Es ist geschafft – nur wenige Tage vor dem Ablauf der Friedenspflicht: Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE) und der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) haben sich auf ein zweistufiges Tarifpaket verständigt, das den Unternehmen Planungssicherheit bis ins erste Quartal 2026 garantiert. Das sind die Details ...
von links: Michael Vassiliadis (IGBCE-Vorsitzender), Matthias Bürk (BAVC-Verhandlungsführer), Oliver Heinrich (IGBCE-Tarifvorstand und Verhandlungsführer), Katja Scharpwinkel (BAVC-Präsidentin)
(Bild: Bundesarbeitgeberverband Chemie)
Ab 1. September 2024 erhalten die Beschäftigten 2,0 Prozent mehr, am 1. April 2025 kommen weitere weitere 4,85 Prozent dazu. Die Laufzeit beträgt 20 Monate. Die zweite Stufe der Entgelterhöhung ist flexibilisiert und kann aus wirtschaftlichen Gründen um bis zu drei Monate verschoben werden.
Zur Stärkung der beiderseitigen Tarifbindung haben sich IGBCE und BAVC darauf verständigt, den sozialpartnerschaftlichen Kurs der Branche fortzusetzen und gewerkschaftliches Engagement stärker zu honorieren. So wurde für Gewerkschaftsmitglieder ein zusätzlicher freier Tag ab 2025 vereinbart. Für 10, 25, 40 oder 50 Jahre Gewerkschaftsmitgliedschaft erhalten aktive IGBCE-Mitglieder im entsprechenden Jahr zudem einen Zeitausgleich von einem weiteren Arbeitstag.Darüber hinaus wird der Bundesentgelttarifvertrag, der insbesondere die Eingruppierung der Beschäftigten regelt, schrittweise modernisiert. Die Einigung gilt für 1.700 Betriebe mit 585.000 Beschäftigten.
Stimmen zum Tarifabschluss
„Wir haben eine sehr schwierige Tarifrunde in der dritten bundesweiten Verhandlung gemeinsam abschließen können“, kommentiert BAVC-Präsidentin Katja Scharpwinkel. „Standort und Beschäftigung in Deutschland stehen vor großen strukturellen Herausforderungen, die unsere Branche meistern muss. Für diesen hart erarbeiteten Kompromiss mussten sich beide Seiten erheblich aufeinander zubewegen.“
„Beide Verhandlungsseiten haben sich nichts geschenkt. Aber am Ende steht ein Ergebnis, mit dem die Chemie-Sozialpartner die Talfahrt bei den Reallöhnen stoppen und die Tarifbindung stärken“, sagt der IGBCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis. „Das nutzt nicht nur Kaufkraft und Binnenkonjunktur, mit der attraktiven Regelung exklusiv für Gewerkschaftsmitglieder beweisen IGBCE und BAVC einmal mehr ihre tarifpolitische Innovationskraft. Damit senden die Arbeitgeber ein klares Zeichen der Wertschätzung an diejenigen Beschäftigten, die mit ihrem gewerkschaftlichen Engagement Tarifverträge erst möglich machen.“
„Dieser Tarifabschluss ist ein tragfähiger Kompromiss, der die Interessen beider Seiten berücksichtigt. In der Entgeltfrage gehen wir zweifellos an die Grenze der Belastbarkeit. Aber wir verbinden langfristige Planungssicherheit mit Flexibilität für Unternehmen in einer kritischen Lage“, fasst BAVC-Verhandlungsführer Matthias Bürk zusammen.
„Mit diesem Tarifabschluss nah an unserer Forderung geht es bei den Reallöhnen für die Chemie-Beschäftigten endlich wieder bergauf, und wir sind auf gutem Weg, die Inflationskrise hinter uns zu lassen“, bilanziert Oliver Heinrich, IGBCE-Tarifvorstand und Verhandlungsführer.
Die Einigung im Detail
Deutliches Einkommensplus: Die Entgelte und Ausbildungsvergütungen steigen in zwei Stufen. Im laufenden Jahr 2024 erhalten die Beschäftigten - zusätzlich zur Entgelterhöhung von 3,25 Prozent und steuerfreier Inflationsausgleichsprämie von 1500 Euro im Januar aus dem letzten Tarifabschluss - ab September weitere 2 Prozent mehr. Ab April 2025 steigen die Einkommen um nochmals 4,85 Prozent. Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten können die zweite Stufe um maximal drei Monate verschieben. Legt man die Inflationsprognosen der Bundesregierung für 2024 und 2025 zugrunde, dann wachsen die Reallöhne und damit die Kaufkraft der Chemiebeschäftigten in den beiden Jahren um insgesamt sechs Prozentpunkte.
Ein freier Tag exklusiv für IGBCE-Mitglieder: Erstmals umfasst ein großer Flächentarifvertrag eine Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder. Sie erhalten von 2025 an einen zusätzlichen freien Tag, über den sie frei verfügen können. In Jahren mit Mitgliedsjubiläum sind es zwei freie Tage. Diese Regelung ist verbunden mit dem klaren Commitment der Arbeitgeber, sie ausschließlich auf IGBCE-Mitglieder anzuwenden. Den freien Tag erhalten alle nach Tarifvertrag beschäftigten aktiven Mitglieder, die länger als drei Monate in der IGBCE organisiert sind, als Ausgleich für ihr gewerkschaftliches Engagement. Sie müssen ihre Mitgliedschaft dazu beim Arbeitgeber nachweisen.
Modernisierung des Bundesentgelttarifvertrags: Höhergruppierungen und Vertretungsregelungen werden finanziell attraktiver gestaltet. Gleichzeitig wollen beide Seiten in den kommenden Monaten den BETV nachhaltig weiterentwickeln. Unter anderem sollen die Aufstiegschancen in den niedrigeren Entgeltgruppen verbessert und Unterschiede in den Entgelthöhen zwischen kaufmännischen, technischen und Meistertätigkeiten abgebaut werden. Ziel der Modernisierung ist es, den Beschäftigten bessere Jobperspektiven zu geben und die Branche als Arbeitgeberin attraktiver zu machen.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
„Fachkräfteradar“ zur Beschäftigungssicherung: Mit einem neuen Instrument wollen die Chemie-Sozialpartner Arbeitslosigkeit vermeiden und Fachkräfte in der Branche halten. Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch Jobabbau oder Standortschließungen gefährdet ist, sollen innerhalb der Branche weitervermittelt werden. Dazu schaffen die Tarifparteien gemeinsam mit einem externen Partner eine branchenweite Plattform, die aus dem Unterstützungsfonds der chemischen Industrie (UCI) finanziert wird.