Forschungsergebnisse Neue Sammel-Lizenz schützt vor Urheberrechtsverletzungen
Die Praxis entspricht oft nicht den rechtlichen Grundlagen: In sehr vielen Forschungseinrichtungen ist es üblich, wichtige publizierte Inhalte via E-Mail weiterzuleiten oder in Datenbanken zu speichern. Aber was passiert, wenn dabei das Urheberrecht verletzt wird?
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Nichts ist so alt wie der Trend von gestern. Entscheider in analytischen, biotechnologischen, chemischen und physikalischen Labors benötigen zwingend schnelle, zuverlässige Informationen über die aktuellen Forschungsergebnisse – schon um wettbewerbsfähig zu bleiben. Was liegt da näher als der intensive firmeninterne Datenaustausch via E-Mail oder das Einpflegen wichtiger Dokumente in interne Datenbanken oder Content-Management-Systeme?
Enge gesetzliche Grenzen
Jedoch gibt es hier ein meist vernachlässigtes Problem: Für die digitale Verbreitung und interne Speicherung fremder Dokumente liegen in der Regel nicht die dazu erforderlichen Rechte vor. So schließt das Abonnement einer Publikation oder der Erwerb eines Artikels über Dokumenten-Lieferdienste in der Regel nicht das Recht mit ein, digitale Inhalte intern zu verbreiten und wiederzuverwenden.
Das deutsche Urheberrecht gestattet die Vervielfältigung und Weitergabe zudem nur in sehr engen Grenzen. Der Bezug einer Fachzeitschrift berechtigt zwar dazu, für den eigenen, privaten und wissenschaftlichen Gebrauch einzelne Kopien in Druckform herzustellen und auszuleihen – der elektronische Rundversand per E-Mail bzw. die zentrale Archivierung für kommerzielle Zwecke ist damit aber noch lange nicht abgedeckt. Und gemäß § 106 UrhG drohen Schadenersatzansprüche und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren – von Ansehens- und Glaubwürdigkeitsverlusten durch Gesetzesverstöße ganz zu schweigen.
Hohe administrative Hürden
Um rechtskonform zu handeln, wäre für die Verbreitung oder die Einspeisung in Datenbanken bei jeder einzelnen digitalen Publikation im ersten Schritt zu klären, wer Rechteeigentümer ist – ein zeitaufwändiges und schwieriges Unterfangen, zumal sich die Gesetze von Land zu Land unterscheiden und zentrale Anlaufstellen fehlen. Anschließend erst könnten die Kontaktaufnahme sowie Verhandlungen über das Nutzungsrecht beginnen. Die Folgen einer solchen Einzellizenzierung der digitalen Nutzungsrechte wären unter anderem eine zeitlich nicht vorab abschätzbare Unterbrechung des Arbeitsflusses, ein gigantischer bürokratischer Aufwand sowie nicht zuletzt immense Kosten – eine gerade für Labore mit ihrem knapp kalkulierten Personalstand völlig untragbare Situation.
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