In Urinproben von über 200 Kindern und Jugendlichen fanden Forscher nun in fast allen Fällen Spuren eines EU-weit verbotenen Weichmachers. Die Belastung geht auf verunreinigte UV-Filter in Sonnencremes zurück. Wie Behörden die Daten bewerten und welche Grenzwerte beschlossen wurden, fasst das Umweltbundesamt zusammen.
In fast allen Urinproben einer Untersuchung fanden Forscher den Stoff MnHexP mit teils hohen Werten. Es handelt sich um ein Abbauprodukt eines EU-weit verbotenen Weichmaers, der als verunreinigung in manchen Sonnencremes auftritt. (Symbolbild)
Anfang 2024 hatte das Umweltbundesamt Mono-n-hexylphthalat im Urin von Erwachsenen nachgewiesen. MnHexP ist ein Abbauprodukt des Weichmachers Di-n-hexylphthalat (DnHexP), der als fortpflanzungsschädigend gilt und deshalb in der EU nicht zugelassen ist. Die Funde ließen sich damals auf eine Verunreinigung eines UV-Filters in Sonnencremes zurückführen.
Aktuell untersucht das Umweltbundesamt (UBA) Urinproben von Kindern und Jugendlichen. Das Ergebnis: In 92 Prozent der im Frühjahr und Sommer 2025 gesammelten Proben wiesen die Forschenden Mono-n-hexylphthalat nach. Ein Prozent der Urinproben überschritt den vor zwei Jahren von der Kommission Human-Biomonitoring (HBM) abgeleiteten Beurteilungswert.
„Aufgrund der Ergebnisse der vergangenen Jahre waren wir nicht überrascht, MnHexP in den Urinproben von Kindern und Jugendlichen zu finden“, sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes. „Was uns jedoch überrascht hat, war der große Anteil belasteter Proben sowie die teils sehr hohen Konzentrationen.“
92 Prozent der Proben belastet
Aufgrund der Funde Anfang 2024 hatte die HBM-Kommission am UBA einen Beurteilungswert für MnHexP im Urin abgeleitet, einen so genannten Human-Biomonitoring-I-Wert. Bis zu diesem Wert von 60 µg/L Urin ist NICHT mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die tolerable tägliche Aufnahme für Di-n-hexylphthalat mit 63 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag angegeben.
Definition: Human-Biomonitoring-Werte HBM-I und HBM-II
Laut Umweltbundesamt: „Der HBM-I-Wert ist quasi als Prüf- oder Kontrollwert anzusehen. Der HBM-II-Wert entspricht der Konzentration eines Stoffes in einem Körpermedium, bei dessen Überschreitung nach dem Stand der derzeitigen Bewertung durch die Kommission eine als relevant anzusehende gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist, so dass akuter Handlungsbedarf zur Reduktion der Belastung besteht und eine umweltmedizinische Betreuung (Beratung) zu veranlassen ist. Der HBM-II-Wert ist somit als Interventions- und Maßnahmenwert anzusehen.“
In der aktuellen Kinder- und Jugendstudie Alise („Aligned Study for Environmental Health“) untersuchten Wissenschaftler bisher 259 Urinproben von Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahren aus den Monaten April bis Juli 2025. In 238 der Proben (92 Prozent) fanden sie MnHexP. Zwei Studienteilnehmende überschritten mit 83 und 107 µg/L den HBM-I-Wert von 60 µg/L.
UV-Filter in Sonnencreme als Verursacher
Anfang 2024 wies das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (Lanuk) in Nordrhein-Westfalen MnHexP in Urinproben von Kindergartenkindern nach – und gleichzeitig in Proben von Erwachsenen, die das UBA für seine Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (Geres) untersuchte. Anhand der Angaben zu Lebensgewohnheiten und Produktnutzungen identifizierten die Wissenschaftler damals schnell Sonnencreme als mögliche Belastungsquelle. Dieser Zusammenhang zeigt sich auch bei den aktuellen Daten wieder.
Die seinerzeit unmittelbar eingeleiteten Produktuntersuchungen von Sonnencremes bestätigten den Verdacht; und ein Patent zur Herstellung des UV-Filters Diethylaminohydroxybenzoylhexylbenzoat (DHHB ) zeigt klar, dass der Weichmacher Di-n-hexylphthalat bei der Produktion des UV-Filters entstehen kann. Gleichzeitig zeigte sich bei den Produktuntersuchungen, dass die Konzentration des Weichmachers im DHHB schwankt und auch Sonnencremes mit dem UV-Filter, aber ohne Verunreinigung, am Markt existieren.
Der wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS )der EU hat DHHB 2025 neu bewertet und kam zu dem Schluss, dass eine maximale Verunreinigung von 0,1 mg/kg in Sonnencreme technisch erreichbar ist. Dem stehen die 2024 gemessenen Konzentrationen von 1,5 bis 44 mg/kg gegenüber.
Eine rechtliche Verankerung dieser Einschätzung wurde Ende 2025 beschlossen und wird 2027 in Kraft treten. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen nur noch Sonnenschutzmittel mit einem Höchstgehalt von 1 mg DnHexP pro Kilogramm Sonnencreme in den Verkehr gebracht werden.
Sonnenschutz ist wichtig, gerade für Kinder
Di-n-hexylphthalat ist nicht der einzige fortpflanzungsschädigende Stoff, dem Menschen ausgesetzt sind. Beispielsweise lag die Gesamtbelastung gegenüber fortpflanzungsschädigenden Weichmachern in der letzten Studie des UBA an Kindern und Jugendlichen (GerES V, 2014–2017) bei einem Großteil, insbesondere der jüngeren Kinder, über der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit Efsa als tolerierbar definierten Aufnahmemenge. Deshalb ist es wichtig, vermeidbare Quellen fortpflanzungsschädigender Stoffe zu eliminieren und wichtige Produkte wie Sonnencreme frei von Verunreinigungen zu halten. Denn Sonnenschutz sollte nicht vernachlässigt werden, gerade bei Kindern, wie UBA-Präsident Messner betont: „Kinder und Jugendliche haben eine besonders empfindliche Haut. Die Verwendung von Sonnenschutzmitteln ist und bleibt daher essenziell, um das Risiko von Hautkrebs zu minimieren.“
Stand: 08.12.2025
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