Für die aktive und passive Lagerung von Chemikalien gelten teils stark unterschiedliche Anforderungen an Technik und Dokumentation. Wann spricht man von aktiv, wann von passiv? Erfahren Sie, worauf es bei der sicheren Gefahrstofflagerung ankommt.
Kanistertausch – hier von einer HPLC-Anlage – ist ein sicherheitsrelevanter Schritt beim Umgang mit Lösemitteln.
(Bild: Stefan Stark / Düperthal)
Dichlormethan aus einem Kanister in eine kleinere Vorratsflasche abfüllen – ein Vorgang, der so oder so ähnlich tausende Male in Laboratorien in der ganzen Welt durchgeführt wird. Doch worauf muss der Labormitarbeiter achten, wenn er diesen Vorgang sicherheitstechnisch sauber ausführen möchte?
Wichtig hierbei ist, den Unterschied zwischen aktiver und passiver Lagerung zu kennen. Laut dem Explosionsschutzportal der BG RCI sind „Bei der passiven Lagerung […] die […] Behälter dicht verschlossen und dürfen während des Aufbewahrens im Lager weder befüllt noch entleert noch zu sonstigen Zwecken geöffnet werden.“
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Tipps für die richtige Gefahrstofflagerung
Nachgefragt
? Herr Völk, aktive oder passive Lagerung – wird dieses Thema aus Ihrer Sicht ausreichend betrachtet?
Christian Völk: Der aktiven Lagerung in Verbindung mit Sicherheitsschränken wurde über Jahre keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Es wurde zwar in der Praxis – speziell bei der Entsorgung – in einem nicht unerheblichen Maße aktiv gelagert, rechtlich aber immer in einer Art Grauzone. Vielen Anwendern und Betreibern war unter Umständen gar nicht bewusst, dass sobald ab- und umgefüllt wird oder ein Gebinde nicht verschlossen ist, dies bereits aktive Lagerung ist. Entsprechend wurden nicht immer die optimalen technischen Maßnahmen ergriffen und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt. Seit Düperthal als erster Hersteller Schranklinien bzw. zertifizierte Systemlösungen speziell für die aktive Lagerung vorgestellt hat, merken wir, dass das Interesse stetig zunimmt.
? Dokumentation ist ein wichtiger Teil der Laborsicherheit. Was bedeutet das für die Gefahrstofflagerung?
Völk: Mit Einführung der Betriebssicherheitsverordnung und den folgenden Technischen Richtlinien (TRGS) haben die Betreiber mehr Flexibilität im Umgang mit Gefahrstoffen erhalten. In der Umkehr bedeutet dies aber auch eine höhere Eigenverantwortung, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet wird. Dazu gehört in der Gefährdungsbeurteilung das Konzept zum Schutz der Mitarbeiter genau zu dokumentieren und die Schutzmaßnahmen zu beschreiben. Hier ist es hilfreich, wenn die eingesetzten Arbeitsmittel bereits von unabhängigen Stellen geprüfte und zertifizierte Sicherheitsprodukte sind.
? Wie sind Labormitarbeiter bei der Gefahrstofflagerung auf der sicheren Seite, haben Sie Tipps?
Völk: Wir empfehlen im Labor geprüfte Systemlösungen einzusetzen. Diese sind optimal auf die Prozesse vor Ort abgestimmt und haben viele Eigenschaften, die bei der aktiven Lagerung notwendig sind: Abluftüberwachung, Objekt- und Luftschleierabsaugung, ableitfähige Oberflächen innen wie außen, Erdungsanschlüsse und vieles mehr. Zudem können Systemlösungen als vollständig geprüfte Einheit in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Insbesondere die umfangreiche Produkt-Dokumentation inklusive Zertifikaten von unabhängigen Sachverständigen, z.B. TÜV Süd sind hier ein wesentliches Plus. Als Option zur Optimierung der Prozesskette und Dokumentation bieten wir netzwerkfähige Lösungen an.
Ausnahmefall passive Lagerung
Betrachtet man diese Vorschrift genauer, dann wird schnell klar, dass passive Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in Laboratorien eher die Ausnahme als die Regel ist. Aus diesem Grund sollte sich der Anwender auch mit den Vorschriften der aktiven Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gefahrstoffen vertraut machen: Sobald aktiv gelagert wird, sind neben der TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 526 und TRGS 510 Anlage 3 noch zusätzliche Anforderungen aus den Richtlinien TRGS 509, TRBS 2153 und DIN EN 60079-10 in den entsprechenden Gefährdungsbeurteilungen (nach TRGS 400) und den dazu gehörenden und Explosionsschutzdokumenten zu berücksichtigen.
Maßnahmen für die aktive Lagerung
Bei der aktiven Lagerung müssen Sicherheitsschränke zwingend an eine technische Lüftung angeschlossen und überwacht werden. So wird gewährleistet, dass eine Ex-Atmosphäre und Zündgefahren vermieden wird. Um dies baulich umzusetzen, bieten Sicherheitsschränke der Firma Düperthal eine mehrfach wirksame Lüftung:
Objektabsaugung,
Schrankinnenraumlüftung und bei Untertischschränken zusätzlich eine
Bodenabsaugung.
Die Abluftkontrolle zur Überwachung der Lüftungsfunktion und somit die Einhaltung des festgelegten Explosionsschutzkonzeptes erfolgt über das neue Smart Control mit Touchdisplay. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Füllstandkontrolle der im Schrank befindlichen Behältnisse. Das Smart Control beinhaltet zur Überwachung der Abluft auch eine Füllstandüberwachung mit Display zur Fehleranzeige und Protokollierung. Sie warnt vor Überfüllung und leistet einen proaktiven Beitrag zum Arbeits- und Umweltschutz.
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Stand vom 15.04.2021
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