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Flüchtige organische Verbindungen Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen auf der Spur

Autor / Redakteur: Guido Deußing* / Dipl.-Chem. Marc Platthaus

Bauprodukte, die in Innenräumen verwendet werden, dürfen die Gesundheit des Menschen nicht gefährden. Um möglichen Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen auf die Spur zu kommen, setzt das Deutsche Forschungsinstitut für Bodensysteme (TFI) in Aachen auf die Thermodesorptions-GC/MSD.

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Bauprodukte können verantwortlich sein für die Belastung von Innenräumen durch flüchtige organische Verbindungen (VOC/SVOC). Um die Gesundheit der Bewohner und Beschäftigten bzw. Gebäudenutzer zu schützen, ist gemäß geltender Vorschriften das Emissionsverhalten von im Innenraum eingesetzten Werkstoffen zu untersuchen. Für die Vorgehensweise grundlegend sind hierzulande die Vorgaben des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB). Ein wesentlicher Bestandteil ist die Prüfkammeruntersuchung verbunden mit einer Anreicherung der Analyten auf Tenax und anschließender Thermodesorption-GC/MS-Analyse. Abseits der zeitintensiven Prüfkammeruntersuchung liefert die thermische Extraktion in kompakten Thermoextraktoren aussagekräftige Informationen über das Emissionsverhalten von Bauprodukten u.a. für die Qualitäts- oder Produktionskontrolle.

Wenn Zimmerluft krank macht

Flüchtige organische Verbindungen in der Innenraumluft können zu massiven Belastungen von Bewohnern oder Raumnutzern führen. Treten nach Bezug eines neuen, renovierten oder sanierten Gebäudes mit einem Mal Symptome auf wie Kopfschmerzen, Schleimhautreizungen, Müdigkeit, allergische Reaktionen, Abwehrschwäche, häufige Infektionskrankheiten, Verschlechterung von Asthma bronchiale, akute Atembeschwerden, depressive Zustände, allgemeines Unwohlsein oder verminderte Leistungsfähigkeit, zieht der versierte Mediziner bei seiner Diagnose auch das so genannte Sick-Building-Syndrom als Ursache mit in Betracht, hervorgerufen unter anderem von VOC- und SVOC-Emissionen aus Bauprodukten.

Viele Bauprodukte kommen als potenzielle Emissionsquellen von VOC (C6 - C16) und SVOC (> C16 - C22) in Betracht, neben Bodenbelägen auch Verlegewerkstoffe, Farben, Lacke, Holzschutzmittel, Holzwerkstoffe, Wand- und Deckenverkleidungen, Abdichtungen, Putz, Mauersteine, Zement und Beton. Indes sind bauliche Anlagen gemäß der Landesbauordnungen so zu errichten und instand zu halten, dass „Leben, Gesundheit und die natürliche Lebensgrundlage nicht gefährdet werden“ (§ 3 Musterbauordnung, [MBO, 2002]). In einer Stellungnahme des Umweltbundesamtes heißt es weiter: „Bauprodukte, mit denen Gebäude errichtet oder die in solche eingebaut werden, haben diese Anforderung in besonderer Weise zu erfüllen, nämlich dadurch, dass durch chemische, physikalische oder biologische Einflüsse keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen (§16 MBO).“ Die Europäische Union trägt der herausragenden Bedeutung der Bauprodukte für das Wohl und Weh des Menschen durch die europäische Bauprodukte-Richtlinie Rechnung, die 1989 in Kraft trat und u.a. die Gesundheit der Gebäudenutzer im Fokus hat. In Deutschland wurde sie 1992 durch das Bauprodukte-Gesetz (BauPG1992) und die Novelle der Landesbauordnung in nationales Recht umgewandelt.

Einheitliches Bewertungsschema

So weit, so gut. Doch der Gesetzgeber wäre schlecht beraten, würde er sich darauf verlassen, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Wie aber lässt sich die Qualität von Bauprodukten in einheitlicher und reproduzierbarer Weise überprüfen? Der AgBB hat ein Schema zur Bewertung flüchtiger organischer Substanzen entwickelt (s. Abb. 2). „Die Prüfkriterien des AgBB für Bodenbeläge sehen eine erstmalige Zulassungsprüfung vor, deren Ergebnisse in einer jährlichen Überwachungsprüfung des Bauprodukts kontrolliert werden“, sagt Gerd Bittner vom Textiles & Flooring Institute (TFI) in Aachen, das Emissionsprüfungen u.a. von Bodensystemen vornimmt. VOC-Prüfungen werden am TFI mittels Prüfkammern u.a. auf Grundlage der Normen DIN EN ISO 16000-9, DIN EN ISO 16000-11 und DIN ISO 16000-6 durchgeführt. Diese Normen legen die Testbedingungen unterschiedlichster Bodenbeläge in Prüfkammern sowie die analytische Bestimmung der flüchtigen organischen Verbindungen nach drei sowie 28 Tagen durch aktive Probenahme auf geeigneten Adsorbentien, i.d.R. Tenax, fest; die Bestimmung der Analyten erfolgt gemäß AgBB nach Thermodesorption auf dem Thermal-Desorption-System (Gerstel-TDS) mit anschließender Gaschromatographie und massenselektiver Detektion (GC/MS). „Für die Zuordnung der Einzelstoffe zu den Retentionsbereichen C6 - C16 bzw. > C16 - C22 ist die Analytik auf einer unpolaren Säule zugrunde zu legen, heißt es im AgBB-Bewertungsschema für VOC aus Bauprodukten (Stand 2008): Als Einzelstoffe gelten alle identifizierten und nicht identifizierten Verbindungen.

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