Registrierungspflichtiger Artikel
Chemikalienrecht/Reach Nach Reach ist vor Reach: Warum es mit einem Dossier nicht getan ist
Auch nach über einem Jahrzehnt Reach bleibt das Chemikalienrecht dynamisch. Die Chemikalien-Verordnung Reach verpflichtet Hersteller und Importeure von chemischen Stoffen, diese bei der EU-Behörde ECHA zu registrieren. Mit dem Blick auf die fristgerechte Registrierung bis zum 31. Mai 2018 übersehen viele Unternehmen, dass ihre Reach-Pflichten mit eingereichten Dossiers nicht enden.
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Bei der European Chemicals Agency (ECHA) eingereichte Dossiers sind nicht statisch: Werden Stoffe anders als bislang verwendet, sind Aktualisierungen nötig – und die Anwendungsbereiche können sehr dynamisch sein. Jeder Registrant muss seine Dossiers aktuell halten, wenn sich sein Status als Importeur oder Hersteller (etwa wegen einer neuen Identität, des Namens, der Adresse und seiner Erzeugnisse) ändert. Eine Erhöhung des registrierten Produktionsvolumens, sowie neue oder zusätzliche Verwendungen sind weitere Gründe.
Reach-Verordnung
Die 10 wichtigsten Regeln für die Registrierung von Chemikalien unter Reach
Eine Aktualisierung ist auch nötig, wenn Erkenntnisse über Risiken zu einer Änderung des Sicherheitsdatenblatts oder der Dokumentation der Stoffsicherheitsbeurteilung (CSR) führen. Gleiches gilt bei einer neuen Einstufung, der Aktualisierung der CSR oder wenn sich die Vertraulichkeitsstufe ändert.
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