viertel der untersuchten Wurstwaren mit Wild wurde Blei nachgewiesen, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin mitteilt. Empfindliche Verbrauchergruppen wie Kinder, Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter sollten daher auf den Verzehr von mit Bleimunition geschossenem Wild verzichten.

75 Wurstwaren mit Wild wurden auf ihren Bleigehalt untersucht. Bei 54 Proben (72 %) wurde Blei nachgewiesen. Insgesamt wurden sieben Proben beanstandet, sechs davon wurden als „nicht zum Verzehr geeignet“ und eine Probe sogar als gesundheitsschädlich eingestuft. Generell wiesen Wurstwaren mit höherem Wildfleischanteil auch höhere Bleigehalte auf. Erzeugnisse mit Wildschwein waren tendenziell stärker mit Blei belastet als Erzeugnissen mit Reh oder Hirsch.

Für Risikogruppen gilt besondere Vorsicht

Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) können erhöhte Bleikonzentrationen im menschlichen Körper die Blutbildung, innere Organe sowie das zentrale Nervensystem schädigen. „Blei ist schon in geringen Mengen schädlich,“ sagt der derzeitige Vorsitzende der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) Prof. Dr. Dr. Jan Backmann. „Risikogruppen wie Kinder, Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter sollten daher kein Wild essen, das mit Bleimunition erlegt wurde.“

Für Fleisch vom Rind, Schwein, Schaf, Geflügel existiert ein europäischer Höchstgehalt für Blei von 0,10 mg/kg Fleisch. Für Wildfleisch gibt es bislang keinen solchen Grenzwert. Das Monitoring-Programm kann dabei helfen, die bisherige Datenlage zu verbessern und darauf aufbauend einen EU-weit verbindlichen Höchstgehalt festzulegen.

Weichmacher in Holzspielzeug

Phthalate (Weichmacher) dürfen in lackiertem Holzspielzeug nur bis zu einer Konzentration von 0,1 g/100 g vorkommen. (Symbolbild)
Phthalate (Weichmacher) dürfen in lackiertem Holzspielzeug nur bis zu einer Konzentration von 0,1 g/100 g vorkommen. (Symbolbild)
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Phthalate gehören zur Gruppe der Weichmacher. Sie werden häufig in Lacken eingesetzt, um eine bessere Konsistenz zu erreichen. Es gibt verschiedene Phthalate mit unterschiedlichen gesundheitsschädlichen Wirkungen – einige wirken beispielsweise auf das Hormonsystem, andere auf die Leber. Bei lackiertem Holzspielzeug, das vorhersehbar von Kindern in den Mund genommen wird, sind die hier untersuchten Phthalate mit gesundheitsschädlicher Wirkung daher verboten, d. h. sie dürfen eine Konzentration von 0,1 g/100 g nicht überschreiten (Konzentrationsgrenzwert).

Erfreuliche Entwicklung

Im vergangenen Jahr wurden für den Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) 211 Proben von Holzspielzeugen untersucht. Dazu gehörten Spielwaren für Kleinkinder, Filz- und Buntstifte sowie Modellspielzeug wie Holzbaukästen, Puzzle und Kaufmannsladenzubehör. In 14 Proben (6,6 %) wurden Phthalate nachgewiesen. Zwei Proben Buntstifte und ein Holzbaukasten (1,4 %) enthielten Phthalate über dem Konzentrationsgrenzwert.

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„Wir sehen hier eine sehr erfreuliche Entwicklung“, sagt Dr. Georg Schreiber, Abteilungsleiter beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). „Während es bei früheren Untersuchungen noch relativ häufig Überschreitungen des Grenzwertes gab, scheinen die Hersteller von Holzspielzeugen jetzt verantwortungsbewusster mit dem Einsatz von Phthalaten umzugehen.“

Hygienemängel bei vorgeschnittenem Obst

Rund jede vierte Probe von vorgeschnittenem Obst und Obstsalaten „to go“ wies Hygienemängel auf. (Symbolbild)
Rund jede vierte Probe von vorgeschnittenem Obst und Obstsalaten „to go“ wies Hygienemängel auf. (Symbolbild)
(Bild: BENIS)

In Geschäften und an Marktständen werden gerne Obstsnacks mit aufgeschnittenen Früchten angeboten. Zumeist in Frischhaltefolie oder Plastikdosen verpackt, werden sie häufig über längere Zeit gelagert und sind damit anfällig für mikrobielle Verunreinigungen. Die örtlichen Behörden der Lebensmittelüberwachung kontrollieren daher risikoorientiert in den Betrieben, ob die gesetzlich festgelegten hygienischen Anforderungen an die Herstellung, Lagerung und Abgabe von solchen Obstprodukten eingehalten werden.

Für den Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) wurde in 1.135 Betrieben bei 1.172 Produktüberprüfungen die hygienische Herstellung, Lagerung und Abgabe von selbst aufgeschnittenem Obst und Obstsalat überprüft. Insgesamt wurden bei 25,2 % der überprüften Produkte Abweichungen festgestellt. Häufige Gründe für Abweichungen waren Mängel bei den vorgeschriebenen Eigenkontrolluntersuchungen der Anbieter. Auch bei der Herstellung (z. B. mangelnde Hygiene) und bei der Lagerung (z. B. fehlerhafte Kühlung) wurden Fehler aufgedeckt.

Die gefundenen Mängel sind definitiv vermeidbar. Durch die Einhaltung einfacher Hygienemaßnahmen kann das Risiko einer mikrobiellen Verunreinigung deutlich reduziert werden.

Friedel Cramer, BVL-Präsident

Hygieneanforderungen müssen eingehalten werden

Lebensmittelunternehmen haben auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen dafür zu sorgen, dass sie die Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllen. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Hygieneanforderungen. Diese Anforderungen sind vielfältig und betreffen die Kontrolle beim Wareneingang, die Herstellungs- und Lagerungsbedingungen der aufgeschnittenen Früchte sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenuntersuchungen der Betriebe. Wichtige Kriterien bei der Herstellung sind z. B. die Sauberkeit von Räumen und Arbeitsgeräten, das Waschen vor der Zerkleinerung der Früchte und die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter. Bei der Lagerung sind insbesondere die Kontrolle und Einhaltung der notwendigen Kühltemperatur sowie die Einhaltung eines angemessenen Aufbewahrungszeitraums zu beachten.

Gesundheitsgefährdende Substanzen in Sportlernahrung

Fast jede zweite untersuchte Probe sogenannter Sportlernahrung enthielt eine gesundheitsgefährdende Substanz. (Symbolbild)
Fast jede zweite untersuchte Probe sogenannter Sportlernahrung enthielt eine gesundheitsgefährdende Substanz. (Symbolbild)
(Bild: ©Valerii Honcharuk - stock.adobe.com)

Zur Gruppe der Sportlernahrung gehören die sogenannten Pre-Workout-Booster. Vor dem Training eingenommen, helfen sie angeblich dabei, die Ausdauer zu steigern, das Muskelgewebe zu vermehren und die Muskelermüdung zu verzögern.

Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) wurden 87 Pre-Workout-Booster untersucht. Davon enthielt fast die Hälfte der Proben (44,8 %) potentiell gesundheitsgefährdende Stoffe. Mehr als jede fünfte Probe (21,8 %) wies sogar gleich mehrere dieser Stoffe auf.

Wieder einmal zeigt sich, dass sogenannte Sportlernahrung in der Regel nicht nur unnötig ist, sondern auch die Gesundheit ernsthaft gefährden kann

Prof. Dr. Dr. Jan Backmann Vorsitzender der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV)

Am häufigsten wurden die Substanzen Dimethylaminoethanol (DMAE) und Synephrin nachgewiesen. DMAE kann Muskelverspannungen und ‑zuckungen sowie Schlaflosigkeit und Magenschäden verursachen. Synephrin wird häufig in Kombination mit Koffein angeboten und kann zu schweren Herzschäden führen.

Schwermetalle in Gesichtsmasken

Und auch rund jede zweite Gesichtsmasken-Probe üverschritt die Orientierungswerte für Schwermetalle. (Symbolbild)
Und auch rund jede zweite Gesichtsmasken-Probe üverschritt die Orientierungswerte für Schwermetalle. (Symbolbild)
(Bild: VALUA-VITALY)

Im Rahmen des Monitorings kosmetischer Mittel wurden Gesichtsmasken auf verschiedene – vor allem gesundheitsschädliche – Elemente untersucht. 53 % der untersuchten Proben überschritten dabei mindestens einen Orientierungswert für Schwermetalle. Besonders deutliche Überschreitungen traten bei Arsen, Blei und Cadmium auf, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin mitteilt.

Gesichtsmasken werden gern zur Hautpflege genutzt. Durch die Verwendung bestimmter, auch natürlicher Inhaltsstoffe können sie jedoch auch Schwermetalle enthalten. Im vergangenen Jahr wurden deshalb 100 Gesichtsmasken auf verschiedene, größtenteils in kosmetischen Mitteln verbotene Elemente untersucht. Die Proben stammten dabei nicht nur aus dem stationären Handel, sondern auch zu einem Drittel aus dem Onlinehandel.

Produkte aus dem Online-Handel stärker belastet

Die gemessenen Überschreitungen der Orientierungswerte für die Elemente Arsen, Blei und Cadmium waren teils deutlich. Ein Großteil der Proben zeigte außerdem höhere Gehalte an Barium, Chrom, Kobalt und Nickel. Generell überschritten die Proben aus dem Onlinehandel (69 %) häufiger die Orientierungswerte als die Proben aus dem stationären Handel (46 %).

„Die Überschreitung eines Orientierungswertes bedeutet nicht automatisch, dass ein Gesundheitsrisiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegen muss“, sagt Dr. Georg Schreiber vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). „Es zeigt aber, dass die Hersteller mehr tun könnten, um die Menge an potentiell gesundheitsgefährdenden Stoffen in ihren Produkten zu reduzieren.“

Die Verwendung von Schwermetallen in Kosmetika ist laut Kosmetikverordnung grundsätzlich verboten, es sei denn in technisch unvermeidbaren Mengen. Im Monitoring wurde anhand von Proben aus früheren Untersuchungen festgelegt, was technisch unvermeidbar ist und daraus entsprechende Orientierungswerte abgeleitet.

Hintergrund zur den Untersuchungen

Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland eine Aufgabe der Bundesländer. Die dabei gewonnenen Daten werden an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt. Das BVL wertet die Ergebnisse aus und veröffentlicht sie in den jährlichen Berichten zur Lebensmittelsicherheit. Die hier vorgestellten Ergebnisse stammen aus den folgenden drei Berichten:

Bericht zum Zoonosen-Monitoring 2020

Bericht zum Bundesweiten Überwachungsplan 2020

Bericht zum Monitoring 2020

* H. Händel: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL),

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