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Darüber hinaus sind sichere Verfahren für den Umgang mit scharfen bzw. spitzen Instrumenten und deren Entsorgung festzulegen. Grundsätzlich zu verbieten ist das Wiederaufsetzen der Schutzkappe auf Kanülen („Recapping“). Weiterhin sind sichere Abwurfbehälter möglichst nahe am Verwendungsort der spitzen bzw. scharfen Gegenstände aufzustellen und Schutzimpfungen – soweit es sie gibt – für potenziell exponierte Arbeitnehmer anzubieten. Auch die Wichtigkeit von Schulungs- und Einarbeitungsmaßnahmen, insbesondere auch für neue Mitarbeiter oder Leiharbeitnehmer, wurde erkannt. Sie sollen folgende Inhalte umfassen:
- die richtige Verwendung scharfer/spitzer medizinischer Instrumente mit integrierten Schutzmechanismen,
- die Risiken durch die Exposition gegenüber Blut und Körperflüssigkeiten,
- die Präventionsmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen, Arbeitsregelungen und die Schutzimpfung,
- die Verfahren zur Meldung von Nadelstichverletzungen und
- die im Falle einer Verletzung zu treffenden Maßnahmen.
Sichere Instrumente haben in vielen Fällen noch einen weiteren positiven Effekt: Sie erleichtern aus Anwenderperspektive die Handhabung und erlauben ein effizienteres Arbeiten. Darüber hinaus haben unterschiedliche Studien gezeigt, dass Nadelstichverletzungen – unabhängig davon, ob es zu einer Infektion beim betroffenen Mitarbeiter kommt – mit hohen Folgekosten verbunden sind. Für die Bundesrepublik Deutschland konnten beispielsweise durchschnittliche Kosten in Höhe von 480 Euro pro NSV ermittelt werden.
Was sind „Sichere Instrumente“ nach der Biostoffverordnung?
Um „Sichere Instrumente“ im Sinne der Biostoffverordnung handelt es sich, wenn sie folgende, unter dem Punkt 4.2.4 Ziffer 7 der TRBA 250 genannte Eigenschaften haben:
- Der Sicherheitsmechanismus ist Bestandteil des Systems und kompatibel mit anderem Zubehör.
- Seine Aktivierung muss mit einer Hand erfolgen können.
- Seine Aktivierung muss sofort nach Gebrauch möglich sein.
- Der Sicherheitsmechanismus schließt einen erneuten Gebrauch aus.
- Das Sicherheitsprodukt erfordert keine Änderung der Anwendungstechnik.
- Der Sicherheitsmechanismus muss durch ein deutliches Signal (fühlbar oder hörbar) gekennzeichnet sein.
Die oben erwähnte Norm DIN EN ISO 23908 nimmt eine sinnvolle Kategorisierung der sicheren Produkte in Abhängigkeit der technischen Ausführung des Sicherheitsmechanismus vor:
Bei Modellen mit „aktivem“ Schutzmechanismus muss dieser nach der Verwendung durch den Benutzer aktiviert werden: Die weit verbreiteten Klappmechanismen für Spritzen und Kanülen sowie an vielen Blutentnahme-Systemen sind typische Vertreter dieser Produktgattung.
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