Pestizide Pestizide effizient in Trinkwasser nachweisen
Trinkwasser muss gemäß Trinkwasserverordnung auf relevante mikrobiologische und chemische Kontaminationen wie Pestizide untersucht werden. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) nahm kürzlich an einem Trinkwasser-Ringversuch teil. Die Wissenschaftler setzten eine effiziente Extraktionstechnik mit anschließender GC/MS-Analyse ein, die nur ein Fünftel der bisher üblichen Zeit erforderte.
Anbieter zum Thema
Um die einwandfreie Güte von Trinkwasser gewährleisten zu können, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Leitlinien für eine Reihe chemischer Stoffe und Indikatoren von Krankheitserregern entwickelt, die aus heutiger Sicht im Wasser vorkommen können. Auf Basis der WHO-Vorgaben hat die Europäische Union Grenzwerte und Rahmenbedingungen definiert, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen waren.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) stellt das in Deutschland gültige Regelwerk dar. Die Einhaltung der darin beschriebenen analytischen Untersuchungen erweist sich allerdings für manches Labor immer noch als schwierig. Das zeigt ein Ringversuch, der unter der Leitung des Hamburger Instituts für Hygiene und Umwelt Ende 20008 durchgeführt wurde. Der Trinkwasser-Ringversuch O5 „Spezielle organische Parameter“ diente zur Überprüfung des Parameters „Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte“ (lfd. Nr. 10 der Anlage 2 der TrinkwV 2001). Insgesamt waren acht Vertreter ausgewählter Chlorpestizide (alpha-HCH, gamma-HCH, p,p’-DDT, p,p’-DDD, Aldrin, Dieldrin, Tri-fluralin und Hexachlorbenzol) sowie zwei Vertreter der Gruppe der phosphororganischen PSM (Parathion-Ethyl und Dimethoat) nachzuweisen.
Auswahl der Parameter
Obwohl es seit geraumer Zeit verboten ist, diese Verbindungen auszubringen, gilt es trotzdem, Trinkwasserproben auf ihre Anwesenheit hin zu untersuchen, denn es handelt sich um persistente Verbindungen. Einige von ihnen, etwa Aldrin und Diel-drin, sind zudem namentlich in der TrinkwV 2001 aufgeführt. Sie sind darüber hi-naus sogar mit einem niedrigeren Grenzwert als die übrigen Pflanzenschutzmittel (PSM) und Biozidprodukte belegt. Da jeder Parameter einzeln bewertet wurde, war es den Teilnehmern überlassen, Anzahl und Art der von ihnen zu bestimmenden Parameter festzulegen. Jeder Teilnehmer bekam insgesamt jeweils drei Niveaus zugesandt. Das zugesandte Volumen sollte eine Doppelbestimmung erlauben, als Ergebnis sollte jedoch nur ein Wert abgegeben werden. Daher bekam jeder Teilnehmer insgesamt sechs 1-L-Glasflaschen durch einen Paketdienst zugestellt.
(ID:288427)