Sekt, Softdrinks und Sprudelwasser teilen eine Gemeinsamkeit: die enthaltene Kohlensäure. Sie ist ein wesentlicher Aspekt für den Geschmack und die Qualität dieser Getränke und wird daher von den Herstellern streng überwacht. Mit einem neuentwickelten Messgerät ist dies nun erstmals ohne weitere Schritte direkt an der Flasche möglich – und zwar ohne diese dafür zu öffnen.
Kein Loch mehr nötig: Das neue Verfahren funktioniert optisch, die Flasche bleibt bei der Messung intakt.
(Bild: RUB, Marquard)
Bochum – Das Zischen beim Öffnen der Sprudelwasserflasche zeigt: Hier ist Kohlensäure enthalten. Doch in seltenen Fällen kommt es vor, dass z.B. der Verschluss nicht richtig dicht ist und das typische Zischen beim Öffnen der Flasche ausbleibt. Und selbst bei gut verschlossenen Flaschen entweicht immer ein bisschen CO2, was sich langfristig auf den Geschmack des Getränks auswirkt. Hersteller überprüfen daher in Stichproben, ob sich der Kohlensäuregehalt in einer Getränkeflasche im gewünschten Bereich befindet.
Flaschen müssen bislang zum Test geöffnet werden
Um den Kohlensäuregehalt in einem abgefüllten Getränk zu bestimmen, musste man bisher allerdings eine Probe entnehmen und somit die Flasche für den Verkauf unbrauchbar machen. Nun hat ein Team der Ruhr-Universität Bochum (RUB) ein neues Messgerät entwickelt, das den Kohlensäuregehalt in Getränkeflaschen bestimmt, ohne die Flasche dafür öffnen zu müssen.
Bildergalerie
Die Ingenieure der RUB haben diese Lösung gemeinsam mit der Firma Steinfurth Mess-Systeme aus Essen konzipiert. Bei herkömmlichen Verfahren wird üblicherweise ein Loch in den Flaschendeckel gestanzt, um den Druck und die Temperatur im Inneren zu bestimmen. Daraus lässt sich der Kohlensäuregehalt der Flüssigkeit berechnen. Flasche und Inhalt der geöffneten Getränke müssen aber anschließend entsorgt werden.
Laserlicht verrät Kohlensäuregehalt
Das neue, zerstörungsfreie Verfahren der RUB-Ingenieure beruht auf der Absorptionsspektroskopie, Es ermittelt Absolutdruck bei beliebigen transparenten Getränkeflaschen spektroskopisch, ohne die Flasche dafür öffnen zu müssen.
Für das Verfahren senden die Forscher Laserlicht einer bestimmten Wellenlänge durch den Gasraum im Flaschenhals und messen, wie viel von diesem Licht auf der gegenüberliegenden Seite der Flasche ankommt. Die Wellenlänge des Lichts wählen sie dabei so, dass es bevorzugt von CO2-Molekülen absorbiert wird. Die Menge des absorbierten Lichts bei verschiedenen Wellenlängen in einem Bereich um 2004 Nanometer gibt Aufschluss über die Menge an Kohlendioxid und somit den Absolutdruck in der Flasche.
Für solche spektroskopischen Verfahren wird normalerweise ein Hintergrundspektrum am leeren Behälter aufgenommen, mit welchem Störeinflüsse – beispielsweise durch Kratzer oder Staub auf der Oberfläche – herausgerechnet werden können. An versiegelten Flaschen ist das nicht möglich.
Daher eliminieren die Wissenschaftler die störenden Einflüsse mit einem Trick: Eine Flasche wird nicht nur einmal vermessen, sondern einige Sekunden lang immer wieder aus verschiedenen Richtungen. Störungen variieren so von Messung zu Messung, während der Einfluss des Inhalts durch die gleichbleibende Dichte an CO2-Molekülen konstant bleibt. Anschließend befreien die Forscher das Absorptionsspektrum von den Störeinflüssen; dazu verwenden sie einen mittlerweile patentierten mathematischen Ansatz, den sie selbst entwickelt haben. Der Absolutdruck kann anschließend einfach aus dem Spektrum abgelesen werden. Die Temperatur des Getränks wird ebenfalls nicht-invasiv über ein Pyrometer gemessen.
Für Glas und Plastik – Hauptsache transparent
Das Verfahren funktioniert für Glas- und PET-Flaschen unterschiedlicher Farben und Formen. Einzige Voraussetzung ist, dass die Flasche lichtdurchlässig ist. Da sie unbeschädigt bleibt, kann sie auch mehrmals über längere Zeit vermessen werden, wodurch sich u.a. die Produkthaltbarkeit bestimmen lässt.
Die Messgenauigkeit beträgt aktuell abhängig vom Druck in der Flasche mindestens 50 Millibar. Anders ausgedrückt bedeutet das, dass die Menge an CO2 mit einer Genauigkeit von 0,1 Gramm pro Liter gemessen werden kann. Damit liegt die Messgenauigkeit ungefähr bei dem eines invasiven Gerätes; das Modell CDA MK-6 von Steinfurth erreicht beispielsweise eine Messgenauigkeit von 30 Millibar.
Bei dem neu entwickelten Gerät handelt sich derzeit um das einzige marktreife nicht-invasive Messverfahren, das ohne die zusätzliche Angabe des Flaschenhalsdurchmessers funktioniert.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.