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Luftschadstoffe Experten raten zu angepassten Imissionswerten für die Schweiz

Quelle: Pressemitteilung Empa Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt 1 min Lesedauer

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Für besseren Gesundheitsschutz hat die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene in der Schweiz die Anpassung von Immissionsgrenzwerten empfohlen. Diese sollten auf die Grenzwerte der aktuellen WHO-Richtlinie 2021 gesenkt werden. Bisher orientiert man sich in der Schweiz am WHO-Datenstand von 2005.

Empa und BAFU betreiben gemeinsam das Nationale Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe (NABEL), das auch in Zukunft zentral für die Beurteilung der Luftqualität sein wird.(Bild:  Empa)
Empa und BAFU betreiben gemeinsam das Nationale Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe (NABEL), das auch in Zukunft zentral für die Beurteilung der Luftqualität sein wird.
(Bild: Empa)

In ihrem neusten Bericht zur Luftqualität kommt die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) zum Schluss, dass die Immissionsgrenzwerte (IGW) der Schweizer Luftreinhalteverordnung angepasst werden müssen, um nach heutigem Wissensstand den Schutzanforderungen des Umweltschutzgesetzes zu entsprechen. Zuletzt wurden die Grenzwerte im EKL-Bericht „Feinstaub in der Schweiz 2013“ bewertet.

Die derzeit in der Luftreinhalteverordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte entsprechen weitgehend den Richtwerten der WHO aus dem Jahr 2005, die auf dem damaligen Wissensstand beruhen. Die Forschung der letzten 20 Jahre belegt nun aber bereits bei deutlich tieferen Konzentrationen von Luftschadstoffen gesundheitliche Beeinträchtigungen. Deshalb hat die WHO nach umfassender Aufarbeitung des aktuellen Wissensstandes die Richtwerte 2021 in den neuen Luftqualitätsleitlinien „Global Air Quality Guidelines“ herabgesetzt.

Grenzwerte an wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen

Das Schweizer Umweltschutzgesetz fordert Immissionsgrenzwerte und Luftreinhaltemaßnahmen, die dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit der gesamten Bevölkerung gerecht werden – einschließlich Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit. Die EKL empfiehlt daher unter Berücksichtigung der WHO-Richtwerte für sechs Schadstoffe (SO2, NO2, CO, O3, PM10, PM2.5) eine Anpassung der Luftreinhalteverordnung und damit eine Senkung bzw. Ergänzung der Immissionsgrenzwerte.

Die Empfehlungen der EKL stehen weitgehend im Einklang mit den wissenschaftlich gestützten Luftqualitätsrichtwerten der WHO; mit diesen Anpassungen werden die Schweizer Immissionsgrenzwerte wieder den Schutzanforderungen des Umweltschutzgesetzes entsprechen.

Die Luftschadstoffbelastung muss weiterhin dauerhaft gesenkt werden, was auch in Zukunft eine nachhaltige Reduktion der Emissionen erfordert, durch die flächendeckende Einhaltung der nun verschärften Immissionsgrenzwerte.

WHO-Luftqualitätsleitlinien 2021
Grenzwerte für Jahresmittel (und 24-h-Höchstwert) [µg/m
3]:

  • SO2: / (40)
  • NO2: 10 (25)
  • CO: / (4)
  • O3: 60 (Sommersaison)
  • PM10: 15 (45)
  • PM2.5: 5 (15)

Quelle: Empa – Die neuen WHO-Luftqualitätsrichtwerte 2021 und ihre Bedeutung für die Schweizer

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