Nickelbasislote Nickel im Trinkwasser analysieren
Die Erarbeitung europaweit bzw. international einheitlicher Normen und die Senkung des zulässigen Nickelionengehalts im Trinkwasser nach der Novellierung der Trinkwasserverordnung 2003 bringt Hersteller, Anwender und Anbieter von Nickelbasisloten in große Bedrängnis. In aufwändigen, genormten Untersuchungen muss nachgewiesen werden, dass der zulässige Grenzwert nicht überschritten wird.
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Nickelbasislote haben einen festen Platz in der Produktion von verschiedenen Wärmetauscherarten, beim stoffschlüssigen Fügen von Werkzeugen und im Anlagenbau. Sie sind bezüglich ihrer Korrosions-, Festigkeits- und Verarbeitungseigenschaften nach den bestehenden Anforderungen technisch sehr ausgereift. Beim Wärmetauscherbau, aber auch im Anlagenbau besteht häufig die Notwendigkeit, dass die Lötverbindungen in trinkwasserführenden Bereichen eingesetzt werden. Um Schwermetalle wie Nickel in Verbindung mit Trinkwasser oder Lebensmitteln einsetzen zu können, müssen bestimmte Grenzwerte hinsichtlich ihrer Ionenabgabe eingehalten werden. Diese sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgeschrieben. Im Rahmen der Novellierung der TrinkwV vom 1. Januar 2003 wurde beispielsweise der zulässige Nickelionengehalt im Trinkwasser von 50 µg/l auf 20 µg/l reduziert. Damit verbunden war nun der Nachweis durch die entsprechenden Anwender der Nickellote, dass der Grenzwert der Nickelbelastung nicht überschritten wird. Dessen Ermittlung erfolgt im Rahmen geltender Normen. Gleichzeitig begann auf europäischer Ebene die Erarbeitung von Normenentwürfen, die eine Überführung der nationalen in internationale Normen zum Ziel haben. So ist beispielsweise die DIN EN 15664-1 ein seit Juni 2008 gültiges Regelwerk, das aus der DIN 50931-1 hervorgegangen ist und den Einfluss metallischer Werkstoffe auf Wasser für den menschlichen Gebrauch reguliert.
Zulassungssituation unklar
Da bislang der Einsatz von mit Nickelbasisloten gefügten Bauteilen nach der Fünf-Prozent-Bestimmung erfolgte, die in der DIN 50930-6 festgelegt ist, war nun unklar, ob der Grenzwert weiterhin eingehalten werden kann. Die DIN 50930-6 besagt: „Verwendung von Nickelbasisloten in Bauteilen, z.B. elektrischen Rohrheizkörpern, ist dann zulässig, wenn die wasserberührte Fläche nicht größer als fünf Prozent der gesamten wasserberührten Fläche des Bauteils ist. In anderen Fällen ist eine Einzelprüfung erforderlich.“
Ein Verbot dieser Lote aufgrund der dargestellten Problematik würde unter derzeitigen Bedingungen starke wirtschaftliche Einbußen sowohl für Lotlieferanten als auch für die entsprechenden Verbraucher bedeuten. Deshalb ist die Prüfung kommerziell eingesetzter Nickelbasislote ein ebenso wichtiges Thema wie die Entwicklung alternativ einsetzbarer Lote.
Aufgrund der unklaren Situation unterstützt durch Aussagen, wie beispielsweise von Pajonk [1]: „Wegen ihrer Fähigkeit Nickelionen in nichtzulässiger Menge an das Trinkwasser abzugeben, sind nickelhaltige Lote mit Inkrafttreten der novellierten TrinkwV zum 1. Januar 2003 nicht mehr für trinkwasserführende Leitungssysteme zugelassen“, gab es in der Vergangenheit bereits verschiedentlich Probleme beim Absatz von mit Nickelloten gefügten Produkten. Daher ist für die Industrien die Suche nach alternativ einsetzbaren Loten in Verbindung mit anerkannten Korrosionstests in den Vordergrund gerückt.
Im Zuge der Normenreformierung wurde eine Liste der unbedenklichen Stoffe erarbeitet, die jedoch noch nicht öffentlich vorliegt. Geeignete Prüfungen, die eine Aufnahme für die betroffenen Nickelbasislote in diese Liste ermöglichen, sind bislang nicht erfolgt. Die entsprechenden Untersuchungen sind sehr aufwändig und kostenintensiv und damit insbesondere für kleinere Unternehmen nur äußerst schwierig zu realisieren. Im vorliegenden Bericht werden erste Ergebnisse einer Langzeit-Prüfung von drei Nickelbasisloten dargestellt, die im Rahmen des AiF-Projektes 15.405 entstanden sind.
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