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Illegale Aquarienbewohner Neue Funde gentechnisch veränderter Zierfische in Deutschland

Quelle: Pressemitteilung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL 1 min Lesedauer

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Leuchtend bunt, aber nicht erlaubt: gentechnisch veränderte Aquarienfische haben in der EU keine Genehmigung, kommen aber immer wieder über private Händler in Umlauf. Beispielsweise wurden in Deutschland gentechnisch veränderte Trauermantelsalmler vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit identifiziert.

Viele Zierfische sind von Natur aus bzw. durch Züchtung farbenfroh. Ihre gentechnisch veränderten Verwandten sind in der EU bislang verboten. (Symbolbild)(Bild: ©  zhane luk - stock.adobe.com)
Viele Zierfische sind von Natur aus bzw. durch Züchtung farbenfroh. Ihre gentechnisch veränderten Verwandten sind in der EU bislang verboten. (Symbolbild)
(Bild: © zhane luk - stock.adobe.com)

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor dem Kauf von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten (gv) Aquarienzierfischen. Da in der EU bisher keine Genehmigungen für gv Zierfische ausgestellt wurden, sind der Verkauf und die Haltung solcher Tiere nicht zulässig.

In einem aktuellen Fall in Deutschland handelt es sich um mehrere Trauermantelsalmler in den Farben orange, pink, grün, gelb und gelb-grün, die laut Laboranalysen gentechnisch verändert sind. Die Tiere wurden in einer privaten Haltung entdeckt. Mittels DNA-Analysen (PCR-Technik) gelang den Behörden der Nachweis, dass es sich um gv Fische handelt. Des Weiteren gibt es Fälle, bei denen aufgrund der auffälligen bunt leuchtenden Färbung der Fische ein begründeter Verdacht besteht, dass diese Tiere gentechnisch verändert sind.

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von gv Aquarienzierfischarten, z. B. Zebrabärblinge oder verschiedene Salmlerarten, die aufgrund unterschiedlicher gentechnischer Veränderungen bei Tages- oder Kunstlicht in verschiedenen fluoreszierenden Farben auffällig leuchtend gefärbt sind. Die auffällige Färbung beruht auf einer genetischen Veränderung der Tiere, die zur Expression eines oder mehrerer fluoreszierender Proteine führt, sodass mittlerweile eine große Bandbreite an verschiedenen Farben existiert.

In der EU sind die Haltung, die Zucht und der Vertrieb von gv Tieren als gentechnische Arbeiten eingestuft. Sie dürfen nur in gentechnischen Anlagen stattfinden. Tiere, die gentechnisch verändert wurden, dürfen nur nach entsprechender gentechnikrechtlicher Genehmigung vertrieben werden. In der EU wurden bisher allerdings keine Genehmigungen für das Inverkehrbringen von gv Zierfischen ausgestellt.

Entdeckt wurden die genannten auffälligen Aquarienfische hierbei nicht im kommerziellen (Fach-)Tierhandel, sondern auf einer privaten Handelsplattform beziehungsweise im Privatbereich. Daher empfiehlt das BVL, Aquarienzierfische nur im Fachhandel zu kaufen.

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