DIN EN 17892 kommt jetzt in die Wasserlabore Analytik von PFAS in Trinkwasser genormt
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Die neue Trinkwasserverordnung hat erstmalig sehr niedrige Grenzwerte für Perfluoralkylsubstanzen eingeführt. Unter deutscher Federführung wurde passend dazu eine robuste genormte Methode entwickelt, die den Weg vom Forschungslabor zu einem europaweit in hunderten Laboren angewendeten Verfahren genommen hat. Ein Überblick.
Die per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) sind die wichtigste neue Gruppe an Schadstoffen, für die in der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2023 [1] Grenzwerte eingeführt wurden. Dabei wurde in Deutschland neben der europäischen Regelung der Trinkwasserrichtlinie [2] für die Summe aus 20 definierten Verbindungen (PFAS-20) aus gesundheitlicher Besorgnis ein weiterer nationaler Grenzwert für vier besonders toxische Vertreter aufgenommen (PFAS-4). Für diese vier Stoffe schlägt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) eine weitere und stärkere Begrenzung der Aufnahme der Stoffe über Lebensmittel und Trinkwasser vor [3].
Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung
Am 24. Juni 2023 ist die TrinkwV in Kraft getreten, die erstmalig Grenzwerte für Stoffe aus der Gruppe der PFAS als Parameter enthält [1]. Damit wurde die EU-Trinkwasserrichtlinie (EU-RL 2020/2184) umgesetzt, die einen Parameterwert von 0,10 µg/l für die Summe der Konzentrationen von 20 bestimmten PFAS vorgibt [2].
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