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Online-Portal zum Verbraucherschutz Lebensmittelwarnungen und Produktrückrufe auf einen Blick

Autor / Redakteur: Nina Banspach* / Christian Lüttmann

Apfelstiele in der Babynahrung, nicht deklarierte Erdnussanteile im Gebäck, oder gar Metallsplitter in der Reiswaffel – das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stellt solche Warnungen seit 2011 auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de zusammen. Nun umfasst dieser Verbraucherservice auch Warnungen zu Kosmetika und Bedarfsgegenständen.

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Wer beim Einkaufen sicher gehen will, dass die Produkte einwandfrei sind, kann sich auf www.lebensmittelwarnung.de über aktuelle Rückrufe informieren (Symbolbild).
Wer beim Einkaufen sicher gehen will, dass die Produkte einwandfrei sind, kann sich auf www.lebensmittelwarnung.de über aktuelle Rückrufe informieren (Symbolbild).
(Bild: Pixabay/Alexas_Fotos)

Berlin – In Deutschland wird streng kontrolliert, was den Verbrauchern im Supermarkt angeboten wird. Doch trotz Kontrollen kommt es hin und wieder vor, dass bedenkliche oder gar gefährliche Produktchargen in den Handel gelangen. Dies kann von nicht deklarierten Allergenen wie Erdnussspuren bis hin zu gefährlichen Fremdkörpern wie Glas oder Metallsplitter in Lebensmitteln reichen. Sobald ein solches Risiko bekannt wird, muss der Hersteller das betroffene Produkt sofort zurückrufen und öffentlich vor der potenziellen Gefahr warnen.

Neben den Herstellern geben auch die Behörden der Bundesländer solche Produktwarnungen an die Verbraucher weiter. Auf dem Online-Portal www.lebensmittelwarnung.de fasst das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) seit über sieben Jahren Rückrufe von Unternehmen und zuständigen Behörden zusammen. Dazu gehören Lebensmittel, die gesundheitsgefährdend, ekelerregend oder geeignet sind, die Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen schon bei den Verbrauchern befinden. So kann das BVL auch vor Erzeugnissen warnen, die beispielsweise aus dem Ausland vertrieben werden (z.B. via Internet) und für die kein Hersteller oder Vertreiber als direkter Ansprechpartner für die Kunden in Deutschland existiert.

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Warnungen auch zu Kosmetik, Kochgeschirr und anderen Bedarfsgegenständen

Seit Februar 2019 werden nun zusätzlich Warnungen zu kosmetischen Mitteln wie Zahnpasta, Gesichtscreme oder Shampoo und zu Bedarfsgegenständen wie Kochgeschirr, Spielzeug, Schmuck und Bekleidung veröffentlicht (ausgenommen hiervon sind Warnungen nach dem Produktsicherheitsgesetz. Dazu bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Informationen zum Thema Produktsicherheit). Grund für eine Warnung oder einen Rückruf können beispielsweise mikrobiologische Verunreinigungen sein, verbotene Stoffe oder überschrittene Grenzwerte bei chemischen Inhaltsstoffen, sofern daraus eine Gesundheitsgefahr resultiert.

Auf der Startseite von www.lebensmittelwarnung.de können Nutzer wählen, ob sie sich Warnungen zu Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen ansehen möchten. Dann werden alle aktuellen Warnungen angezeigt. Optional kann man die Warnungen auch nach Bundesländern filtern. Verbraucher können sich automatisch per RSS-Feed benachrichtigen lassen, wenn eine neue Warnung veröffentlicht wird. Auch auf dem Twitter-Kanal @LMWarnung werden automatisch Hinweise zu neuen Warnungen veröffentlicht.

Lebensmittelwarnungen bleiben online, bis ihr Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht und ein zusätzlicher Sicherheitszeitraum überschritten ist. Bei Produkten ohne Haltbarkeitsdatum bleiben die Warnungen im Regelfall ein Jahr auf dem Portal.

Ergänzendes zum Thema
Hintergrundinformationen zum Verbraucherschutzportal lebensmittelwarnung.de

Die zuständigen Behörden der Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) publizieren auf www.lebensmittelwarnung.de öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne des § 40 Absatz 1 und Absatz 2 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB). Die Überwachung und Kontrolle von Lebensmitteln und den im LFGB geregelten kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen ist Aufgabe der Bundesländer. Das BVL ist hauptsächlich für die technische Betreuung des Portals zuständig. Das BVL kann vor Erzeugnissen warnen, die beispielsweise aus dem Ausland vertrieben werden (z. B. via Internet) und für die kein Hersteller oder Vertreiber in Deutschland existiert.

Das Portal wurde am 21.10.2011 in Betrieb genommen. Seither gab es 900 Warnungen zu Lebensmitteln (Stand: 18.02.2019). Die häufigsten Gründe für Warnungen waren mikrobiologische Verunreinigungen, Fremdkörper und Kennzeichnungsmängel. Besonders oft wurde in den vergangenen Jahren vor Waren der Produktkategorien „Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus“, „Milch und Milchprodukte“ und „Getreide und Backwaren“ gewarnt.

Im Durchschnitt wird die Website etwa 250.000 Mal pro Monat besucht, von rund 150.000 Besuchern. Via Twitter folgen derzeit rund 7.500 Follower dem Portal.

* N. Banspach, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, 10117 Berlin

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