Schweinegrippe-Impfungen Lifegen.de stellt Strafanzeige gegen Ständige Impfkommission
Lifegen.de LTD hat auf Grund der erfolgten Schweinegrippe-Impfungen in Deutschland Strafanzeige gegen die am Robert Koch Institut angesiedelte Ständige Impfkommission (STIKO) eingereicht.
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Osterode am Harz – Wie Lifegen.de in einer Pressemeldung berichtet, hat das Unternehmen am 14.1.2010 Strafanzeige und Strafantrag gegen die am RKI angesiedelte Ständige Impfkommission (STIKO) und gegen Unbekannt gestellt.
Nach Informationen von Lifegen.de wurde das von GlaxoSmithKline den Ländern verkaufte Vakzin Pandemrix bereits im Mai 2008 zugelassen – ein Jahr vor Beginn der von der WHO ausgerufenen Pandemie und noch vor Isolierung des Schweinegrippe-Erregers im Jahr 2009. 240 Patienten hätten damals die Sicherheit des Impfstoffs bewiesen.
„Die Bevölkerung der Bundesrepublik avancierte ab Herbst 2009 damit de facto ohne vorherige Einwilligung zur humanen Ressource für einen klinischen Großversuch der Pharmaindustrie, nachdem die am RKI angesiedelte STIKO immer wieder die Impfung empfahl und selbst Gesundheitsminister Philipp Rösler an der Praxis der STIKO festhielt“, heißt es in der Meldung. Auch angesichts der Tatsache, dass die bestellten Impfstoffe nach Informationen der F.A.Z. die Kassen der GKV bislang rund 400 Millionen Euro kosteten, ist nach Ansicht von Lifegen.de LTD ein öffentliches Interesse an Ermittlungen durch die Berliner Justiz gegeben.
Nach Meinung von Lifegen.de bestehe der Verdacht von Verstößen gem. § 223, § 224 (1) Abs. 1, § 225 (3) Abs. 1. und 2, § 226 (3) sowie § 228 des StGB. Demnach wirft Lifegen.de der STIKO Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen vor und verweist zusätzlich auf Verstöße gegen das Arzneimittelgesetzt. Derzeit überprüfe Lifegen.de auch die Chancen einer Verfassungsbeschwerde bez. § 20 Seuchenschutzgesetz. In der auf zehn Seiten verfassten Strafanzeige an die Berliner Staatsanwaltschaft weise Lifegen.de zudem darauf hin, dass das Vakzin im Jahr 2008 nur für Erwachsene zugelassen worden sei, wie ein Lifegen.de vorliegendes, öffentlich zugängliches Originaldokument ebenfalls belege.
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