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Überblick zu Ewigkeitschemikalien und der Gesetzeslage PFAS: Unkaputtbar, unersetzlich(?), unerwünscht – und nun?

Quelle: Pressemitteilung QUMsult GmbH & Co. KG 6 min Lesedauer

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Die als Ewigkeitschemikalien bekannten PFAS finden sich in zahlreichen Produkten – von der Regenjacke bis zu Spezialinstrumenten aus der Forschung. Doch sie reichern sich auch in der Umwelt an und sollen deshalb verboten werden. Wir blicken auf die potenziellen Risiken der Substanzklasse, sowie die anstehenden Verbote und mögliche Alternativen zu PFAS.

Ein PFAS-Verbot ist in Arbeit. Doch was bedeutet das für Hersteller? Welche Regeln gelten? Und welche alternativen Substanzen gibt es, die PFAS ersetzen könnten? Hier finden Sie relevante Infos und Links zur kommenden PFAS-Regelung der EU.(Bild:  ideogram.ai / KI-generiert)
Ein PFAS-Verbot ist in Arbeit. Doch was bedeutet das für Hersteller? Welche Regeln gelten? Und welche alternativen Substanzen gibt es, die PFAS ersetzen könnten? Hier finden Sie relevante Infos und Links zur kommenden PFAS-Regelung der EU.
(Bild: ideogram.ai / KI-generiert)

Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, kurz PFAS, sind ein viel diskutiertes Thema im Bereich Gesundheit und Naturschutz. Einmal freigesetzt, bleiben sie lange in der Umwelt, reichern sich über die Nahrungskette an, können Mensch und Umwelt schädigen und über große Entfernungen transportiert werden. Als so genannte „Ewigkeitschemikalien“ sind sie daher weltweit in Gewässern, Böden, Pflanzen, Tier und Mensch nachweisbar.

Verwendet werden PFAS aufgrund ihrer thermischen und chemischen Stabilität sowie ihren wasser- und fettabweisenden Eigenschaften u. a. in Mobiltelefonen, Windturbinen, kosmetischen Produkten, Solarpaneelen, medizinischen Geräten und Regenjacken – und sind in vielen dieser Produkte nicht einfach durch Alternativen zu ersetzen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat dennoch ein Verbot von Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringen, einschließlich Einfuhr der PFAS vorgeschlagen. Unternehmen müssen nun ihre Lieferketten überprüfen und Alternativen finden.

Was bedeuten PFAS und POP?

PFAS sind organische Verbindungen, bei denen Wasserstoffatome vollständig oder teilweise durch Fluoratome ersetzt sind (per- bzw. polyfluoriert). Mehr als 10.000 solcher Stoffe sind bekannt. Sie können durch Sonneneinstrahlung oder Mikroorganismen kaum gespalten werden und sind damit nur schwer abbaubar. Die Abkürzungen PFT oder PFC werden häufig synonym verwendet, umfassen jedoch nur einen Teil der Stoffgruppe (perfluorierte Tenside oder perfluorierte Chemikalien). PFAS gehören zur Gruppe der persistenten organischen Schadstoffe (POP).

Wo werden PFAS eingesetzt?

PFAS werden seit etwa 1950 hergestellt, natürlich kommen sie nicht vor. Sie finden breite Anwendung, denn sie haben wasser-, fett- und schmutzabweisende Eigenschaften und sind temperaturbeständig und langlebig.

Typische Anwendungen sind Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen, bei Herstellung von Halbleitern oder photographischen Prozessen sowie in der Fahrzeug- und Bauindustrie. PFAS finden sich auch in Kabeln, Dichtungen, Kühlmitteln, Reinigungs- und Pflanzenschutzmitteln, Farben, Feuerlöschschäumen.

Auch folgende Produkte können – beabsichtigt oder als Verunreinigung – PFAS enthalten: Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, Fast-Food-Verpackungen, Backpapier, Tüten für Mikrowellen-Popcorn, Muffinförmchen, regenabweisende Outdoor-Bekleidung, Teppiche, Tischdecken, antihaft-beschichtete Pfannen, Backformen, Folien, Tassen, Teller, Aufbewahrungsboxen, Imprägniermittel, Boden- und Autopflegemittel, Ski-Wachse sowie Elektronikgeräte.

Mögliche Gefahren durch PFAS

PFAS können bei Herstellung, Verarbeitung, Gebrauch und Entsorgung in die Umwelt gelangen. Menschen nehmen die Chemikalien hauptsächlich über Nahrungskette und Trinkwasser auf. Auch über Atemluft, Hausstaub sowie PFAS-haltige Produkte können die Chemikalien in den menschlichen Körper gelangen, wo sie sich v. a. in Organen und Blut anreichern. Studien zeigen, dass PFAS entweder unverändert und z. T. langsam ausgeschieden oder zu anderen PFAS verstoffwechselt werden. Dabei werden kurzkettige PFAS schneller ausgeschieden als solche mit längeren Kohlenstoffketten.

Mögliche Folgen von PFAS-Anreicherung im Körper sind verminderte Wirkung von Impfungen, verringerte Fruchtbarkeit, höhere Cholesterinwerte, höheres Diabetesrisiko, Leberschäden, Schädigung des Hormonsystems sowie des Fettstoffwechsels, erhöhte Krebsgefahr. Als tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 4,4 ng pro kg Körpergewicht pro Woche für die Summe von vier langkettigen PFAS (PFOA, PFNA, PFHxS, PFOS) ermittelt. Durch PFAS verursachte Gesundheitskosten werden allein für die EU auf bis zu 84 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt (Quelle: Nordic Council of Ministers: The cost of onaction – A socioeconomic analysis of environmental and health impacts linked to exposure to PFAS, TemaNord 2019:516).

Verbote und Beschränkungen für PFAS

Geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen müssen Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit PFAS gewährleisten. Unternehmen müssen auch sicherstellen, dass in ihren Lieferketten geltende Vorschriften eingehalten werden:

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  • POP-Chemikalien, darunter auch bestimmte PFAS, werden in der EU durch die Verordnung (EU) 2019/1021 (POP-Verordnung) und weltweit durch das Stockholmer Übereinkommen reguliert. Ziel ist, Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von POP zu verbieten bzw. zu beschränken. Laufend werden weitere POPs identifiziert und aufgenommen.
  • Für PFAS, die in der Kandidatenliste veröffentlicht sind, gilt: Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 % SVHC-Stoffe* enthalten, müssen Informationen in der SCIP-Datenbank eintragen.
  • PFAS in Lebensmitteln: Seit 1. Januar 2023 gelten in der EU Höchstgehalte für PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS sowie die Summe dieser vier PFAS in bestimmten Lebensmitteln tierischer Herkunft: Eier, Fischereierzeugnisse, Muscheln, Fleisch und so genannte Schlachtnebenerzeugnisse wie Innereien. Werden festgelegte Werte überschritten, dürfen sie nicht in Verkehr gebracht werden.
  • Gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz müssen seit 1. Januar 2024 Unternehmen aller Branchen mit mind. 1.000 Beschäftigten in Deutschland neben Risiken bezüglich Verletzung von Menschenrechten auch umweltbezogene Risiken, u. a. POP-Chemikalien, gemäß dem Stockholmer Übereinkommen betrachten.

PFAS-haltige Abfälle werden in der Basel-Konvention reguliert, sie legt die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung fest.

*Info zu SVHC-Stoffen: Die ⁠REACH-Verordnung⁠ sieht ein mögliches Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of very high concern, SVHC) vor. Der Status als SVHC-Stoff wird offiziell durch die ECHA bestätigt, indem sie den Stoff in der so genannten Kandidatenliste auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Liste wird laufend aktualisiert. Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 % SVHC-Stoffe enthalten, sind gemäß Artikel 33 REACH-Verordnung zur Weitergabe von Informationen verpflichtet. Nach § 16 f ChemG müssen sie diese Informationen der ECHA zur Verfügung stellen. Dies erfolgt über die SCIP-Datenbank.

Mehr Sicherheit dank unterstützender Software

Wie gefährlich eine Substanz ist, können Anwender im Labor zum Beispiel mit der frei zugänglichen Gestis-Stoffdatenbank überprüfen. Über die Suchfunktion lassen sich dort sicherheitsrelevante Informationen zu rund 8.800 Stoffen abrufen.

Für die professionelle Anwendung gibt es kostenpflichtige Unternehmenslösungen wie die HSEQ-Software von Qumsult. Mit dem dort enthaltenen Gefahrstoffcheck der Anwendung Web Sara sind sowohl für Stoffe als auch für Gemische SVHC- bzw. CMR-Eigenschaften abrufbar. Darüber hinaus gibt die Software Auskunft, für welche Stoffe Tätigkeiten für Schwangere unzulässig sind und wann eine arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist. Zudem lassen sich PDF-Sicherheitsdatenblätter automatisch einlesen.

Neue EU-Regelung voraussichtlich 2025 spruchreif

PFAS sollen als gesamte Stoffgruppe reguliert werden, damit sie nicht durch weniger untersuchte, aber vermutlich ähnlich gefährliche PFAS ersetzt werden. Am 7. Februar 2023 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) daher ein Verbot von Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringen, einschließlich Einfuhr, der PFAS vorgeschlagen und veröffentlicht. Ziel ist, die Freisetzung von PFAS in die Umwelt zu verringern. Mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission rechnen Experten für das Jahr 2025.

Je nach Anwendung soll es Übergangsfristen von eineinhalb bis dreizehneinhalb Jahren geben. Für einige Bereiche wie Wirkstoffe in Arzneimitteln sind unbegrenzte Ausnahmen vorgesehen. Sie gehören zu den „essentiellen“ Anwendungen gemäß Montreal-Protokoll, d. h. sie sind notwendig für die Gesundheit, die Sicherheit und das Funktionieren der Gesellschaft und es sind keine technisch und ökonomisch geeigneten Alternativen vorhanden

Was müssen Unternehmen im Umgang mit PFAS tun?

Wegen des voraussichtlichen Verbots der meisten PFAS sollten Unternehmen rechtzeitig nach Alternativen suchen. Die Gefahrstoffverordnung fordert entsprechend, dass Arbeitgeber prüfen müssen, ob eine Substitution durch weniger oder nicht gefährliche Stoffe möglich ist (§ 6 GefStoffV). Beispiele für PFAS-Alternativen sind laut Fraunhofer Forschern z. B.:

  • Chitosan u. a. aus Krustentieren und Insektenpanzern zum Beschichten von Outdoor-Textilien sowie Lebensmittelverpackungen oder Kartonagen
  • Plasmabeschichtung für Oberflächen durch Bildung von Polymeren
  • geeignetes Polymer statt PFAS zum Beschichten von Membranen in Elektrolyseuren, Brennstoffzellen, Batterien

Unternehmen müssen ihre Lieferketten bezüglich PFAS unter die Lupe nehmen. Sie sollten ihre Lieferanten standardmäßig fragen, ob PFAS in Vorprodukten enthalten sind, zu deren Herstellung eingesetzt werden und bis wann sie Vorgaben zu PFAS umsetzen, z. B. als PFAS-Strategie in Compliance-Programmen.

Hinweis: Hersteller müssen Auskunft geben

Mit der kostenlosen App Tox Fox des BUND können Verbraucher durch Scannen des Strichcodes auf der Verpackung sofort erkennen, ob Produkte PFAS oder andere Schadstoffe enthalten. Falls keine Angaben vorhanden sind, können Nutzer direkt beim Hersteller oder Händler anfragen. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 45 Tagen zu antworten, wenn ein Produkt besonders gefährliche Stoffe enthält. Tox Fox ist bisher für Kosmetikprodukte und Kinderspielzeug optimiert, weitere Produktgruppen sollen ergänzt werden.

Fazit

PFAS sind bereits in Gewässern, Böden, Pflanzen, Tier und Mensch nachweisbar, schwer abbaubar und können die Gesundheit schädigen. Ziel ist, PFAS durch weniger gefährliche Stoffe zu ersetzen und so deren Eintrag in die Umwelt zu verringern. Nur für essenzielle Anwendungen sind Ausnahmen vorgesehen. Der Verzicht auf PFAS bietet Unternehmen die Chance, Beschäftigte und Umwelt zu schützen und nachhaltiger zu wirtschaften.

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