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Analog-Käse Erfordern Lebensmittelimitate wie Analog-Käse strengere Gesetze?

Redakteur: Olaf Spörkel

Auf dem Deutschen Lebensmittelchemikertag wird u.a. diskutiert, ob das verstärkte Auftreten von Lebensmittelimitaten wie Analog-Käse durch strengere Gesetze reguliert werden sollte.

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Berlin – Berichte über Lebensmittelimitate wie Analog-Käse oder Formfleisch-Schinken haben die Forderung nach einem verbesserten Verbraucherschutz durch strengere Gesetze laut werden lassen. Ob tatsächlich neue Gesetze erforderlich sind oder die Einhaltung der bestehenden Anforderungen besser überwacht werden muss, wird auf dem 38. Deutschen Lebensmittelchemikertag, den die Lebensmittelchemische Gesellschaft, die größte Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) vom 14. bis 16. September 2009 in Berlin veranstaltet, diskutiert. Rund 500 Lebensmittelchemiker erörtern auch weitere aktuelle Themen aus den Bereichen Verbraucherschutz und Lebensmittelwissenschaften.

Lebensmittelimitate

Lebensmittelimitate zählen seit Jahrzehnten zum Lebensmittelangebot und spielen zum Teil eine bedeutende Rolle in den Speiseplänen. Margarine (als Ersatz für Butter), kakaohaltige Fettglasur (als Ersatz für Schokolade) oder Kunsthonig (als Ersatz für Bienenhonig) sind nur einige Beispiele. Die meisten Lebensmittelimitate sind aufgrund ihrer Zutaten geringwertiger als ihre Vorbilder.

Verbrauchertäuschung durch Analog-Käse

In den vergangenen Monaten haben Verbraucherzentralen, Verbrauchervereine und Spitzenpolitiker vor allem im Zusammenhang mit Begriffen wie Analog-Käse und Formfleisch-Schinken wiederholt den Vorwurf einer groben Verbrauchertäuschung erhoben und nicht selten strengere Gesetze zum Schutz der Verbraucher gefordert.

Untersuchungen haben gezeigt, dass Verstöße gegen die Verbote zum Schutz vor Täuschung im Zusammenhang mit nachgemachten Lebensmitteln nur sehr selten bei Produkten zu finden sind, die in Fertigpackungen und somit mit einer vollständigen Kennzeichnung angeboten werden. Relativ häufig werden dagegen Lebensmittelimitate unter falscher Bezeichnung in gastronomischen Betrieben sowie im Thekenverkauf, wo keine Zutatenlisten angegeben werden können und müssen, angeboten.

Hürden der Kontrolle

Die systematische Kontrolle von Lebensmitteln aus der Gastronomie und handwerklichen Lebensmittelbetrieben wie Bäckereien ist mit einen sehr großen Personal- und Sachaufwand verbunden. Industriebetriebe und große Einzelhandelsunternehmen lassen sich dagegen vergleichsweise leicht überwachen, weil die Stückzahlen, der unter gleichen Bedingungen und nach gleichen Rezepturen hergestellten Produkte groß sind. Die angespannte Lage der meisten öffentlichen Haushalte verhindert oftmals eine flächendeckende Überwachung der handwerklichen Lebensmittelbetriebe und der Gastronomie.

Umfassende Untersuchungen zum Nachweis von Analog-Käse

Die Lebensmittelchemische Gesellschaft (LChG) vertritt die Auffassung, dass eine Verbesserung des Schutzes der Verbraucher vor Täuschung durch Lebensmittelimitate nicht durch zusätzliche gesetzliche Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung erreicht werden kann. Vielmehr hält es die LChG für sinnvoller, die amtliche Lebensmittelüberwachung und -untersuchung durch Zuweisung von ausreichenden Sach- und Personalmitteln in die Lage zu versetzen, auch Lebensmittel aus gastronomischen Betrieben und Lebensmittel, die im Thekenverkauf angeboten werden, umfassender zu kontrollieren.

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