Das Gehirn ist wie ein biologisches Rechenzentrum. Es verarbeitet Sinneseindrücke und speichert die wichtigsten als Erinnerungen ab. Doch wie entstehen Erinnerungen genau? Wie werden sie im Gehirn gespeichert und wieder abgerufen? Diesen Fragen sind Forscher aus Österreich nachgegangen.
Langzeitbelichtete Aufnahme eines Erinnerungsexperiments in einem Cheeseboard-Labyrinth.
(Bild: IST Austria – Csicsvari group)
Klosterneuburg/Österreich – Erinnerungen festigen sich im Schlaf. Jede von ihnen bekommt dabei einen festen Platz im Gehirn. Um die Erinnerungen wieder abzurufen, braucht es eine Art Bibliothekar, der auf die richtigen Stellen zugreifen kann. Welches Hirnteil diese Aufgabe übernimmt, haben Forscher um Prof. Jozsef Csicsvari Institute of Science and Technology Austria nun genauer untersucht.
Ratten im Käselabyrinth
Dazu beobachteten sie Ratten auf einem „Cheeseboard“-Labyrinth, das einer Scheibe Emmentaler ähnelt. In manchen Löchern des Cheeseboards ist Futter versteckt. Die Ratten lernen nach mehreren Durchläufen, wo diese Belohnungen zu finden sind. In einer früheren Studie zeigten Csicsvari und seine Gruppe, dass Ratten die Position der Belohnung lernen und diese neuronale Aktivität im so genannten „Replay“ wiederholen.
Schauplatz dieses Replays sind spezielle Platzzellen, Neuronen des Hippocampus, die feuern, wenn sich das Tier an einem bestimmten Ort befindet. Diese Platzzellen sind besonders aktiv, wenn sich die Ratte an der Position der Belohnung befindet. Dieselbe Kombination an Platzzellen wird auch später im Replay während des Schlafs aktiv, wenn sich die Ratte die Erlebnisse sozusagen nochmal durch den Kopf gehen lässt.
Gestörte Wiederholungen
In der nun erschienenen Studie haben die Forscher getestet was geschieht, wenn das Replay zu einer spezifischen Belohnung gestört wird. Dazu lernten die Ratten zunächst die Position von Belohnungen auf zwei verschiedenen Cheeseboards, A und B. Während die Ratten schliefen, störten die Wissenschaftler den Replay von Erinnerungen, die auf Cheeseboard A gebildet wurden. Den Replay von Cheeseboard B ließen sie hingegen unbeeinflusst.
Um diese gezielte Störung zu realisieren, entwickelte Igor Gridchyn, Erstautor der Studie, eine Berechnungsmethode. Diese kann die Erinnerungsschleifen der schlafenden Ratte auslesen und den Cheesboards A bzw. B zuordnen: Innerhalb von Millisekunden entscheidet der Algorithmus anhand der Neuronenaktivität, ob Erinnerung A oder Erinnerung B wiederholt wird. Wurde nun Erinnerung A wiederholt, so störten die Wissenschaftler die neuronale Aktivität mittels Optogenetik, einer Methode, bei der Neuronen durch Lichtstrahlen gehemmt werden.
Nachdem die Ratten geschlafen hatten, wurden sie wieder auf das Cheeseboard gesetzt und suchten nach Belohnungen, die an denselben Positionen versteckt waren wie zuvor. Die Störung des Replays von Erinnerung A hatte Auswirkungen: Während Ratten die Belohnung auf Cheeseboard B fanden, hatten sie auf Cheeseboard A Schwierigkeiten, sie aufzuspüren. „Die Ratten fanden die Verstecke nicht so schnell, wenn wir den Replay während des Schlafs störten, sie konnten sich also schlechter an die Position der Verstecke erinnern. Mit unserer Methode konnten wir beeinflussen, welche Erinnerungen das Tier abrufen kann“, erklärt Csicsvari.
Feste Schubladen für Erinnerungen
Nun wollten die Forscher entschlüsseln, wo im Gehirn die Erinnerungen abgelegt werden. Dazu maßen sie die Aktivität der Platzzellen am Ende der Lernphase. Eine spezifische Kombination dieser Zellen feuerte für die Position der Belohnung auf Cheeseboard A, und eine andere Kombination codierte die Belohnung auf Board B.
Während Ratten schlafen, festigt die Gehirnregion des Hippocampus Erinnerungen durch ein Wiederholen der neuronalen Aktivität. Wird diese Wiederholung gestört (replay disruption), findet die Ratte den zuvor gelernten Weg im Labyrinth nicht mehr.
(Bild: IST Austria – Csicsvari group)
Sobald die Ratte versuchte, die Belohnung auf Cheeseboard B wiederzufinden – hier wurde das Replay nicht gestört – war dieselbe Gruppe an Platzzellen aktiv wie am Ende der Lernphase. Im Fall von Cheeseboard A jedoch feuerten die Platzzellen, die die Position der Belohnung zuvor kodiert hatten, während der Suche nicht mehr.
Wenn die Ratte allerdings erneut lernte, wo die Belohnung versteckt war, kodierte wieder genau dieselbe Kombination an Platzzellen für die Position der Belohnung. Es war also noch derselbe Platz im Gehirn für diese Erinnerung reserviert, wie eine Schublade im Aktenschrank. „Die Störung des Replay löscht nicht die Kodierung der Erinnerung selbst. Stattdessen beeinträchtigt sie die Reaktivierung der richtigen Kodierung, und das stört wiederum das Abrufen der Erinnerung“, erläutert Csicsvari. Die Ratte konnte also nur nicht mehr die Schublade mit der Erinnerung öffnen.
Der Hippocampus als Bibliothekar
Die Ergebnisse werfen laut Csicsvari ein neues Bild auf die Rolle des Hippocampus in der Gedächtnisbildung: „Das Replay im Hippocampus dient nicht der Festigung von Erinnerungen. Stattdessen hilft es dabei, beim Abrufen einer Erinnerung jene neuronale Aktivität auszuwählen, die diese kodiert. Sobald die Tiere eine Erinnerung wiedererlernten, wurden erneut dieselben Platzzellen aktiv. Das bedeutet, dass die Kodierung der Erinnerung trotz der Störung durch unser Eingreifen bereits gespeichert war, das Tier diese aber nicht aktivieren konnte. Das heißt, es existiert nicht nur ein Prozess, um die Erinnerung abzuspeichern, sondern auch ein Bibliothekar dazu, der sich merkt, wo sich die Erinnerung befindet. Der Hippocampus ist dieser Bibliothekar.“
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.