Vollständig fluorierte Kältemittel sind klimaschädlich, weshalb sie z. B. durch kurzlebige (teil)fluorierte Stoffe mit niedrigerem Treibhauspotential ersetzt werden. Doch auch die sind nicht die ideale Lösung. Wie eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, tragen sie zum Anstieg von Trifluoressigsäure in Regenwasser bei. Das UBA fordert deshalb den Wechsel zu natürlichen Kältemitteln wie Kohlenwasserstoffe.
Durch manche Kältemittel wird laut einer Studie des Umweltbundesamtes der Eintrag von Trifluoressigsäure in Regenwasser erhöht.
Dessau-Roßlau – Fluorierte Kältemittel und Treibmittel gelangen u. a. aus Klimaanlagen, Kunststoffschäumen und Sprays in die Atmosphäre. Dort wirken sie als Treibhausgase oft tausend- bis zehntausendfach so stark wie Kohlendioxid. Bereits heute sind die kurzlebigeren fluorierten Kälte- und Treibmittel wie R1234yf, R1234ze(E) und R1233zd(E) immer öfter und in steigenden Mengen in der Atmosphäre nachweisbar.
Als Teil des Klimaschutzes begann in Europa bereits 2006 der Ausstieg aus den fluorierten Treibhausgasen mit der so genannten F-Gas-Verordnung. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich im Jahr 2016 mit dem Abkommen von Kigali im Montrealer Protokoll zur Reduktion bestimmter fluorierter Treibhausgase verpflichtet. Den neuen Richtlinien nachkommend, die Kältemittel mit einem geringeren Global Warming Potential (GWP) fordern, haben viele Hersteller das F-Gas R134a (GWP 1430) durch das Kältemittel R1234yf ersetzt, welches lediglich ein GWP von 4 hat und damit die Auflagen der F-Gas-Verordnung erfüllt.
Global Warming Potential
Das Global Warming Potential (GWP) gibt an, wie klimaschädlich eine Substanz im Vergleich zu CO2 ist. Für das Kältemittel R1234yf ist beispielsweise ein GWP von 1430 angegeben. Das bedeutet, dass eine Flasche dieses Kältemittels die gleiche Treibhauswirkung hat wie die 1430-fache Menge an CO2. Kohlendioxid als Referenzsubstanz hat demnach ein GWP von 1.
Eine Liste von zahlreichen Kältemitteln, deren Zusammensetzung und Global Warming Potential hat das Umweltbundesamt in pdf-Form zusammengestellt.
Abbauprodukte trüben die Umweltbilanz
Der Umstieg von R134a auf R1234yf birgt allerdings ein Problem. Beim atmosphärischen Abbau fluorierter Gase entsteht nämlich u. a. Trifluoressigsäure (TFA), die als wassergefährdend eingestuft ist. Und R1234yf bildet etwa fünf Mal mehr TFA als R134a. Über Niederschläge gelangt die Trifluoressigsäure in den natürlichen Wasserkreislauf, bis hin ins Grund- und Trinkwasser.
Welche Rolle die TFA-Belastung in den kommenden Jahrzehnten spielt, zeigt eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes UBA. Darin wurde die mengenmäßige Entwicklung der fluorierten Kälte- und Treibmittel und deren atmosphärischer Abbauprodukte bis zum Jahr 2050 modelliert. Für Europa wird für das Jahr 2050 ein drei- bis vierfacher Anstieg der TFA-Fracht aus Kältemittelemissionen auf bis zu 50.000 Tonnen prognostiziert, wobei das Kältemittel R1234yf als Haupttreiber identifiziert wurde.
Mehr als dreimal so viel TFA wie in den 1990er Jahren
Zur Einschätzung des TFA-Eintrages durch den Niederschlag wurden in der UBA-Studie erstmals über zwei Jahre Proben von acht Messstellen des Deutschen Wetterdienstes analysiert. Die mittleren monatlichen TFA-Niederschlagkonzentrationen erreichten bis zu 4,87 µg/l. Zum Vergleich: Der gesundheitliche Leitwert für TFA beträgt laut einer UBA-Veröffentlichung 60 µg/l, wobei mit Blick auf das Minimierungsgebot und die Trinkwasserhygiene eine Konzentration von höchstens 10 µg/l angestrebt werden sollte.
Die TFA-Einträge über ein Jahr betrugen für den Messzeitraum 2018/19 rund 190 g/km2 und 2019/20 rund 276 g/km2. Im Vergleich zum Zeitraum 1995/96 mit 54 bis 69 g/km2 ist das ein mindestens drei- bis vierfacher Anstieg.
Im Jahr 2050 sind nach der Modellrechnung allein durch das Kältemittel R1234yf TFA-Einträge über die Niederschläge von 2,5 kg/km2 für Europa und bis zu 4 kg/km2 jährlich für Deutschland zu erwarten, was einer Verzehnfachung der heutigen TFA-Einträge entspräche.
Die Kältemittel R 1234yf und R 134a
R 1234yf
2,3,3,3-Tetrafluorprop-1-en (CH2=CF-CF3)
GWP: 4
brennbar
R 134a
1,1,1,2-Tetrafluorethan (CF3-CH2F)
GWP: 1430
unbrennbar
Derzeit ist keine Methode bekannt, mit der TFA mit verhältnismäßigen Mitteln aus dem Wasserkreislauf entfernt werden könnte – auch nicht bei der Trinkwasseraufbereitung. Das UBA empfiehlt daher, natürliche Kältemittel wie Kohlendioxid oder Kohlenwasserstoffe zu verwenden. „Wenn Hersteller und Betreiber jetzt auf Systeme mit natürlichen Stoffen mit niedrigem Treibhauspotential, wie Kohlenwasserstoffe, Kohlendioxid oder Ammoniak umstellen, können sowohl die Einträge von TFA deutlich verringert als auch das Klima geschützt werden“, sagt UBA-Präsident Dirk Messner. Doch nicht für alle Anwendungen ist ein solcher Umstieg möglich, etwa, wenn besonders tiefe Temperaturen erreicht werden sollen und/oder die Kältemittel unbrennbar sein müssen.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
* M. Ittershagen, Umweltbundesamt, 06844 Dessau-Roßlau