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DSW-Vergütungsstudie 2015 So viel kassieren die Vorstände der DAX-30-Unternehmen

Margit Kuther * |

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Martin Winterkorn von VW ist mit 15 Millionen Euro der Bestverdiener unter den DAX-Vorständen in 2014, gefolgt von Bill McDermott, SAP, mit 7,9 Millionen Euro und Karl-Ludwig Kley vom Chemie- und Pharmaunternehmen Merck mit 7,8 Millionen Euro. Im internationalen Vergleich sind sie „arme Schlucker“, denn Microsoft-Chef Satya Nadella kassierte beispielsweise 63,4 Millionen Euro.

Karl-Ludwig Kley von Merck gehört mit einer Gesamtvergütung von 7,77 Millionen Euro zu den bestbezahltesten Vorstandsvorsitzenden der Dax-30-Unternehmen.
Karl-Ludwig Kley von Merck gehört mit einer Gesamtvergütung von 7,77 Millionen Euro zu den bestbezahltesten Vorstandsvorsitzenden der Dax-30-Unternehmen.
(Bild: Andrey Popov/Fotolia.com)

Martin Winterkorn, Volkswagen, ist der DAX-Vorstandsvorsitzende mit der höchsten Gesamtvergütung im Jahr 2014 mit 15,0 Millionen Euro (fix: 1,917 Millionen Euro, variabel: 13,098 Millionen Euro ), so das Ergebnis der DSW-Vorstandsvergütungsstudie 2015.

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Auf den Plätzen zwei und drei folgen Bill McDermott, SAP, mit 7,912 Millionen Euro Gesamtvergütung (fix: 2,011 Millionen Euro, variabel: 1,860 Millionen Euro, , Aktienkurs-basiert: 4,041 Millionen Euro) und Karl-Ludwig Kley, Merck, mit 7,765 Millionen Euro (fix: 1,353 Millionen Euro, variabel: 5,265 Millionen Euro, Aktienkurs-basiert: 1,147 Millionen Euro) .

Auf Platz vier und fünf folgen wieder DAX-Vorstandsvorsitzende aus der Automobilbranche, und zwar Norbert Reithofer, BMW, mit 7,245 Millionen Euro (fix: 1,530 Millionen Euro, variabel: 5,564 Millionen Euro, Aktienkurs-basiert: 151.000 Euro) und Dieter Zetsche, Daimler, mit 7,081 Millionen Euro (fix: 2,171 Millionen Euro, variabel: 2,008 Millionen Euro, Aktienkurs-basiert: 2,902 Millionen Euro).

Die Kandidaten der Ränge sechs bis 30 können Sie der Grafik in der Bildergalerie entnehmen.

Seit 2005 müssen Vorstände ihre Vergütung offen legen, so das Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen (VorstOG). Doch derzeit gibt es noch ein Hintertürchen in der deutschen Rechtssprechung:

„Unterbleiben können die Angaben nur, wenn die Hauptversammlung mit mindestens 75 Prozent ein sogenanntes Opting-out beschloss. Gerade bei Unternehmen mit Großaktionären ist diese Möglichkeit nach wie vor ein gern genutztes Hintertürchen, um der Transparenz in Sachen Vorstandsvergütung zu entgehen“, erklärt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), in seiner Rede zur Präsentation der `DSW-Vorstandsvergütungsstudie 2015´ .

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