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Genome Editing

Was halten Verbände vom Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Genome Editing?

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Stellungnahme des Ökoinstituts

Das Öko-Institut,eine unabhängige Forschungs- und Beratungsinstitute für eine nachhaltige Zukunft, begrüßt dagegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

In einem aktuellen Positionspapier unterstreicht das Öko-Institut, dass jetzt eine fundierte Chancen-Risiken-Analyse sowie eine gesellschaftliche Bewertung nötig sind, um die verantwortungsvolle Anwendung des Genome-Editings für die Zukunft zu gewährleisten.

Nach Auffassung des Öko-Instituts tragen Entwickler und Anwender der neuen gentechnischen Verfahren eine hohe Verantwortung für deren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit, gerade durch die besondere Zielgerichtetheit der Eingriffe. Hierfür liege nun nach Ansicht des Öko-Instituts ein geeigneter Rechtsrahmen vor, um mögliche Risiken detailliert zu analysieren, bevor veränderte Organismen in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen. Gleichzeitig fordern die Wissenschaftler, dass die Chancen für eine nachhaltigere Landwirtschaft gleichermaßen systematisch überprüft, konkretisiert und bewertet werden.

„Damit vorhandene Chancen genutzt werden können, brauchen wir eine umfassende Begleitforschung für die weitere Entwicklung der neuen gentechnischen Verfahren“, fordert Martin Möller, stellvertretender Leiter des Institutsbereichs Produkte & Stoffströme am Öko-Institut. „Wir müssen genau untersuchen, inwieweit diese Technologie umweltschädliche Praktiken in der Landwirtschaft tatsächlich ablösen kann. Zudem brauchen wir Klarheit über derzeit vorhandene Risiken, wie etwa unbeabsichtigte schädliche Effekte.“

Angesichts der möglichen Eingriffstiefe und breiten Anwendungsfelder der neuen gentechnischen Verfahren sowie ihre leichte Verfügbarkeit für breite Anwendergruppen hält das Öko-Institut eine vollumfängliche, am Vorsorgeprinzip ausgerichtete Umsetzung der Gentechnikrichtlinie für unerlässlich.

„Eine konsequente Anwendung des Gentechnikrechts wird wichtige Fragen der Risikobewertung und des Risikomanagements der neuen gentechnischen Verfahren klären“, sagt Andreas Hermann, Senior Researcher am Institutsbereich Umweltrecht & Governance. „Anhand der dann vorliegenden neuen Erkenntnisse muss eine gesellschaftliche Diskussion über die Chancen und Risiken erfolgen. Nur auf dieser Basis können etwaige Änderungen des Gentechnikrechts in der Zukunft angestoßen werden.“

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