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Nachhaltigkeit in den Life Sciences

Der Nachhaltigkeitsbericht: Wer kann, wer darf, wer muss?

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Das dritte Ziel: Der Blick nach außen

Wie wichtig eine transparente und glaubwürdige Unternehmenskommunikation ist, wurde bereits im zweiten Teil dieser Artikelreihe betont. Ein informativer und vor allem ausgewogener Nachhaltigkeitsbericht, der über die Strategie, die wesentlichen Ziele und die daraus abgeleiteten Maßnahmen für die kommenden Jahre glaubwürdig berichtet, trägt zweifelsohne zur Unternehmensreputation bei.

Was bedeutet das konkret für die Life Sciences? Mit welchen Nachhaltigkeitsthemen sollten sich Unternehmen dieser Branche vor allem auseinandersetzen und berichten? An erster Stelle steht hier der gesellschaftliche Mehrwert, den die Innovationen aus den Life Sciences bringen, beispielsweise bei der Entwicklung von Medikamenten, die Krankheiten heilen und das Leben der Menschen wesentlich verbessern. Eng damit verbunden ist eine differenzierte Preispolitik, die darauf abzielt, allen Menschen Zugang zu Medizin zu ermöglichen [4]. Sicherheit, Qualität und Transparenz bei der Entwicklung von Produkten ebenso wie das Innovationspoten­zial sind weitere wichtige Punkte, die beispielsweise durch den Anteil an R&D-Ausgaben, die Zahl der gut ausgebildeten Mitarbeiter:innen und deren Fluktuationsrate abgebildet werden. Diese Werte fließen insbesondere in die Nachhaltigkeitsbewertung von Investoren ein. [5].

Im Bereich der Umwelt sind es weiterhin die Kennzahlen, wie Treibhausgasemissionen, Wasserverbräuche und die Abfallmengen sowie der Anteil an gefährlichen Abfällen, die bewertet werden. Der Einsatz von Lebenszyklusanalysen, um Produkte über den gesamten Lebenszyklus bewerten und Verbesserungspotenziale identifizieren zu können, ist ebenso wichtig wie der Fokus auf Treibhausgasneutralität über die gesamte Wertschöpfungskette. Schließlich, und auch das unterstützt den Trend zur Bewertung von immateriellen Werten in Life-Sciences-Unternehmen, rückt die Governance und deren Ausrichtung an ethischen Werten immer mehr in den Fokus [6].

Noch ist der Nachhaltigkeits­bericht ein Wettbewerbsvorteil, der Pluspunkte bei Kunden und Finanz­investoren bringen kann – und damit Zugang zu Kapital. Aber dies ändert sich schnell – und der erste Schritt von der Freiwilligkeit zur gesetzlichen Verpflichtung wurde mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz (CSR-RUG) bereits getan.

Wer muss heute, und wer in Zukunft?

Mit der Einführung des CSR-RUG 2017 und seiner Verankerung im HGB (Handelsgesetzbuch) wurden bestimmte große Unternehmen, insgesamt 487 in Deutschland, dazu verpflichtet, zusätzlich zur Finanzberichterstattung eine Nichtfinanzielle Erklärung (NFE) abzugeben. In der NFE müssen Angaben mindestens zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung gemacht werden. [7]

Neben vielen positiven Erfahrungen gibt es auch Kritik. Es wird beispielsweise die Schwammigkeit vieler Begriffe und Anforderungen bemängelt. [8] Sinn des Gesetzes ist ja vor allem, eine Vergleichbarkeit für Investoren zu schaffen, um Unternehmen nach nicht-finanziellen Kriterien bewerten zu können.

Eine Schärfung der Vorgaben im Jahr 2019 durch genauer definierte Leistungsindikatoren zu Klimaschutzmaßnahmen führte in diesem Bereich zu der gewünschten besseren Vergleichbarkeit. Gleichzeitig muss sich ein Unternehmen, das diesen Leitlinien folgt, intensiv mit seinem Geschäftsmodell, möglichen Risiken auf den Klimawandel auseinandersetzen und glaubwürdig darstellen.

Insgesamt ist aber noch einiges an Nachbesserung notwendig und auf EU-Ebene wird daher an einer Überarbeitung und möglichen Standardisierung gearbeitet. Die Non- Financial Reporting Directive (NRFD) hat dazu im März 2021 erste Empfehlungen zur Entwicklung von EU-Nachhaltigkeitsstandards veröffentlicht.

Neben der Optimierung der Qualität und Vergleichbarkeit der Informationen wird als ein Baustein des neuen Standards vorgeschlagen, die Rolle der KMUs angemessen zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass sich über kurz oder lang auch diese damit beschäftigen müssen, wenn sie nicht ohnehin schon durch ihre Rolle in der Lieferkette von Großunternehmen indirekt betroffen sind. Ob und wie die Entwicklung für einen einheitlichen Nachhaltigkeitsstandard vorankommt, ist noch nicht abzusehen, aber einige Zeit wird es sicherlich noch dauern.

Diese Entwicklungen sollten Sie im Auge behalten

In anderen Teilbereichen ist man dagegen bereits weiter. Im Rahmen des Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum wird der Fokus darauf gelegt, wirtschaftliche Tätigkeiten nach ihrer Nachhaltigkeit zu bewerten mit dem Ziel, die Finanzströme in wirtschaftlich nachhaltige Aktivitäten zu lenken. [9]

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In einem ersten Schritt hat die Sustainable Finance-Taxonomie-Verordnung festgelegt, dass eine nachhaltige Wirtschaftsaktivität mindestens zu einem der folgenden Umweltziele beitragen muss: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeres­ressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. [10] Die Sustain­able Finance Strategie wirkt dabei in zwei Richtungen: Einerseits sollen Unternehmen nachhaltiger wirtschaften, auf der anderen Seite sollen Finanzinvestoren in genau diese Unternehmen investieren. Für innovative Unternehmen, die auf Investitionen angewiesen sind, ist das von größter Bedeutung.

Fazit: Es kommt Bewegung rein…

Die Dynamik in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung, das Reporting über nicht-finanzielle Kennzahlen und die Bewertung durch Finanzinvestoren hat in den letzten Jahren stark zugenommen und wird weiter zunehmen – nicht zuletzt durch die Entwicklungen auf EU-Ebene, die vom „Green Deal“ bis zum Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums reichen. Allein aus dieser Perspektive heraus sollte sich jedes Unternehmen, ob globaler Player oder KMU, mit Nachhaltigkeit beschäftigen und diese in seine strategische Ausrichtung implementieren, den Dialog mit seinen Anspruchsgruppen suchen und seine Anstrengungen aktiv nach außen kommunizieren. Der Nachhaltigkeitsbericht ist dafür das passende Instrument.

Quellen:

[1] https://www.globalcompact.de/wAssets/docs/Weitere-Themen/CSR-RUG-Studie_DGCN-und-econsense_online.pdf

[2] https://www.globalreporting.org/standards/media/1671/german-gri-101-foundation-2016.pdf

[3] https://www.mdpi.com/2227-9717/8/7/818

[4] https://assets.ey.com/content/dam/ey-sites/ey-com/en_gl/topics/life-sciences/ey-sustainability-practices-in-the-life-sciences-industry.pdf

[5] https://www.arctic.com/doc/pages/Responsible_Investments_in_Life_Science_Nov_2018_1542901609.pdf

[6] https://assets.ey.com/content/dam/ey-sites/ey-com/en_gl/topics/life-sciences/ey-sustainability-practices-in-the-life-sciences-industry.pdf

[7] § 289c HGB: https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__289c.html

[8] http://www.4sustainability.de/fileadmin/redakteur/Pub/Analysen-zur-CSR-RUG-Berichterstattung-und-den_TCFD-Empfehlungen-2019.pdf

[9] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018DC0097

[10] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0852&from=EN

* Dr. K. Hermuth-Kleinschmidt, NIUB-Nachhaltigkeitsberatung, 79112 Freiburg H. Weigand, karmacom GmbH, 79112 Freiburg

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