Rund jede vierte Probe von vorgeschnittenem Obst und Obstsalaten „to go“ wies Hygienemängel auf. (Symbolbild)
(Bild: BENIS)
In Geschäften und an Marktständen werden gerne Obstsnacks mit aufgeschnittenen Früchten angeboten. Zumeist in Frischhaltefolie oder Plastikdosen verpackt, werden sie häufig über längere Zeit gelagert und sind damit anfällig für mikrobielle Verunreinigungen. Die örtlichen Behörden der Lebensmittelüberwachung kontrollieren daher risikoorientiert in den Betrieben, ob die gesetzlich festgelegten hygienischen Anforderungen an die Herstellung, Lagerung und Abgabe von solchen Obstprodukten eingehalten werden.
Für den Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) wurde in 1.135 Betrieben bei 1.172 Produktüberprüfungen die hygienische Herstellung, Lagerung und Abgabe von selbst aufgeschnittenem Obst und Obstsalat überprüft. Insgesamt wurden bei 25,2 % der überprüften Produkte Abweichungen festgestellt. Häufige Gründe für Abweichungen waren Mängel bei den vorgeschriebenen Eigenkontrolluntersuchungen der Anbieter. Auch bei der Herstellung (z. B. mangelnde Hygiene) und bei der Lagerung (z. B. fehlerhafte Kühlung) wurden Fehler aufgedeckt.
Die gefundenen Mängel sind definitiv vermeidbar. Durch die Einhaltung einfacher Hygienemaßnahmen kann das Risiko einer mikrobiellen Verunreinigung deutlich reduziert werden.
Friedel Cramer, BVL-Präsident
Hygieneanforderungen müssen eingehalten werden
Lebensmittelunternehmen haben auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen dafür zu sorgen, dass sie die Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllen. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Hygieneanforderungen. Diese Anforderungen sind vielfältig und betreffen die Kontrolle beim Wareneingang, die Herstellungs- und Lagerungsbedingungen der aufgeschnittenen Früchte sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenuntersuchungen der Betriebe. Wichtige Kriterien bei der Herstellung sind z. B. die Sauberkeit von Räumen und Arbeitsgeräten, das Waschen vor der Zerkleinerung der Früchte und die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter. Bei der Lagerung sind insbesondere die Kontrolle und Einhaltung der notwendigen Kühltemperatur sowie die Einhaltung eines angemessenen Aufbewahrungszeitraums zu beachten.
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Stand vom 15.04.2021
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