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Verhandlungen zu Mindestjahresbezügen Kompromiss in schwierigen Zeiten: Akademikergehälter in der Chemie stagnieren 2025

Quelle: VAA 2 min Lesedauer

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Aufgrund der Krise in der Chemieindustrie gelten die 2024 ausgehandelten Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete naturwissenschaftliche und technische Angestellte in der Branche auch im Jahr 2025 unverändert weiter. Darauf haben sich der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie (VAA) nach mehreren Gesprächsrunden verständigt.

Die Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete Beschäftigte in der Chemieindustrie bleiben 2025 unverändert – ein Kompromiss, den BAVC und VAA als Zeichen gemeinsamer Verantwortung für den Standort Deutschland werten.(Bild:  frei lizenziert / KI-generiert /  Pixabay)
Die Mindestjahresbezüge für akademisch gebildete Beschäftigte in der Chemieindustrie bleiben 2025 unverändert – ein Kompromiss, den BAVC und VAA als Zeichen gemeinsamer Verantwortung für den Standort Deutschland werten.
(Bild: frei lizenziert / KI-generiert / Pixabay)

Am 29. Oktober 2025 hat die finale Tarifverhandlung zwischen BAVC und VAA in Wiesbaden stattgefunden. Demnach betragen für das Jahr 2025 die tariflichen Mindestjahresbezüge im zweiten Beschäftigungsjahr weiterhin 74.050 Euro für diplomierte Angestellte und Angestellte mit Masterabschluss sowie 86.075 Euro für Angestellte mit Promotion. Für das erste Jahr der Beschäftigung können die Bezüge wie bisher zwischen Arbeitgeber und Angestellten frei vereinbart werden.

„Das Ergebnis dieser Tarifverhandlungen ist ein äußerst schmerzhafter Kompromiss“, erklärt VAA-Hauptgeschäftsführer Stephan Gilow im Nachgang zu den Verhandlungen. „Als Gewerkschaft und Interessenvertretung der Fach- und Führungskräfte in der Branche lassen wir Vernunft walten und übernehmen gemeinsam mit den Unternehmen Verantwortung für die Zukunft der Beschäftigung am Chemie- und Pharmastandort in einer für viele Unternehmen existenziell bedrohlichen Wirtschaftslage.“

Mit diesem Verhandlungsergebnis geht der VAA bewusst in Vorleistung. „Wir als VAA haben den Ernst der Lage in unserer Branche ganz klar erkannt“, so Gilow weiter. „Mit unserer Entscheidung, auf eine eigentlich fällige Erhöhung der Mindestjahresbezüge zu verzichten, tragen wir unseren Teil zu langfristigen Sicherung der Beschäftigung am Chemiestandort Deutschland bei.“ Es läge nun an den Unternehmen der Branche, von einem weiteren Beschäftigungsabbau abzusehen und für Jobsicherheit zu sorgen.

Des Weiteren fordert der VAA mehr Anerkennung der besonderen Leistung der außertariflichen Beschäftigten. „Das sage ich mit aller Vehemenz: Die AT-Angestellten sind absolute Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in ihren Unternehmen“, betont VAA-Hauptgeschäftsführer Gilow. „Sie verdienen mehr Wertschätzung für ihre Leistungen – gerade angesichts der schweren Krise.“

In ihren Tarifverhandlungen haben sich die Sozialpartner darauf verständigt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die ein Format zum Thema „Führung in der Transformation“ entwickelt. Ziel ist eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung, in der die gemeinsame Verantwortung für den Standort, die Wertschätzung für die Führungskräfte sowie Herausforderungen und Chancen der Transformation im Mittelpunkt stehen.

„Es gilt, weitere Gespräche über die Verbesserung der AT-Arbeitsbedingungen zu führen und konkrete Schritte zur Umsetzung in den Unternehmen auszuarbeiten“, so Stephan Gilow. „Denn trotz der kritischen Situation befinden sich die Unternehmen mittelfristig im Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Krise und Fachkräftemangel schließen sich nicht aus: Neben dem Stellenabbau an vielen Standorten haben Unternehmen parallel immer mehr Schwierigkeiten, vakante Schlüsselpositionen auf zahlreichen Ebenen adäquat zu besetzen.“ Hier seien die Arbeitgeber in der Pflicht, für attraktivere Arbeitsbedingungen im AT-Bereich zu sorgen. „Gute Weiterbildungsangebote, flexible Arbeitsmodelle und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privatleben und Karriere sind knallharte Wettbewerbsfaktoren, die Unternehmen auch und gerade in der Krise nicht vernachlässigen dürfen.“

Voraussichtlich im Frühsommer nächsten Jahres, wenn Informationen zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung vorliegen, werden die tariflichen Mindestjahresbezüge für das Jahr 2026 festgelegt. Bis zum Abschluss der nächsten Tarifverhandlungen zwischen BAVC und VAA gelten bisherigen Mindestjahresbezüge weiter.

Dieser Beitrag wurde zuerst auf unserem Schwesterportal PROCESS veröffentlicht.

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