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In der präzisierten neuen Version wird gefordert, dass Fortluftanlage und Sicherheitswerkbank als Einheit engmaschiger überprüft werden, und nicht nur bei der erstmaligen Bereitstellung, bzw. Inbetriebnahme. Daraus resultiert ausdrücklich, dass die Personenschutzprüfung mindestens alle 12 Monate erfolgen muss. In diesem Kontext sind folgende Prüfungen jährlich erforderlich.
- Prüfung der technischen Einheit Sicherheitswerkbank und Fortluft
Liegt eine lose Anbindung vor (Prüfung der Ausführung)?
Herrscht ein Unterdruck im GMP-Cover (auch Zugunterbrecher genannt)?
- Prüfung des Rückhaltevermögens an der Arbeitsöffnung (Personenschutzprüfung mittels KI-Diskus-Test)
Für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter im Labor wird sichergestellt, dass Fortluftanlage und Sicherheitswerkbank als Einheit kontinuierlichen Personenschutz über die Benutzungsdauer der Anlage besitzen.
Hier finden Sie ein Video zur technischen Durchführung des KI-Diskus-Verfahrens:
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