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Malachitgrün Nulltoleranz für Malachitgrün

Autor / Redakteur: GUIDO DEUßING* / Dipl.-Chem. Marc Platthaus

Bei der Untersuchung von Fischereierzeugnissen aus Aquakulturen wurde vermehrt Malachitgrün (MG) gefunden. Der Einsatz dieses Wirkstoffs ist in der Fischzucht verboten. Malachitgrün steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Experten sprechen von alarmierenden Zuständen und fordern mehr Kontrollen.

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Abb.1: Obwohl Malachitgrün und Leukomalachitgrün in der EU verboten sind, werden sie immer wieder in Fischzuchten gefunden.
Abb.1: Obwohl Malachitgrün und Leukomalachitgrün in der EU verboten sind, werden sie immer wieder in Fischzuchten gefunden.
(Bild: © focus finder - Fotolia)

Will man die weltweite Nachfrage nach Speisefisch und anderen Fischereierzeugnissen auf absehbare Zeit zufriedenstellend decken können, sind wir auf die Aufzucht von Fischen angewiesen. Aufgrund der Überfischung der Weltmeere und den stagnierenden Fangquoten wildlebender Fische, bilden Aquakulturen einen wichtigen Eckpfeiler in der Gewinnung von Nahrungsmitteln. Nicht nur in Asien, auch in Europa boomt das Geschäft mit der Massentierhaltung unter Wasser. Aquakulturen besitzen einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert.

Und die Erträge sollen sicher sein. Um das Risiko eines Ausbruchs von Krankheiten im Fischbestand zu minimieren, das in der Massentierhaltung per se erhöht ist, behandeln Aquafarmer ihre Zuchten mit Antibiotika und anderen Medikamenten. Nicht alle Wirkstoffe, die erwiesenermaßen eingesetzt werden, sind legal. Bestimmte Wirkstoffe, hierzu zählt Malachitgrün, besitzen ein potenziell gesundheitsgefährdendes Risiko. In der Europäischen Union (EU) ist der Einsatz von Malachitgrün (MG) seit vielen Jahren verboten. Und dennoch stoßen Untersuchungsämter und Lebensmittellaboratorien bei der Kontrolle von Fischereierzeugnissen aus Fischzuchten immer wieder auf Rückstände der gesundheitsschädlichen Verbindung.

Malachitgrün – Wirksam, aber gefährlich

Für die europäische Union (EU) gilt in puncto des Einsatzes von MG eine Nulltoleranzgrenze: „In Fischen und Fischereierzeugnissen, die für den Verzehr bestimmt sind, darf Malachitgrün einschließlich seiner Leukoform nicht nachweisbar sein“, sagt Franziska Chmelka, diplomierte Lebensmitteltechnologin und Geschäftsführerin der TeLA GmbH, einem in Geestland bei Bremerhaven ansässigen Auftragslabor für Lebensmittel- und Umweltanalytik, das sich unter anderem auf die Untersuchung von Fisch und Fischereierzeugnissen spezialisiert hat.

Da es jedoch grundsätzlich schwer praktikabel sei, die Einhaltung der Umsetzung einer Nulltoleranzforderung zu kontrollieren, sagt Franziska Chmelka, sei bereits im Jahr 2003 innerhalb der EU ein Grenzwert, neudeutsch „Minimum Residue Performance Level“ (MRPL) genannt, von 2,0 µg/kg festgelegt worden. Diesen Grenzwert zu erreichen, weiß die Expertin, erfordere den Einsatz einer leistungsfähigen Analysetechnik. Sinnvoll sei es, eine Bestimmungsgrenze deutlich unterhalb von 2,0 µg/kg anzustreben.

Produktiver Malachitgrün-Nachweis dank Automatisierung

Üblicherweise werden MG und LMG mittels LC/MS nachgewiesen. Um große Probenzahlen gewachsen zu sein und in vielerlei Hinsicht nachhaltig zu arbeiten, legt die TeLA einen hohen Wert auf Automatisierung. Etwa in puncto der Probenvorbereitung, die insbesondere bei hochkomplexen Lebensmittelproben wie Fisch, erforderlich ist, um die Analyten aus der Probenmatrix zu extrahieren. „Als Lebensmitteluntersuchungslabor, das einen Schwerpunkt auf die Analyse von Fischereierzeugnisse setzt“, sagt Dr. Norbert Helle, Lebensmittelchemiker und geschäftsführender Gesellschafter der TeLA GmbH, „legen wir Wert auf Produktivität und bestmögliche Reproduzierbarkeit.“ Bei der Entwicklung der Methode zum Nachweis von MG und LMG habe daher im Fokus gestanden, den gesamten Analysenverlauf einschließlich der Probenvorbereitung, genauer gesagt die Extraktion und Anreicherung der Analyten mittels Festphasenextraktion (SPE), zu automatisieren.

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