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Für jedes Unternehmen ist es daher relevant, zu wissen, welches Verhalten auf Messen richtig ist. Eine Orientierungshilfe bieten dabei die nachfolgenden Handlungsempfehlungen.
Was vor der Messe zu beachten ist
- Was für Geschäftspartner oder das Internet gilt, zählt auch auf Messen: Was dort präsentiert wird, kann im Anschluss nicht mehr zum Patent angemeldet werden. Daher gilt die Regel: Erst anmelden, dann ausstellen!
- Das Personal, das auf dem Messestand arbeitet, sollte die Schutzrechte des Unternehmens kennen und darin geschult werden, sich richtig zu verhalten.
- Die Abläufe sollten klar geregelt sein. So sollte etwa bereits im Vorfeld festgelegt werden, wer zuständig ist, wenn ein Schutzrecht verletzt wird oder dem Unternehmen eine Patentverletzung vorgeworfen wird, und wie diese Person erreicht werden kann. Diese Person sollte auch entscheiden, ob und welcher externe Berater unter Umständen hinzugezogen werden soll.
- Damit ein Unternehmen bei Bedarf schnell handeln kann, empfiehlt es sich, sämtliche Registerauszüge zusammenzustellen und für die Messe zur Hand zu haben.
Auf was es während der Messe ankommt
- Da die Produkte der Konkurrenz auf den Messen zumeist zum ersten Mal sichtbar werden, sollten Unternehmen genau prüfen, ob ein Produkt möglicherweise ihr Schutzrecht verletzt.
- Besteht der Verdacht einer Patentverletzung, sollten Unternehmen Beweise wie etwa Standnummer, Tag, Uhrzeit, Prospekte, Produktmuster, Fotos oder Visitenkarten sichern.
- Über ihre eigenen Erfindungen sollten Unternehmen nicht zu viele Informationen unbedacht herausgeben. Dies gilt erst Recht, wenn ihnen eine Patentverletzung vorgeworfen wird.
- Es ist sinnvoll, einen Patentrechtsanwalt hinzuzuziehen, damit schnell Maßnahmen ergriffen werden können – unabhängig davon, ob ein Schutzrecht verletzt oder Unternehmen eine Patentverletzung vorgeworfen wird.
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