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Sonderzulassung für Desinfektionslösungen WHO-Desinfektionsmittel wirken nachweislich gegen SARS-CoV-2

Von Meike Drießen*

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Engpässe bei Desinfektionsmittel sollen in Deutschland durch eine befristete Sonderzulassung überwunden werden. Demnach ist es Apotheken seit dem 9. April erlaubt, Desinfektionslösungen nach einer Empfehlung der WHO herzustellen und zu vertreiben. Nun hat ein internationales Forscherteam die Wirksamkeit der empfohlenen Lösungen gegen das neuartige Coronavirus bestätigt.

Desinfektionsmittel sind in Zeiten des Coronavirus knapp.
Desinfektionsmittel sind in Zeiten des Coronavirus knapp.
(Bild: RUB, Marquard)

Karlsruhe – In vielen Läden waren Desinfektionsmittel zeitweise ausverkauft, als das neuartige Coronavirus Deutschland erreichte und sich rasch ausbreitete. Um die weiterhin angespannte Situation zu entschärfen, hat die Bundesregierung das Arzneimittelgesetz am 4. März 2020 für sechs Monate geändert und eine entsprechende Sonderzulassung beschlossen.

Mit dem Erlassdatum 9. April 2020 ist dann zeitweise etwa die Formulierung „WHO II“ zugelassen, die auf Isopropanol basiert (s. Ergänzendes zum Thema). Das erlaubt es unter anderem Apotheken, diese Mischung herzustellen und zu verkaufen, um der aktuellen Desinfektionsmittelknappheit zu begegnen.

WHO-empfohlene Rezepturen für Desinfektionsmittel I und II

Das von der WHO empfohlene Desinfektionsmittel I besteht aus 80 Volumenprozent Ethanol, 1,45 Volumenprozent Glycerin und 0,125 Volumenprozent Wasserstoffperoxid.

Das Desinfektionsmittel II besteht aus 75 Volumenprozent Isopropanol, 1,45 Volumenprozent Glycerin und 0,125 Volumenprozent Wasserstoffperoxid.

Wirksamkeit experimentell bestätigt

Die nun für ein halbes Jahr zugelassenen WHO-Mischungen I und II sind schnell und einfach von den Apotheken herzustellen und sollen so Engpässe in der Bereitstellung von Desinfektionsmitteln vermeiden. Beide alkoholbasierten Handdesinfektionsmittel, die die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, sind bei korrekter Anwendung wirksam gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2. Das hat ein internationales Forschungsteam um Prof. Dr. Stephanie Pfänder von der Abteilung für Molekulare und Medizinische Virologie der Ruhr-Universität Bochum (RUB) nun bestätigt.

In 30 Sekunden nahezu Virus-frei

Die Forscher setzten SARS-CoV-2-Viren jeweils 30 Sekunden lang den von der WHO empfohlenen Desinfektionslösungen aus. „Dabei haben wir uns an der von Desinfektionsmittelherstellern empfohlenen Wirkdauer orientiert“, sagt Studienleiterin Pfänder.

Im Anschluss brachte das Team die Viren auf eine Zellkultur aus und analysierte, wie viele Viren infektiös geblieben waren. „Wir konnten zeigen, dass beide von der WHO empfohlenen Desinfektionsmittel das Virus nach 30 Sekunden hinreichend inaktivieren“, fasst Pfänder Pfänder die Ergebnisse zusammen. Dies gelte zudem nicht nur für die WHO-Lösungen, auch deren Hauptbestandteile Ethanol und Isopropanol konnten das Virus ausreichend inaktivieren.

Originalpublikation: Annika Kratzel et al.: Inactivation of severe acute respiratory syndrome coronavirus 2 by WHO-recommended hand rub formulations and alcohols, Emerging Infectious Diseases, Volume 26, Number 7—July 2020, DOI: 10.3201/eid2607.200915

* M. Drießen, Ruhr-Universität Bochum, 44801 Bochum

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