Die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm ist in wenigen Jahren in Deutschland Gesetz. Das ICP-OES-Gerät Plasmaquant 9100 von Analytik Jena bestimmt in einem Messvorgang die enthaltenen Nährstoffe und kritischen Elemente, laut Herstellerangaben ohne aufwändige Probenvorbereitung.
Ab 2029 ist die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen in Deutschland verbindlich vorgeschrieben (Symbolbild).
(Bild: DedMityay - stock.adobe.com)
Phosphor und Phosphorverbindungen sind essenzielle Bausteine allen Lebens und wichtige Grundstoffe für Düngemittel. Bevölkerungszunahme und die Neuerschließung von Agrarflächen in vielen Regionen haben den Düngemittelverbrauch weltweit ansteigen lassen. „Die Entwicklung führt dazu, dass neben den regional begrenzten Phosphor-Lagerstätten auch Klärschlämme eine immer wichtigere Rolle als Phosphorquellen spielen“, sagt Bernd Bletzinger, Teamleiter für das Industrie-Team Umwelt bei Analytik Jena.
Betreiber brauchen eine belastbare Datengrundlage, um die Elementanteile im Schlamm zu identifizieren und sein Potenzial für eine Wiederaufbereitung zu bewerten. Analytik Jena bietet nach eigenen Angaben mit dem Plasmaquant 9100 dafür das geeignete Messgerät. Damit ist die Bestimmung der enthaltenen Elemente sehr präzise und mit relativ geringem Zeitaufwand möglich.
Bildergalerie
Kommende Rechtsvorgaben erfüllen
Auch rechtlich gesehen ist die Phosphor-Rückgewinnung ein Thema. Von der Europäischen Kommission als kritischer Rohstoff eingestuft, sieht die deutsche Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ab Januar 2029 die Rückgewinnung verbindlich vor. Kläranlagenbetreiber müssen – in Abhängigkeit von der Größe ihres Eintragsgebiets – stufenweise zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm oder dessen Verbrennungsasche übergehen, sofern der Phosphoranteil über zwei Prozent liegt.
Klärschlämme enthalten jedoch auch Schwermetalle und andere Schadstoffe, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen. Zudem hat man es beim Klärschlamm mit Hochmatrix-Proben zu tun. Diese enthalten eine sehr große Bandbreite an Elementen in sehr unterschiedlicher Konzentration sowie hohe Anteile an Salzverbindungen. Für die Messung im Hochdurchsatz stellt dies eine Herausforderung dar.
Optische Emissionsspektrometrie
Das Plasmaquant 9100 nutzt das Prinzip der optischen Emissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-OES). Dabei werden die Proben über einer 5.000 bis 10.000 Kelvin heißen Argon-Plasmaflamme atomisiert, angeregt und dann ionisiert. Ein Spektrometer misst die emittierte elektromagnetische Strahlung. Die resultierenden Signalintensitäten geben Aufschluss über die Konzentration der enthaltenen Elemente. Die Anwendung wird in den EPA-Methoden 3050B und 6010C sowie in den Normen DIN EN 16174:2012-11 und ISO 11885:2007 beschrieben.
Eine hohe Messempfindlichkeit ist vor allem für die kritischen Elemente (z. B. Cadmium, Quecksilber und Thallium) bei dieser Anwendung relevant, da für deren Eintrag in die Umwelt strenge Grenzwerte gelten. Das Dualview-Plus-Feature des Plasmaquants 9100 erweitert den linear-dynamischen Bereich und vereinfacht die Multielementanalyse erheblich, indem es durch unterschiedliche Plasmabeobachtungs-Modi das gesamte Element-Screening gleichzeitig in einem Messdurchlauf ermöglicht, und dies bei bestmöglicher Nachweisstärke für kritische Elemente. Der gesamte Analyseprozess wird schneller, zuverlässiger und wirtschaftlicher, heißt es in einer Pressemeldung. Da sich das Plasmaquant 9100 durch ein sehr stabiles Plasma auszeichnet, sind die matrixreichen Proben auch bei hohem Durchsatz langzeitstabil messbar. Auch ein Verdünnen der Probe entfällt.
„Anhand der erhaltenen Ergebnisse können Kläranlagenbetreiber die richtige Entscheidung treffen, wie mit den Klärschlämmen verfahren wird und sowohl gesetzeskonform als auch wirtschaftlich handeln“, erklärt Analytik-Experte Bletzinger. Die Rückgewinnung könne mitunter auch bei geringeren Phosphor-Anteilen interessant sein, vor allem, wenn weitere wertvolle Mineralien wie Natrium oder Kalium enthalten seien.
Die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm ist ein wichtiger Schritt in die Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Die lokale Rückgewinnung schafft mehr Unabhängigkeit von den wenigen weltweiten Lagerstätten und den globalen Lieferketten. Dies ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.