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MOAH im Grenzbereich
Gesundheitsschädliche Mineralölrückstände effizient in Lebensmitteln bestimmen

Ein Gastbeitrag von Guido Deussing 11 min Lesedauer

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Die EU-Kommission will für aromatische Mineralölverunreinigungen in Lebensmitteln Maximalwerte gesetzlich festschreiben. Unternehmen nutzen die ihnen verbleibende Zeit, um zu prüfen, ob ihre Erzeugnisse die Grenzwerte einhalten. Die damit einhergehende steigende Nachfrage nach entsprechenden Analysenleistungen fordert Auftragslaboratorien heraus. Denn die Mineralölrückstandsanalytik ist komplex.

Abb. 1: Aus Verpackungsmaterialien, insbesondere aus solchen aus rezyklierten Materialen, können Mineralölbestandteile beispielsweise in das verpackte Lebensmittel migrieren.(Bild:  © serperm73; © ONYXprj - stock.adobe.com)
Abb. 1: Aus Verpackungsmaterialien, insbesondere aus solchen aus rezyklierten Materialen, können Mineralölbestandteile beispielsweise in das verpackte Lebensmittel migrieren.
(Bild: © serperm73; © ONYXprj - stock.adobe.com)

Erdöl aus unterirdischen Lagerstätten zu gewinnen, ist ein aufwendiger Prozess. Nicht ganz einfach erweist sich auch das Vorhaben, Rückstände von Mineralöl in Lebensmittel zu bestimmen, worin sie partout nichts zu suchen haben. Wenn der Begriff Mineralölrückstände im Lebensmittelkontext fällt, ist meist von gesättigten (engl. Mineral Oil Saturated Hydrocarbons, MOSH) und aromatischen Verbindungen (engl. Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons, MOAH) die Rede. Während die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) das Risikopotenzial von MOSH als weniger besorgniserregend einstuft, enthält die MOAH-Fraktion genotoxische und krebserregende Verbindungen. Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sind Lebensmittel und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sowie Kosmetika auf MOSH und MOAH zu untersuchen.

Verbraucherschutz: Gesetzlicher Rahmen

Die Kontamination von Lebensmitteln mit Mineralölrückständen ist kein Zufallsbefund. Sie ist vielmehr ein systemisches Problem, dem die EU-Kommission nach einer Neubewertung des Risikopotenzials mit der Einführung zulässiger Höchstgehalte und weiterer Maßnahmen zu Leibe rückt. Künftig sollten für MOAH folgende Grenzwerte gelten: