Die Polarregionen haben eine wichtigen Einfluss auf das Erdklima. Sie werden allerdings immer stärker durch Schadstoffe belastet. Experten fordern deswegen ein sofortiges Handeln und geben zehn Empfehlungen, wie das Problem angegangen werden kann.
Der schöne Schein trügt: Auch in den Polarregionen kommen immer mehr Schadstoffe an.
(Bild: Hereon/Zhiyong-Xie)
Ökologische Krisen wirken sich auch in den entlegensten Ecken der Erde aus. So sind die Polargebiete durch langlebige Schadstoffe stark belastet. Das können bekannte Chemikalien sein, es kommen aber immer mehr bisher übersehene Substanzen dazu. Die Autoren der Berliner Erklärung (Berlin statement on legacy and emerging contaminants in polar regions) heben als Ergebnis ihres internationalen Workshops hervor, dass Gegenmaßnahmen unterschiedlicher Akteure nötig sind, um die verursachte Belastung wirksam zu reduzieren.
Deshalb haben die Forschenden um Prof. Ralf Ebinghaus, Leiter des Hereon-Instituts für Umweltchemie des Küstenraumes, zehn Handlungsempfehlungen entwickelt und sie mit Vorschlägen zur konkreten Umsetzung versehen. Die Berliner Erklärung will Screening, Überwachung, Risikobewertung, Forschungszusammenarbeit und den offenen Datenaustausch fördern und so die polare Umwelt besser schützen. Der auf dem Workshop erzielte Konsens lässt sich in drei Worten zusammenfassen: „Handeln Sie jetzt!“
Die Empfehlungen der Experten
1. Schärfung des Problembewusstseins in Politik und Öffentlichkeit: Klimawandel, Verlust der Biodiversität und Schadstoffbelastung hängen zusammen und stellen gemeinsam eine Gefahr für Ökosysteme dar, die sich in den Polregionen besonders auswirkt. Um das Bewusstsein für die Probleme der weit entlegenen Polargebiete zu wecken, müssen Medien und Bildungsprojekte die Probleme den Bürgerinnen und Bürgern nahebringen. Das Vorsorgeprinzip und die Strategien zur Überwachung, Abschwächung und Beseitigung der Schadstoffbelastung müssen indigenes und traditionelles Wissen berücksichtigen.
2. Anwendung des Vorsorgeprinzips: Das Vorsorgeprinzip ist ein Ansatz, der frühzeitige Entscheidungen zum Schutz der arktischen und antarktischen Umwelt ermöglicht: Zum Beispiel umsetzbare Maßnahmen auf der Grundlage automatisierter Erhebungen auf nationaler und internationaler Ebene, die das Ausmaß der Giftigkeit, Langlebigkeit und Umweltmobilität einzeln oder in Kombination mit einbeziehen.
3. Verbesserung der Vernetzung: Um aus Wissen Handlung abzuleiten, ist eine effektive Vernetzung und Kommunikation zwischen relevanten Akteuren und Interessengruppen nötig. So können Forschungsfragen zielgerichteter adressiert werden, die von den nationalen und internationalen Akteuren benötigt werden (z. B. Europäische Kommission, Europäische Chemikalienagentur, Stockholmer Konvention).
4. Bessere Nutzung von Überwachungsdaten: Bei ca. 350.000 registrierten Chemikalien ist eine Priorisierung wichtig, wenn das Gefährdungspotential für polare Ökosysteme im Vordergrund stehen soll. Hierzu sollten die Kriterien der internationalen Regulierung herangezogen werden, besonders Langlebigkeit und Reichweite. Wichtig ist, dass harmonisierte Daten über das Vorkommen an beiden Polen regelmäßig erhoben und veröffentlicht werden.
5. Aktualisierung der Paradigmen zum Schutz der Polarregionen: Die Zahl der Schadstoffe nimmt rasant zu. Das wirft die Frage auf, ob die bestehenden Ansätze zu Bewertung und Management von Chemikalien noch zeitgemäß sind. Problematisch ist, dass Schadstoffe vermehrt nachgewiesen werden, die an den Polen nach bisherigen Bewertungen nicht zu erwarten wären. Derzeit gelten mehr als 800 Substanzen als „potentiell bedenklich für die Arktis“.
6. Ausbau und Harmonisierung der Überwachung: Während das Monitoring in der Arktis durch nationale und regionale Programme etabliert ist, ist dies für die Antarktis bisher nicht der Fall, und eine systematische Probenahme und Datensammlung ist zu entwickeln. Für die Arktis müssen zunehmend lokale Schadstoff-emissionen untersucht werden wie Öl- und Gasförderung sowie Bergbau und Industrie, militärische Einrichtungen, kommunale Infrastruktur, Verkehr, Betrieb von Forschungsstationen, Großfischerei, Tourismus und Siedlungen.
7. Entwicklung innovativer Screening-Programme: Neben der klassischen, zielgerichteten chemischen Analytik sind neue Ansätze verfügbar, die zur Weiterentwicklung der Schadstoffüberwachung nutzbar sind. Zusätzlich zum breiten chemischen Screeningverfahren sind hier in erster Linie neue Modellansätze zur Wirkungsabschätzung sowie maschinelles Lernen zur Identifizierung neuer Problemstoffe zu nennen.
8. Ausbau von Umweltprobenbanken: Umweltprobenbanken sind nationale Einrichtungen, die formelle Programme und standardisierte Protokolle für die Sammlung, Verarbeitung und Archivierung von Umweltproben für die künftige Forschung entwickeln und anwenden.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Ihre Probenarchive bieten Möglichkeiten zur rückwirkenden Betrachtung und Bewertung zeitlicher und geografischer Veränderungen der Chemikalienbelastung der letzten Jahrzehnte. In der Arktis werden die Schadstoffprogramme schon systematisch durch Umweltprobenbanken unterstützt, für die Antarktis ist das ebenfalls dringend erforderlich.
9. Gewährleistung eines offenen Datenzugangs: Daten können heute schon von einzelnen etablierten Datenplattformen zu spezifischen Themen abgerufen werden oder sind in wissenschaftlichen Berichten oder Artikeln zu finden. Es fehlt allerdings ein zentraler, umfassender und offener Zugang zu Daten über Schadstoffe an den Polen. Generell gilt: Im Vergleich zur Arktis gibt es in der Antarktis erhebliche Datenlücken, die gefüllt werden müssen.
10. Einrichtung von digitalen Plattformen: Die digitale Einlagerung von Ergebnissen bereits vermessener Proben in langfristig zugänglichen Repositorien und virtuellen Umweltprobenbanken bietet neue Möglichkeiten für die nachträgliche Auswertung von Daten, wenn neue Methoden oder Erkenntnisse zu Schadstoffen in Polarregionen aufkommen.
Originalpublikation: Ralf Ebinghaus, Elena Barbaro, Susan Bengtson Nash, Cristina de Avila, Cynthia A. de Wit, Valeria Dulio, Janine Felden, Antonio Franco, Juergen Gandrass, Marco Grotti, Heike Herata, Kevin A. Hughes, Morten Jartun, Hanna Joerss, Roland Kallenborn, Jan Koschorreck, Anette Küster, Rainer Lohmann, Zhanyun Wang, Matthew MacLead …Zhiyong Xie; Berlin statement on legacy and emerging contaminants in polar regions; Chemosphere, Volume 327, June 2023, 138530