18.03.2026
Die Revision der DIN EN 12469: Neue Standards für biologische Sicherheitswerkbänke der Klasse II
Neue DIN EN 12469 – Biologische Sicherheitswerkbänke nach aktuellem Stand der Technik
Biologische Sicherheitswerkbänke gehören zu den wichtigsten Sicherheitseinrichtungen moderner Labore. Sie stellen sicher, dass gefährliche Biostoffe zuverlässig gehandhabt werden können und zugleich empfindliche Proben vor Kontaminationen geschützt bleiben.
Mit der beschlossenen Neufassung der DIN EN 12469 legt der Normgeber nun den aktuellen Stand der Technik für Sicherheitswerkbänke der Klasse II fest und stärkt insbesondere die Anforderungen an die zuverlässige Erfüllung der Schutzfunktionen. Die Revision fokussiert dabei stärker auf eine höhere Betriebsrobustheit, die durch umfangreichere und realitätsnähere Prüfungen nachgewiesen werden muss. Gleichzeitig erhalten Hersteller mehr Freiheiten bei der technischen Umsetzung, sofern die Schutzfunktionen unter definierten Bedingungen nachweislich erreicht werden.
Nach fast 25 Jahren wurde die Norm grundlegend überarbeitet, um gestiegene Anforderungen an Sicherheit, Ergonomie und Dokumentation abzubilden sowie strukturelle Unklarheiten der bisherigen Fassung zu beseitigen. Seit November 2025 liegt die neue EN 12469 offiziell vor; in Deutschland wird kurzfristig mit der Veröffentlichung der entsprechenden DIN‑Norm gerechnet.
Zentrale Inhalte der neuen DIN EN 12469
Strukturierte und transparente Norm
Die neue Norm ist erstmals klar gegliedert in 5 Teile:
- Teil 1: Klassen und grundlegende Anforderungen
- Teil 2: BSW Klasse II
- Teil 3: BSW Klasse I
- Teil 4: BSW Klasse III
- Teil 5: Aufstellung, Inbetriebnahme und Wartung
- Diese Struktur erleichtert Anwendung und Prüfung aller Anforderungen über den gesamten Lebenszyklus der Sicherheitswerkbank.
- Die Teile 1, 2 und 5 sind auf europäischer Ebene bereits beschlossen und treten kurzfristig auch national in Kraft. Die Anforderungen an BSW Klasse I und III werden in den kommenden Monaten ebenfalls überarbeitet und treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft
Schutzfunktionen statt fixer Einstellwerte
Die neue DIN EN 12469 definiert keine festen Vorgaben mehr für:
- Höhe der Arbeitsöffnung
- Geschwindigkeit der Verdrängungsströmung
- Geschwindigkeit der Lufteintrittsströmung
Entscheidend ist, dass der Hersteller eindeutige Parameter festlegt und durch mikrobiologische Prüfverfahren nachweist, dass die spezifizierten Einstellungen insbesondere die Schutzfunktionen (Personen-, Produkt- und Verschleppungsschutz) vollumfänglich sicherstellen.
Die im Rahmen der Typprüfung geprüften Parameter sind künftig eindeutig u. a. auf dem Typenschild zu kennzeichnen und bilden die Referenz für Inbetriebnahme‑ und Routineprüfungen.
Höhere Robustheit durch Provokationsprüfungen
Laut der bisherigen DIN EN 12469 mussten die Schutzfunktionen nur am Betriebspunkt nachgewiesen werden, also bei der optimalen Kombination aus Verdrängungs- und Lufteintrittsströmung. Im normalen Laborbetrieb können diese Luftströmungen jedoch durch externe Einflüsse (Laufwege, Raumluftbewegungen, Einfluss des Bedienpersonals, zunehmende Filtersättigung) beeinflusst werden. Je nach Modell und Auswahl des sind dadurch, sodass schlimmstenfalls die Schutzfunktionen gefährdet sind. In der bisherigen DIN EN 12469 mussten Sicherheitswerkbänke ihre Schutzfunktionen nur bei Soll‑Luftströmungen nachweisen. Im Laborbetrieb können diese jedoch durch Filtersättigung oder Raumlufteinflüsse schwanken – mit möglichem Einfluss auf die Sicherheit.
Die neue Norm führt deshalb zusätzliche Prüfungen an sog. Provokationspunkten ein, die im Rahmen der Typprüfungen durchzuführen sind. Die Hersteller müssen durch mikrobiologische Prüfungen nachweisen, dass ihre Sicherheitswerkbänke auch bei Strömungsabweichungen von ± 20 % sämtliche Schutzfunktionen erfüllen.
Nutzen für Betreiber
- Höhere Sicherheit auch bei externen Störeinflüssen
- Verlässlicheres Containment über den gesamten Lebenszyklus
- Erweiterter Leistungsbereich
- Damit erhöht die neue Norm die Robustheit und Praxistauglichkeit von BSWs spürbar.
Veränderte Vorgaben zur Typprüfung
Mikrobiologische Prüfung der Schutzfunktionen
Die Schutzfunktionen müssen im Rahmen der Typprüfung zukünftig vollständig mikrobiologisch nachgewiesen werden. Die Norm definiert dafür klare Anforderungen an die Prüfabläufe sowie an das Prüflabors.
- Der KI-Diskus-Test als physikalische Ersatzmethode ist für die Typprüfung nicht mehr zulässig.
- Die Gesamtzahl der durchzuführenden Prüfungen wurde erhöht.
- Prüfungen finden sowohl im Betriebspunkt als auch an Provokationspunkten statt
Hinweis:
Physikalische Verfahren (z. B. KI‑Diskus) sind weiterhin für Inbetriebnahme‑ und Routineprüfungen empfohlen, jedoch nicht mehr für die Typprüfung.
Aktualisierte Prüfvorschriften
Die neue EN 12469 präzisiert mehrere Typprüfungen und erhöht deren Praxisnähe.Dazu gehören unter anderem überarbeitete Raster zur Messung der Beleuchtungsstärke und der Verdrängungsströmung, eine neue Messposition für den Schalldruckpegel sowie aktualisierte Vorgaben für die Leckageprüfung des Gehäuses.
Außerdem wurden die Verfahren zur Bewertung der Reinigbarkeit geschärft und ein neues Prüfverfahren eingeführt, das den Schutz der Filter vor verschütteten Flüssigkeiten nachweist.
Ergonomie, Kennzeichnung & Dokumentation
Ergonomische Anforderungen
Die neue EN 12469 berücksichtigt ergonomische Aspekte stärker und trägt damit den allgemein bekannten Anforderungen an eine gesunde Arbeitshaltung Rechnung.
Besonders bei Werkbänken mit drei Filterstufen ist der Fuß‑ und Kniebereich oft eingeschränkt. Die Norm definiert daher Mindestmaße von 30 cm Freiraum auf Kniehöhe und 63,5 cm nutzbarem Fußraum.
Ergänzend fordert sie eine ergonomische Arbeitshaltung sowie gut erreichbare Bedienelemente, um die tägliche Nutzung komfortabler und belastungsärmer zu gestalten.
Erweiterte Kennzeichnungspflichten
Zusätzlich zu den bisherigen Angaben müssen u. a. folgende Informationen am Gerät verfügbar sein:
- geprüfte Frontscheibenöffnung
- Betriebspunkt für Inflow und Downflow
- Messraster der Strömungsmessungen
Diese Angaben sichern eine korrekte Einstellung und Prüfung über die gesamte Nutzungsdauer.
Dokumentation & Geräte‑Logbuch
Die DIN EN 12469 fordert ein verbindliches Geräte‑Logbuch zur Dokumentation von:
- Inbetriebnahme‑ und Routineprüfungen
- Ereignissen, Alarmen und Störungen
- Wartungen, Reparaturen und Änderungen
Aufstellung, Inbetriebnahme und Wartung
Aufstellbedingungen
Die neue Norm enthält erstmals klare Empfehlungen zur Platzierung von BSW im Labor:
- Abstände zu Laufwegen, Türen und anderen Einrichtungen
- Berücksichtigung von Raumluft und RLT‑Anlagen
- Vermeidung von Störströmungen an der Arbeitsöffnung
Inbetriebnahme und Wartung
- Umfangreiche Prüfungen sind vorgeschrieben und zu dokumentieren
- Eine min. jährliche Wartung ist verpflichtend festgelegt
- Für die Inbetriebnahme wird (je nach Risiko des Biostoffs) ein KI-Diskus-Test empfohlen.
Diese Maßnahmen erhöhen die Betriebssicherheit und Nachvollziehbarkeit der Werte.
Luftströmungsvisualisierung
Die neue Norm schreibt explizitere Anforderungen hinsichtlich Durchführung und Dokumentation der Luftströmungsvisualierung vor.
Ziel ist der eindeutige Nachweis:
- eines gleichmäßig nach innen gerichteten Inflows
- einer laminaren, stabilen Verdrängungsströmung
- des Ausbleibens von Rückströmungen.
Diese ist verpflichtend:
- im Rahmen der Typprüfung
- bei Inbetriebnahme
- bei der regelmäßigen Wartung
Fazit
Die neue DIN EN 12469 stellt deutlich höhere Anforderungen an biologische Sicherheitswerkbänke und definiert den aktuellen Stand der Technik neu.
Für Betreiber bedeutet dies:
- höhere Sicherheit im Laboralltag
- belastbare Prüf‑ und Dokumentationsprozesse
- langfristige Investitionssicherheit
Gerade deshalb lohnt es sich, schon heute auf Modelle zu setzen, die diese neuen Anforderungen bereits erfüllen. Unsere Sicherheitswerkbank claire® neo, wurde schon jetzt nach den neuen Prüfprotokollen getestet und bietet damit frühzeitig Sicherheit für zukünftige Investitionen.

