Es ist dieser unvergleichliche Duft, wenn man zum ersten Mal in ein neues Auto steigt. Doch in ihm können auch gesundheitsschädliche Substanzen stecken. Der ADAC und das Fraunhofer-Institut für Bauphysik haben die Innenraumluft von fünf Neuwagen analysiert und aufgezeigt, wo kritische Belastungen vorliegen.
Voll verkabelt: VW Golf eTSI auf dem Prüfstand
(Bild: Fraunhofer IBP)
Der typische Geruch eines Neuwagens ist für viele Autoliebhaber etwas ganz besonders. Doch er ist tückisch. Denn was wir dort als Geruch wahrnehmen, entsteht unter anderem durch Chemikalien, die nach der Produktion vor allem aus den verbauten Kunststoffen und Klebern ausgasen. Dabei werden auch Stoffe freigesetzt, die in bestimmten Konzentrationen gesundheitsgefährdend sein können.
Der ADAC hat gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Bauphysik untersucht, wie hoch die Konzentration an Schadstoffen bei verschiedenen Fahrzeugen ist. Zudem führten die Forscher eine subjektive Geruchsbewertung durch. Die Ergebnisse zeigen, dass es bei manchen Modellen besser ist, die Nase nicht zu voll zu nehmen. Folgende Fahrzeuge wurden untersucht:
Hyundai Kona Hybrid; Alter: 216 Tage
Dacia Spring; Alter: 92 Tage
BYD Seal 6 Touring; Alter: 116 Tage
VW Golf eTSI; 3 Alter: 9
VW Golf eTSI; Alter: 200 Tage
Standardisierte Messverfahren in der Prüfkammer
Für die Tests platzierten die Wissenschaftler die zu testenden Fahrzeuge in einer klimatisierten Messkammer und untersuchten sie dort, wobei sie sich am internationalen Standard zur Bestimmung von flüchtigen organischen Verbindungen in Fahrzeugkabinen orientierten (DIN ISO 12219-1). Die Kammer ermöglicht es, die Schadstoffemissionen im Innenraum bei unterschiedlichen Temperaturen zu ermitteln. Die Forscher entnahmen die Luftproben über Schläuche an einer festgelegten Position im Fahrzeuginneren. Sie simulierten drei alltagstypische Zustände:
den Umgebungsmodus bei 23 Grad Celsius,
den Parkmodus mit starker Aufheizung durch Infrarotstrahler,
sowie den Anfahrmodus mit aktiver Lüftung und Klimatisierung.
TVOC als Summenparameter für über 150 Substanzen
Am Fraunhofer Institut für Bauphysik (IBP) untersuchten Forscher im Auftrag das ADAC die Luft im Innenraum von neuen Pkw auf Schadstoffe.
Unter den untersuchten Stoffen bildet der Summenwert der flüchtigen Kohlenwasserstoffverbindungen, kurz TVOC (Total Volatile Organic Compounds), einen wichtigen Indikator für die Beschreibung der Innenraumluftqualität. In einem Neuwagen lassen sich in der Regel über 150 verschiedene Substanzen messen, die das Analysensystem erfasst. Unter den TVOC finden sich potenziell gesundheitsgefährdende Chemikalien wie Formaldehyd, Benzol oder Xylole.
Zusätzlich nahmen die Wissenschaftler gesundheitlich besonders relevante Stoffgruppen in den Fokus – neben Carbonylen wie Formaldehyd auch aromatische Kohlenwasserstoffe wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole und Styrol. Einige dieser Verbindungen gelten als krebserregend oder potenziell krebserregend und erfordern daher besondere analytische Aufmerksamkeit.
Grundlage: Richt- und Leitwerte des Ausschusses für Innenraumrichtwerte
Um die gemessenen Schadstoffkonzentrationen einordnen zu können, orientiert sich die Studie an den Empfehlungen des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR). Die Festlegung dieser Werte erfolgt durch ein am Umweltbundesamt (UBA) angesiedeltes Gremium aus unabhängigen Experten von Toxikologen, Medizinern und Chemikern. Es wurden Richt-, Leit- und Referenzwerte des AIR herangezogen:
Vorsorgewert (Richtwert I): Er entspricht einer Konzentration, unterhalb derer selbst bei lebenslanger Exposition nach aktuellem Kenntnisstand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Gefahrenwert (Richtwert II): Dabei handelt es sich um einen wirkungsbezogenen Wert, der sich auf den aktuellen Kenntnisstand zur Wirkschwelle eines Stoffes stützt. Bei Erreichen oder Überschreiten dieses Wertes besteht unverzüglicher Handlungsbedarf, insbesondere wenn vulnerable Personengruppen (zum Beispiel Kinder) betroffen sind.
Leitwerte sind Orientierungswerte, wenn die Datenlage nicht ausreicht. Für krebserzeugende Stoffe werden teils risikobezogene vorläufige Leitwerte genutzt.
Referenzwerte sind statistische Werte, die aus groß angelegten Untersuchungen abgeleitet wurden. Sie lassen keine Aussage über mögliche gesundheitliche Effekte zu.
Probenentnahme via Plastikschlauch: Der VW Golf eTSI in der Prüfkammer
(Bild: Fraunhofer IBP)
Generell liegen die Schadstoffkonzentrationen im Innenraum höher, je jünger das Fahrzeug ist. Betrachtet man den TVOC-Wert, so liegen zwar alle untersuchten Autos im Vergleich über dem vom Umweltbundesamt festgelegten Referenzwert von 0,95 mg/m³ – sie erreichen aber auch keine gefährliche Konzentration.
Bei dem rund einen Monat alten Golf lag die Konzentration aller Kohlenwasserstoffe in der Luft mehr als fünfmal so hoch wie bei dem 200 Tage alten Fahrzeug. Auch beim BYD Seal ergaben die Messungen einen vergleichsweise hohen Wert. Während die TVOC-Konzentration bei den meisten Modellen durch aktive Lüftung sinkt, bleibt der Wert beim BYD Seal 6 Touring auf vergleichsweise hohem Niveau.
Der BYD Seal 6 Touring überschritt zudem den Vorsorgerichtwert von 0,10 mg/m³ für Xylole. Diese flüchtigen organischen Lösungsmittel können Augen und Schleimhäute reizen sowie Kopfschmerzen und Schwindel verursachen.
Formaldehyd: Erster gesetzlicher Grenzwert ab 2027
Einen gesetzlich verpflichtenden Grenzwert gibt es derzeit nur für Formaldehyd – und auch diesen erst ab dem 6. August 2027. Er liegt bei 0,062 mg/m³, gemessen im Umgebungsmodus bei 23 Grad Celsius nach DIN ISO 12219-1. Aktuell existiert lediglich ein Vorsorgerichtwert, der bei 0,10 mg/m³ liegt.
Formaldehyd zeichnet sich durch einen stechenden Geruch aus, den viele Menschen bereits in geringen Konzentrationen wahrnehmen. Im Fahrzeuginnenraum tritt er vor allem aus verbauten Kunststoffen, Klebstoffen, Textilien sowie Sitzschäumen aus. Die gasförmige Chemikalie kann zu lokalen Reizungen von Augen und oberen Atemwegen führen. Sie wird als krebserzeugend eingestuft.
Die gute Nachricht: Bei allen Fahrzeugen lagen die Messergebnisse im Umgebungsmodus – also bei 23 Grad – unter dem künftigen Grenzwert für Formaldehyd. Erhitzten die Forscher die Fahrzeuge künstlich, so als ob sie in der Sonne stünden (Parkmodus), stiegen die Werte allerdings über den künftigen EU-Grenzwert an. Die höchste Konzentration maßen sie abermals beim neuen Golf. Bei Wärmebelastung im Parkmodus lagen die Messwerte sowohl beim VW Golf eTSI als auch beim Dacia Spring und dem BYD Seal 6 Touring über dem Vorsorgerichtwert.
Stand: 08.12.2025
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Messergebnisse für Benzol
Auch bei Benzol zeigte sich ein ähnliches Ergebnis: Der VW Golf eTSI überschritt im Umgebungsmodus den Leitwert von 4,5 µg/m³. In den meisten Fällen bewirkte das Einschalten der Lüftung (Anfahrmodus) eine deutliche Senkung der Messwerte, beim Hyundai blieb der bereits niedrige Wert von 1 µg/m³ unverändert.
Sensorische Geruchsbewertung nach VDA 270
Neben den chemisch-analytischen Untersuchungen führten die Experten auch eine sensorische Geruchsbewertung durch. Dabei vergaben die Prüfer Schulnoten nach VDA 270. Die Bedeutung der Noten gestaltet sich wie folgt:
Note 1: „nicht wahrnehmbar“
Note 2: „wahrnehmbar, nicht störend“
Note 3: „deutlich wahrnehmbar, aber noch nicht störend“
Note 4: „störend“
Note 5: „stark störend“
Note 6: „unerträglich“
Die Forscher maßen in zwei Situationen: bei moderaten 23 Grad (Umgebungsmodus) und nach einer Hitzephase im Stand (Parkmodus).
Der Geruch im VW Golf eTSI verschlechterte sich im Test von 3,0 im Umgebungsmodus auf 4,0 im Parkmodus. Interessanterweise roch das Fahrzeug auch bei der Nachmessung nach 200 Tagen nicht besser, obwohl die gemessene Konzentration der untersuchten Stoffe mit fortgeschrittenem Fahrzeugalter deutlich sank. Dies zeigt, dass subjektive Geruchsbewertung und objektive Schadstoffmessung nicht zwangsläufig korrelieren.
Reklamation bei untypisch starkem Geruch möglich
Was folgt nun aus den Ergebnissen der Studie? Ein konkreter Tipp für Neuwagenkäufer steht in der zugehörigen Pressemeldung des ADAC: Sollte es im Fahrzeug unangenehm riechen, führt ein Durchlüften vor Fahrtantritt zu einer merklichen Reduktion an Schadstoffen in der Luft.
Sollte ein Fahrzeug auch nach mehreren Wochen einen untypisch starken Geruch abgeben, können Käufer den Mangel schriftlich beim Händler reklamieren. Dazu ist es nicht erforderlich, dass Schadstoffmessungen das Überschreiten gesetzlicher Grenzwerte feststellen. Allein ein stark unangenehmer Geruch kann als „Sachmangel“ juristisch ausreichend sein und im Einzelfall sogar den Rücktritt vom Kauf ermöglichen. Die Bewertung der Geruchsbelästigung hänge laut ADAC-Meldung allerdings oft vom subjektiven Empfinden ab und könne durch Gutachter oder Gerichte anders als die eigene ausfallen.