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Nahrungsergänzungsmittel: Regeln EU-weit vereinheitlichen 13 kritische Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln – Behörden legen Liste vor

Quelle: Pressemitteilung BVL Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 3 min Lesedauer

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Die Lebensmittelsicherheitsbehörden der EU haben eine Liste mit 117 kritischen Stoffen aus Nahrungsergänzungsmitteln erstellt. Davon gelten 13 Stoffe als besonders kritisch und könnten zum Schutz der Verbraucher künftig eingeschränkt oder verboten werden. Welche Inhaltsstoffe dies sind, erfahren Sie hier.

Nahrungsergänzungsmittel enthalten teilweise Stoffe, die schnell zu hoch dosiert sind und ein Risiko für Verbraucher darstellen können (Symbolbild).(Bild:  frei lizenziert, Amanda Jones / Unsplash)
Nahrungsergänzungsmittel enthalten teilweise Stoffe, die schnell zu hoch dosiert sind und ein Risiko für Verbraucher darstellen können (Symbolbild).
(Bild: frei lizenziert, Amanda Jones / Unsplash)

Nahrungsergänzungsmittel sollen in Europa künftig noch sicherer werden. Dazu haben die Leiter europäischer Lebensmittelsicherheitsbehörden (Heads of Food Safety Agencies -HoA) auf ihrer Sitzung in Brüssel am 6. Juni 2024 eine Liste kritischer Stoffe einstimmig verabschiedet.

Grundlage dafür ist ein Bericht der Arbeitsgruppe Nahrungsergänzungsmittel. Die Arbeitsgruppe, in der 26 europäische Länder aktiv sind, hat 117 Stoffe identifiziert, die aufgrund ihrer möglicherweise gefährlichen Eigenschaften ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Daher sollten sie nicht oder nur eingeschränkt in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Die Liste kann als eine wesentliche Grundlage für den EU-Gesetzgeber dienen, um weitere Schritte einzuleiten.

Diese Zusatzstoffe gelten als besonders risikoreich

Die Arbeitsgruppe sammelte unter anderem Informationen über mögliche Risiken, die mit dem Verzehr der 117 gelisteten Stoffe einhergehen können. Insbesondere wenn diese Stoffe in konzentrierter Form, etwa in Nahrungsergänzungsmitteln, aufgenommen werden, können sie ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. Bei der Bewertung der gelisteten Stoffe wurden bereits existierende behördliche Risikobewertungen berücksichtigt.

Die Arbeitsgruppe kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass sich 12 von 13 als besonders kritisch angesehenen Stoffe vorrangig für eine rechtsverbindliche Regelung eignen. Aus Sicht der Arbeitsgruppe sollte die Europäische Kommission nun die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit der Bewertung dieser Stoffe beauftragen. So sieht es das Gesetzgebungsverfahren vor. Dann kann es sein, dass die EFSA die Schlussfolgerungen der HoA-Arbeitsgruppe Nahrungsergänzungsmittel bestätigt und weitere Schritte einleitet: Die Europäische Kommission kann nach einem „OK“ der EFSA die Verwendung dieser Stoffe durch eine Aufnahme in Anlage III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 (EU-Anreicherungsverordnung) beschränken oder verbieten.

Überblick über die 13 Stoffe mit der höchsten Priorität. Dies sind die Stoffe, die als (mögliches) Risiko für die Verbraucher gelten und deren Aufnahme über Nahrungsergänzungsmittel die normale Aufnahme „übersteigt“ (erste acht Einträge) oder „wahrscheinlich übersteigt“ (letzte fünf Einträge)

  • Cumarin in pflanzlichen Zubereitungen
  • Curcumin in Zubereitungen aus Curcuma spp.
  • Hypericum perforatum
  • Melaleuca spp. (ätherische Öle)
  • Melatonin*
  • Piperin
  • p-Synephrin in Zubereitungen aus Citrus spp.
  • Tryptophan
  • Actaea racemosa
  • Lepidium meyenii
  • Ocimum tenuiflorum
  • Tribulus terrestris
  • Withania somnifera

*Melatonin ist in mehreren EU-Mitgliedsstaaten als Arzneimittel eingestuft, was die Beschränkung sehr komplex macht. Daher hat die zuständige HoA-Arbeitsgruppe vorgeschlagen, die Einreichung bei der EU-Kommission und die dafür benötige Bearbeitung vorerst zu pausieren. Dies bedeutet aber nicht, dass die Arbeitsgruppe keine Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Melatonin hat.

Für die verbleibenden 105 Stoffe werden im Bericht weitere regulatorische Maßnahmen empfohlen. Dazu zählt unter anderem der Vorschlag an die Europäische Kommission, bestimmte Stoffe in den Novel-Food-Status-Katalog aufzunehmen.

Infos zur Arbeit von HoA und BVL

Die „Heads of Food Safety Agencies “ (HoA), ist ein informelles Gremium der Leitungen der Behörden für Lebensmittelsicherheit europäischer Staaten. Dazu gehören die Mitglieder der Europäischen Union und die Länder Island, Lichtenstein, Norwegen sowie die Schweiz. Wichtiges Ziel des Gremiums ist die Vernetzung und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Akteuren im Bereich Lebensmittelsicherheit. Das Gremium trifft sich turnusmäßig auf Einladung der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft einmal pro Halbjahr. Die HoA setzt Arbeitsgruppen ein und beauftragt diese mit Ausarbeitungen zu bewährten und neuen Risikomanagementpraktiken in Europa. Die Arbeitsgruppe Nahrungsergänzungsmittel tagt seit 2020, seit 2022 unter deutschem Vorsitz und niederländischem Co-Vorsitz.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union.

Zum Bericht: BVL: First report of the HoA working group, Food Supplements, 6. June 2024 (Hinweis: Die besonders zu risikoreichen Stoffe sind auf Seite 21 des Berichts gelistet in Tabelle 3; Die vollständige Liste der 117 bedenklichen Stoffe ist in Tabelle 6, S. 31 ff. aufgeführt)

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