Albtraum Anlagenstörfall – Chemieunfälle in der Prozessindustrie
Seit 1991 registriert die ZEMA alle meldepflichtigen Ereignisse in Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Vermutlich durch die verbesserte Meldedisziplin nahmen die Ereignismeldungen laut dem Umweltbundesamt zunächst bis zum Jahr 1993 zu. Erst dann pegelten sich die Unfallberichte auf einem vergleichbaren Niveau ein. Mit der neuen Störfall-Verordnung 2000 ging die absolute Anzahl der meldepflichtigen Ereignisse zurück, da ihre Anwendbarkeit auf bestimmte Anlagenarten entfiel. Für die normierte Anzahl der Ereignismeldungen (Ereignisse pro Anlage und Jahr) war von 1993 bis 1995 eine leichte Abnahme erkennbar. Seit 1997 war die Tendenz ansteigend. Für 2010 ergibt sich ein Wert von 10,3 Ereignissen pro 1 000 Betriebsbereiche. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich 2000 und 2005 die Bezugsbasis geändert hat (Anlagen wurden durch Betriebsbereiche ersetzt und Wegfall der Anlagen nach Anhang VII, Störfall-Verordnung 2000), so dass kein unmittelbarer Vergleich angestellt werden kann (Quelle: Umweltbundesamt).
(Umweltbundesamt, ZEMA, Jahresbericht 2010)
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